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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18 (https://dejure.org/2021,57479)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2021 - L 21 U 213/18 (https://dejure.org/2021,57479)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - L 21 U 213/18 (https://dejure.org/2021,57479)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Voraussetzung einer "Wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl. BSG Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 Rn. 20 m. w. N.).

    Der Kläger verrichtete als Solarberater eine einem fremden Unternehmen, der S dienende und deren Willen entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert, die ihrer Art nach von Solarberatern verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl. dazu BSG Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 Rn. 20 m. w. N.).

    Denn es war dem Kläger nicht wie einem Selbstständigen überlassen, ein Solarprojekt eigenständig auszuführen (zu den Kriterien der Tätigkeit "wie ein Unternehmer" vgl. BSG Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6).

    Hierbei sind der zeitliche Umfang der Verrichtung, der Grad der Gefährlichkeit oder eine besondere Fachkompetenz des Handelnden zu berücksichtigen (vgl. BSG, a.a.O., Rn. 29 und Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 Rn. 28; Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3749 f mwN).

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die eigene Tätigkeit unmittelbare Vorteile für das Unternehmen des anderen bringen soll (vgl. BSG Urteile vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 Rn. 15 - und vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 15).

    Diese Merkmale liegen vor, wenn die Tätigkeit mit fremdnütziger Handlungstendenz erfolgt und im Hinblick auf Zeitpunkt und Art ihrer Ausführung in Anlehnung an die für Beschäftigungsverhältnisse typischen Weisungsrechte i.S. des § 106 Gewerbeordnung (GewO) und damit eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts i.S. des § 315 BGB fremdbestimmt ist, ohne dass aber die für eine Beschäftigung im engeren Sinn charakterisierende Eingliederung in den Betrieb vorlag (vgl. zum Merkmal der Eingliederung insb. BSG Urteil vom 20. August 2019 - B 2 U 1/18 R-BSGE 129, 44; Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 Rn. 24).

    Auch bei Vorliegen einer solchen "Sonderbeziehung" sind allerdings alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen, sodass die konkrete Verrichtung auch außerhalb dessen liegen kann, was im Rahmen enger Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehungen selbstverständlich getan oder erwartet wird (vgl. BSG Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 Rn. 28).

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Die im Rahmen eines Zugunstenverfahrens auf Feststellung des PKW-Unfalls vom 5. März 2012 als Arbeitsunfall gerichtete Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1, § 56 SGG statthaft (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 10) und auch im Übrigen zulässig.

    Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die eigene Tätigkeit unmittelbare Vorteile für das Unternehmen des anderen bringen soll (vgl. BSG Urteile vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 Rn. 15 - und vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 15).

    Eine Beschäftigung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (vgl. BSG Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002, B 11 AL 21/02 B, juris).
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 40/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrags -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Dabei ist dem Anspruch auf rechtliches Gehör in der Regel dadurch genügt, dass das Gericht die mündliche Verhandlung anberaumt, den Beteiligten den Verhandlungstermin mitteilt (§ 110 Abs. 1 Satz 1 iVm § 63 Abs. 1 Satz 2 SGG) und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet (vgl. BSG vom 28. April 1999, B 6 KA 40/98 R, juris Rn. 16).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 36/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass ein Verstoß gegen § 62 SGG nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Beteiligte von gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat, also seinerseits nicht alles getan hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BSG vom 20. Januar 1998, B 13 RJ 207/97 B, SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG, Beschluss vom 17. April 2013, B 9 V 36/12 B, juris Rn. 16).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002, B 11 AL 21/02 B, juris).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Das Verfahrensgrundrecht des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Grundgesetz, GG, § 62 SGG) soll nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2003, B 4 RA 37/03 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass ein Verstoß gegen § 62 SGG nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Beteiligte von gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat, also seinerseits nicht alles getan hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BSG vom 20. Januar 1998, B 13 RJ 207/97 B, SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG, Beschluss vom 17. April 2013, B 9 V 36/12 B, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002, B 11 AL 21/02 B, juris).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 7/97 R

    Nichtbeachtung von Prozeßgrundrechten und Auferlegung von Mutwillenskosten -

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BSG, 17.03.2014 - B 13 R 315/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensverstoß - Antrag auf Terminsverlegung -

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

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