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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08   

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https://dejure.org/2009,13468
LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08 (https://dejure.org/2009,13468)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2009 - L 3 R 448/08 (https://dejure.org/2009,13468)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - L 3 R 448/08 (https://dejure.org/2009,13468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen für die Zulassung zur Zahlung freiwilliger Beiträge zur Aufrechterhaltung einer Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente; Voraussetzungen für eine Hemmung der in § 197 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) vorgesehenen Beitragsentrichtungsfristen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Höhere Gewalt in diesem Sinne ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorauszusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl. BSG in SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 23 m. w. N.; allgemein dazu auch BGHZ 17, 199, 201; 81, 353, 355; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 206 Randnr. 4).

    Darüber hinaus ist Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall einer sog. anspruchsfeindlichen Rechtsprechung - nicht als Ereignis höherer Gewalt anzusehen (vgl. dazu BSG in SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 23).

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Unabhängig davon, inwiefern man eine Unkenntnis des § 241 SGB VI oder einen Irrtum darüber, dass man nicht alles zur Aufrechterhaltung seiner Anwartschaft getan hat, als unverschuldetes Hindernis der Beitragszahlung anerkennen könnte, ist die in § 27 Abs. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelte Jahresfrist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. Urteile des BSG vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, in SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 und - B 13 RJ 19/99 R -, in Juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 18. Februar 2003 - L 6 RJ 70/07 -, in Juris).
  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Diese Vorschrift bezieht sich nämlich, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden hat (vgl. BGH NJW 1968, 1381, 1382), nur auf Fälle, in denen der an sich vorhandene Wille des Berechtigten, sein Recht geltend zu machen, infolge einer auf höherer Gewalt beruhenden Verhinderung nicht verwirklicht werden kann.
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Die Pflicht zu einer konkreten individuellen (Spontan-)Beratung besteht auch nur mit Blick auf die Verwirklichung der sozialen Rechte des SGB und nur dann, wenn sich dem Sozialleistungsträger eine klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeit zu Gunsten des Versicherten aufdrängt (vgl. BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 S 49 ff).
  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Höhere Gewalt in diesem Sinne ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorauszusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl. BSG in SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 23 m. w. N.; allgemein dazu auch BGHZ 17, 199, 201; 81, 353, 355; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 206 Randnr. 4).
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Höhere Gewalt in diesem Sinne ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorauszusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl. BSG in SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 23 m. w. N.; allgemein dazu auch BGHZ 17, 199, 201; 81, 353, 355; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 206 Randnr. 4).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Andererseits ergibt sich bereits aus der Thematik und dem insoweit angesprochenen Kreis der Sozialleistungsträger eine Begrenzung dahingehend, dass im Bereich der Massenverwaltung ein derartiger Träger nicht von Amts wegen für jeden einzelnen Versicherten eine an alle Eventualitäten angepasste individuelle Beratung vornehmen kann, sondern lediglich eine solche, die sich auf Grund von konkreten Fallgestaltungen unschwer ergibt, etwa wenn eine klar zu Tage liegende Dispositionsmöglichkeit besteht, die so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (vgl. hierzu BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 5 S 7, Nr. 16 S 49 f; Hase, Der Herstellungsanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Beratung, SGb 2001, 593, 595).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Der 4. Senat des BSG hat unter Hinweis auf frühere Entscheidungen zu den Voraussetzungen dieses Herstellungsrechts ausgeführt (Urteil des BSG vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 -, in SozR 4-1200 § 46 Nr. 1): (1) Es müsse eine sich aus dem jeweiligen Sozialrechtsverhältnis ergebende Pflicht des Sozialleistungsträgers oder eines anderen Organs oder Leistungsträgers (sofern dieser mit der Erfüllung der Pflicht für den Sozialleistungsträger beauftragt gewesen ist) bestehen, diese Pflicht müsse (2) dem Sozialleistungsträger gerade dem Versicherten gegenüber obliegen und (3) objektiv rechtswidrig nicht oder schlecht erfüllt worden sein, ferner (4) müsse die Pflichtverletzung zumindest gleichwertig einen dem Sozialleistungsträger zurechenbaren sozialrechtlichen Nachteil verursacht haben (Kausalität).
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    Unabhängig davon, inwiefern man eine Unkenntnis des § 241 SGB VI oder einen Irrtum darüber, dass man nicht alles zur Aufrechterhaltung seiner Anwartschaft getan hat, als unverschuldetes Hindernis der Beitragszahlung anerkennen könnte, ist die in § 27 Abs. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelte Jahresfrist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. Urteile des BSG vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, in SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 und - B 13 RJ 19/99 R -, in Juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 18. Februar 2003 - L 6 RJ 70/07 -, in Juris).
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79

    Versäumung der Ausschlussfrist - Verspätung - Fristablauf - Nachholung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
    In dieser für die Nachholung von versäumten Handlungen gesetzten zeitlichen Grenze, die sich auch in anderen fristbezogenen Vorschriften (vgl. z. B. § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz ) findet, kommt nämlich eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck, welcher eine sachgerechte Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Individualinteresse zugrunde liegt (vgl. dazu BSG in SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).
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