Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 137 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 137 Abs 2 SGB 3, § 138 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 138 Abs 5 Nr 2 SGB 3, § 139 Abs 3 Nr 2 SGB 3
Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Ortsabwesenheit durch Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme - Nichterfüllung der Anforderungen an die Abbruchvereinbarung mit dem Maßnahmeträger - Erlöschen der Arbeitslosmeldung durch ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 137 Abs 2 SGB 3, § 141 Abs 3 Nr 1 SGB 3, § 139 Abs 3 SGB 3
Sonderfall der Verfügbarkeit - Erlöschen der Arbeitslosmeldung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Verschieben des Anspruchsbeginns - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Ortsabwesenheit durch Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme - Nichterfüllung der Anforderungen an die Abbruchvereinbarung mit dem Maßnahmeträger - Erlöschen der Arbeitslosmeldung durch ...
- rechtsportal.de
Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Ortsabwesenheit durch Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme - Nichterfüllung der Anforderungen an die Abbruchvereinbarung mit dem Maßnahmeträger - Erlöschen der Arbeitslosmeldung durch ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 09.08.2019 - S 58 AL 1290/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Papierfundstellen
- NZS 2022, 836
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - L 18 AL 41/20
Arbeitslosengeld - Weiterbildung - Verfügbarkeit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Es kann offenbleiben, ob im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs die Zustimmung fingiert werden kann (dafür LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. April 2021 - L 18 AL 41/20 -, Rn. 18, juris und Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: 02/2020, § 139 Rn. 86), da die Voraussetzung für eine solche Fiktion nicht vorliegen.Es kommt somit auf die Anforderungen (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. April 2021 - L 18 AL 41/20 -, Rn. 18, juris) im Ergebnis nicht an.
- BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 8/18 R
Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Eine solche Abbruchvereinbarung ist nämlich ebenfalls Voraussetzung für diesen Sonderfall der Verfügbarkeit (BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 8/18 R -, Rn. 21, juris).Die Ersetzung von tatsächlichen Gegebenheiten oder Umständen aus der Sphäre des Arbeitslosen ist aber regelmäßig ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 8/18 R -, Rn. 21, juris und Kallert, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, SGB 111, 7. Auflage 2021, § 139 Rn. 13).
- LSG Hessen, 21.09.2007 - L 7/10 AL 185/04
Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Spontanberatungspflicht der Bundesanstalt für …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Eine Grenze ist, dass die persönliche Arbeitslosmeldung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht fingiert werden kann, da hierdurch gerade eine rechtswidrige Amtshandlung entstehen würde (vgl. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 -, Rn. 28, juris und Urteil vom 19. März 1986 - 7 RAr 17/84 -, Rn. 19, juris sowie mit einer anderen Begründung Hessisches LSG, Urteil vom 21. September 2007 - L 7/10 AL 185/04 -, Rn. 22 f., juris .
- BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84
Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Eine Grenze ist, dass die persönliche Arbeitslosmeldung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht fingiert werden kann, da hierdurch gerade eine rechtswidrige Amtshandlung entstehen würde (vgl. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 -, Rn. 28, juris und Urteil vom 19. März 1986 - 7 RAr 17/84 -, Rn. 19, juris sowie mit einer anderen Begründung Hessisches LSG, Urteil vom 21. September 2007 - L 7/10 AL 185/04 -, Rn. 22 f., juris . - BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Eine Grenze ist, dass die persönliche Arbeitslosmeldung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht fingiert werden kann, da hierdurch gerade eine rechtswidrige Amtshandlung entstehen würde (vgl. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 -, Rn. 28, juris und Urteil vom 19. März 1986 - 7 RAr 17/84 -, Rn. 19, juris sowie mit einer anderen Begründung Hessisches LSG, Urteil vom 21. September 2007 - L 7/10 AL 185/04 -, Rn. 22 f., juris . - SG Berlin, 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12
Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - nachträgliche Erteilung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Ein Anspruch besteht, wenn der verfolgte gesetzliche Zweck des Vorrangs der jederzeitigen Vermittelbarkeit des Arbeitslosen in eine neue Beschäftigung durch die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt wird; dies ist im Wege einer Prognose zu prüfen (SG Berlin, Urteil vom 15. März 2013 - S 70 AL 6080/12 WA -, Rn. 31, juris und Baldschun, in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand: 12/2021, § 139 Rn. 129). - LSG Sachsen, 10.03.2022 - L 3 AS 1157/21
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Wenn sich allerdings der Arbeitslose zusammenhängend länger als sechs Wochen außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten will, finden gemäß § 3 Abs. 4 EAO die Regelungen in § 3 Abs. 1 und 2 EAO keine Anwendung (zum eindeutigen Wortlaut siehe Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. März 2022 - L 3 AS 1157/21 B ER -, Rn. 35, juris). - BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R
Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19
Auch die Tätigkeit ihres Ehemannes als Mittelsperson ist nicht ausreichend, da die persönliche Erreichbarkeit gefordert wird (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 10/01 R -, Rn. 24, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 139/21 Der bloße Hinweis auf die kraft Gesetzes immer bestehende Möglichkeit, ein Dauerschuldverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen (§ 626 BGB) reicht als Abbruchvereinbarung in diesem Sinne nicht aus (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.06.2022 - L 14 AL 102/19).