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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2011 - L 2 SF 319/11 B   

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https://dejure.org/2011,6085
LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2011 - L 2 SF 319/11 B (https://dejure.org/2011,6085)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2011 - L 2 SF 319/11 B (https://dejure.org/2011,6085)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - L 2 SF 319/11 B (https://dejure.org/2011,6085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 JVEG
    Verteuerung der Anreise - Taxikosten - Mitteilungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anzeige- oder Mitteilungspflichten bei einer Verteuerung der Anreise nach § 5 JVEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anzeige- oder Mitteilungspflichten bei einer Verteuerung der Anreise nach § 5 JVEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Konsequenz einer nicht vorher getätigten Mitteilung ist daher nur, dass der Berechtigte das Risiko tragen muss, dass das Gericht die erhöhten Kosten bei der Entschädigung nach Prüfung in der Sache nicht berücksichtigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2011, Az.: L 2 SF 319/11 B).
  • AG Brandenburg, 30.04.2019 - 31 C 88/16

    Fahrtkostenerstattung für Zeugen - Anreise von einem anderen Ort als in Ladung

    Teilt ein Zeuge die besonderen Umstände, die die Anreise verteuern, dem Gericht somit nicht vor dem Termin mit, trägt er auch das Risiko, dass das Gericht später bei der Entschädigung solche Umstände nicht anerkennt und er die Kosten selbst trägt ( LSG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 09.12.2011, Az.: L 2 SF 319/11 B, u.a. in: RVGreport 2012, Seiten 479 ff. ).

    Die Entscheidung hierüber steht nämlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 17.10.2014, Az.: OVG 3 K 37/14, u.a. in: NVwZ-RR 2015, Seite 120; LSG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 09.12.2011, Az.: L 2 SF 319/11 B, u.a. in: RVGreport 2012, Seiten 479 ff.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 05.06.2009, Az.: 6 W 68/09, u.a. in: JurBüro 2010, Seite 314; OLG Dresden , Beschluss vom 03.09.1997, Az.: 10 W 918/97 ).

    Die hier unterlassene Mitteilung des Zeugen H... F..., dass er nicht von dem Ort anreist, unter dem ihm die Ladung zugestellt worden ist, führt dann aber auch dazu, dass ihm nur die Kosten erstattet werden können, die entstanden wären, wenn er von dem Ladungsort (d.h. seiner Wohnanschrift) angereist wäre ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 17.10.2014, Az.: OVG 3 K 37/14, u.a. in: NVwZ-RR 2015, Seite 120; LSG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 09.12.2011, Az.: L 2 SF 319/11 B, u.a. in: RVGreport 2012, Seiten 479 ff.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 05.06.2009, Az.: 6 W 68/09, u.a. in: JurBüro 2010, Seite 314; OLG Dresden , Beschluss vom 03.09.1997, Az.: 10 W 918/97 ).

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Denn die Anzeigepflicht in § 5 Abs. 5 JVEG stellt keinen Selbstzweck dar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2011, Az.: L 2 SF 319/11 B).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 K 37.14

    Erinnerung; Gerichtskostenansatz; Zeugenentschädigung; Anreise von einem anderen

    Ist es der Meinung, dass der Zeuge unverzichtbar ist, so sind diesem die Mehrkosten auch dann zu erstatten, wenn er die Anreise von einem anderen Ort verspätet oder überhaupt nicht angezeigt hat (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - L 2 SF 319/11 B -, juris Rn. 4).
  • LSG Thüringen, 18.07.2023 - L 1 JVEG 80/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Fahrtkostenersatz - Vorliegen

    Konsequenz einer nicht vorher getätigten Mitteilung ist daher nur, dass der Berechtigte das Risiko tragen muss, dass das Gericht die erhöhten Kosten bei der Entschädigung nach Prüfung in der Sache nicht berücksichtigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2011, L 2 SF 319/11 B).
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