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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,27058
LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18 B ER (https://dejure.org/2018,27058)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2018 - L 9 BA 29/18 B ER (https://dejure.org/2018,27058)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER (https://dejure.org/2018,27058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 SGB 4, § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86a Abs 3 S 2 SGG
    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen - Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer - Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Beitragsbescheides - Zahlungspflicht des Arbeitgebers - kein Aufschub der Beitragspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86a Abs 3 S 2 SGG
    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen - Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer - unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (abgelehnt)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers; Keine vorübergehende Freistellung von der Sozialversicherungsbeitragszahlungspflicht in einem Eilverfahren; Keine Wettbewerbsvorteile durch Nichtzahlung von Beiträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86a Abs. 3 S. 2
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 11 KR 1125/10

    Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18
    Außerdem soll verhindert werden, dass sich ein Arbeitgeber illegitime Wettbewerbsvorteile verschafft, in dem er Beiträge nicht rechtzeitig zahlt (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2014, L 5 R 868/14 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2010, L 11 KR 1125/10 ER-B; jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - L 9 KR 120/13

    Lohnsummenbescheid - Schätzung der Beitragshöhe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Beitragsbescheid nicht etwa deswegen anzuordnen ist, weil die Tilgung der geforderten rückständigen Beiträge wegen ihrer Höhe unmöglich ist oder die Insolvenz des betroffenen Adressaten herbeiführen könnte (vgl. Beschluss vom 26. August 2014, L 9 KR 120/13 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 6).
  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14

    Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18
    Außerdem soll verhindert werden, dass sich ein Arbeitgeber illegitime Wettbewerbsvorteile verschafft, in dem er Beiträge nicht rechtzeitig zahlt (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2014, L 5 R 868/14 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2010, L 11 KR 1125/10 ER-B; jeweils juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18
    In "Schönwetter-Zeiten" (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Juli 2015, B 12 KR 23/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 30) mag Herr J die von der Antragstellerin beschriebene Machtposition ausgeübt haben; gleichwohl hätte die Mehrheitsgesellschafterin grundsätzlich stets die rechtliche Möglichkeit besessen, den Minderheitsgeschäftsführer seiner Stellung als Geschäftsführer zu entheben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21

    Betriebsprüfung - Subunternehmer - abhängige Beschäftigung - aufschiebende

    Jedenfalls dürften etwaige schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen entsprechend der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst dann anzuerkennen sein, wenn dem Adressaten Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden, wobei selbst ernsthafte Liquidationsprobleme grundsätzlich nicht ausreichen.

    Der Senat setzt, wie den Beteiligten mit Schreiben vom 24. Juni 2021 mitgeteilt worden ist, in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der (auf ganze Centbeträge gerundeten) Hälfte von 263.284,65 ? (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - L 1 KR 131/14 B ER - juris Rn. 29; vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - a.a.O. Rn. 6).

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung

    Eine Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn dem Betroffenen eines Beitragsbescheides durch dessen Vollziehung Nachteile entstehen, die über die bloße Zahlung der geforderten Beiträge hinausgehen und die nicht - oder nur schwer - wieder ausgeglichen werden können ( vgl zu der insoweit erforderlichen schweren wirtschaftlichen Betroffenheit: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018, L 9 BA 29/18 B ER, zitiert nach juris ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Vollzugsinteresse - unbillige Härte -

    Im Übrigen dürften solche entsprechend der überwiegenden obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vorliegen, wenn dem Adressaten Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden, wobei selbst ernsthafte Liquidationsprobleme grundsätzlich nicht ausreichen.

    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der Hälfte von 49.366,46 ? (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - L 1 KR 131/14 B ER - juris Rn. 29; vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - a.a.O. Rn. 6).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - illegales Beschäftigungsverhältnis -

    Solche liegen entsprechend der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vor, wenn dem Adressaten des Beitragsbescheides voraussichtlich Nachteile entstehen werden, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden.

    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der Hälfte des Nachforderungsbetrages (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Januar 2021 - L 28 BA 68/20 B ER - juris Rn. 16 m.w.N. und vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 6).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2022 - L 4 BA 28/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verletzung der Aufzeichnungspflicht

    Darüber hinaus steht es der Antragstellerin frei, sich wegen der mit einem Forderungseinzug eventuell verbundenen wirtschaftlichen Härten mit einem Stundungsantrag an die dafür zuständige Einzugsstelle zu wenden (§ 28h Abs. 1 Satz 3 SGB IV in Verbindung mit § 76 Abs. 3 SGB IV; vgl. Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 22. September 2021, L 3 BA 3/21 B ER, Rn. 49; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2021, L 28 BA 2/21 B ER, Rn. 30; Beschluss vom 9. Juli 2018, L 9 BA 29/18 B ER, Rn. 5).

    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in den Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig und so auch hier mit der Hälfte des Streitwerts der Hauptsache an, also mit der Hälfte des Nachforderungsbetrages (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2021, L 28 BA 68/20 B ER, Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 2018, L 9 BA 29/18 B ER, Rn. 6; Beschluss vom 29. Juli 2014, L 1 KR 131/14 B ER, Rn. 29).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - L 4 KR 240/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente

    Der Senat setzt in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in den Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG den Streitwert regelmäßig und so auch hier mit der Hälfte des Streitwerts der Hauptsache an (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2021, L 28 BA 68/20 B ER, Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 2018, L 9 BA 29/18 B ER, Rn. 6; Beschluss vom 29. Juli 2014, L 1 KR 131/14 B ER, Rn. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Erscheint aber die Abwendung einer behaupteten Insolvenz durch den Abschluss von Raten- und Stundungsvereinbarungen mit der betroffenen Einzugsstelle möglich, liegt eine die begehrte gerichtliche Aufschiebungsanordnung rechtfertigende unbillige Härte nicht vor (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2021 - L 8 BA 161/20 B ER; eine Unbilligkeit bei drohender Insolvenz generell verneinend: vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 9.7.2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - L 8 BA 161/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

    Droht die Vollziehung der Beitragsforderung aber wie hier nicht (mehr) bzw. erscheint deren Abwendung durch den Abschluss von Raten- und Stundungsvereinbarungen mit der betroffenen Einzugsstelle möglich, liegt eine die begehrte gerichtliche Aufschiebungsanordnung rechtfertigende unbillige Härte nicht vor (eine Unbilligkeit bei drohender Insolvenz generell verneinend: vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 9.7.2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 21.03.2019 - L 8 KR 142/17

    Krankenversicherung

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verdeutlichte in einem Beschluss vom 9. Juli 2018 (L 9 BA 29/18 B ER, Rn. 3 juris), dass der Mehrheitsgesellschafter grundsätzlich stets die rechtliche Möglichkeit habe, den Minderheitsgeschäftsführer seiner Stellung als Geschäftsführer zu entheben, weil dieser seine außerordentliche Abberufung als Geschäftsführer bzw. die außerordentliche Kündigung seines Anstellungsvertrags im Konfliktfall mangels Stimmrechts nach § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG nicht verhindern könne.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - L 8 BA 161/20
    Droht die Vollziehung der Beitragsforderung aber wie hier nicht (mehr) bzw. erscheint deren Abwendung durch den Abschluss von Raten- und Stundungsvereinbarungen mit der betroffenen Einzugsstelle möglich, liegt eine die begehrte gerichtliche Aufschiebungsanordnung rechtfertigende unbillige Härte nicht vor (eine Unbilligkeit bei drohender Insolvenz generell verneinend: vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 9.7.2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
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