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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - L 27 R 309/10   

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https://dejure.org/2012,25353
LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - L 27 R 309/10 (https://dejure.org/2012,25353)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2012 - L 27 R 309/10 (https://dejure.org/2012,25353)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2012 - L 27 R 309/10 (https://dejure.org/2012,25353)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 6 Abs 2 S 1 SGB 5, § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 97 Abs 1 S 1 SGB 6
    Anspruch auf einen Zahlbetrag aus der Hinterbliebenenrente bei eigenem Beschäftigungsverhältnis; Sachaufklärungspflicht des Rentenversicherungsträgers bei Änderungen des Krankenversicherungsverhältnisses eines Hinterbliebenenrentenbeziehers

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - L 27 R 309/10
    Für die Anwendung des § 48 SGB X genügt es nicht, dass der Witwerrentenbescheid zunächst für die Dauer des Sterbevierteljahres rechtmäßig war und dass der von der streitigen Rücknahme betroffene Zeitraum zeitlich nach dem Erlass des Bewilligungsbescheides liegt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87, Rn.13 bei Juris).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - L 27 R 309/10
    Allerdings kann die Beklagte in atypischen Fällen nach ihrem Ermessen davon abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R, Rn. 57 m.w.N. bei Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Vor dem Hintergrund, dass sich der Beklagte im Klage- und Berufungsverfahren der Frage der Anrechnung von Einkommen der Klägerin auf ihren Hilfebedarf zugewendet und eine Umdeutung des angefochtenen Bescheides in eine Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X ausgesprochen hat, ist der angefochtene Bescheid durch den Senat auf dieser Grundlage ebenfalls als rechtmäßig bewertet worden (vgl. zur Möglichkeit der Umdeutung von Rücknahme-/Aufhebungsbescheiden, soweit hierdurch keine Ermessensausübung erforderlich wird, z.B. LSG B.-B., Urteil vom 9. August 2012 - L 27 R 309/10 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 9 AL 214/08 - juris).
  • SG Heilbronn, 19.01.2021 - S 2 R 3204/19

    Einkommensanrechnung bei einer Witwenrente aus der gesetzlichen

    Grundsätzlich kann der Eintritt von Versicherungspflicht während eines laufenden Hinterbliebenenrentenbezugs Anlass für den Rentenversicherungsträger sein, die Sachlage weiter aufzuklären, da eine solche Änderung auf anderweitiges Einkommen hindeuten kann (vgl Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 09.08.2012, L 27 R 309/10, juris).
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