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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15   

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https://dejure.org/2016,11524
LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15 (https://dejure.org/2016,11524)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 23 SO 267/15 (https://dejure.org/2016,11524)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 23 SO 267/15 (https://dejure.org/2016,11524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 1 S 2 SGB 12
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Bewilligung eines Wohngruppenzuschlags durch den Träger der sozialen Pflegeversicherung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 38a SGB 11, § 13 Abs 3a SGB 11, § 48 SGB 10, § 107 SGB 10, §§ 61 ff SGB 12, § 66 Abs 4 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Hauspflege - Wohngruppenzuschlag - Pflegewohngruppe - Berliner Tagespauschale für Demenz - WG - Leistungskomplexe (LK) - 19 und 38 - zweckidentische Leistung - keine Aufhebung gegenüber Leistungsempfänger bei bestehenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß § 89 SGB XI; Dreiseitiger Vertrag; Wohngruppenzuschlag; Leistungen mit Leistungskomplex 19 und 38; Berliner Tagespauschale für Demenz-WG; Berücksichtigung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe; Hilfe zur Pflege; Hauspflege; Wohngruppenzuschlag; Pflegewohngruppe; Leistungskomplexe (LK) 19 und 38; Berliner Tagespauschale für Demenz- WG; zweckidentische Leistung; keine Aufhebung gegenüber Leistungsempfänger bei bestehenden Erstattungsanspruch gegen ...

  • rechtsportal.de

    Vereinbarung über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß § 89 SGB XI

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15
    Soweit die Erfüllungsfiktion reicht, schließt sie eine Aufhebung bzw. Rücknahme der Leistungsbewilligung durch den Leistungsträger, der den Erstattungsanspruch hat, nach den §§ 44 ff. SGB X und einen Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X aus (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 KR 21/09 R -, BSGE 106, 206ff. juris).

    § 107 SGB X spiegelt den notwendigen Ausgleich im gegliederten Sozialsystem zwischen verschiedenen Leistungsträgern wieder und vermeidet es, in den geregelten Erstattungskonstellationen jeweils zwischen Berechtigtem und dem Leistungsträger, der tatsächlich zunächst geleistet hat, eine Rückabwicklung vorzunehmen, wenn letztlich ein anderer Leistungsträger verpflichtet ist, eine entsprechende Sozialleistung zeitgleich zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2010, B 1 KR 21/09 R).

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15
    Die Erfüllungsfiktion verleiht dem Sozialleistungsempfänger somit einen Rechtsgrund, die Leistung zu behalten (BSG, Urteil vom 26. September 1991 - 4/1 RA 33/90 - juris; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 107 Rn. 28).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15
    Die Erfüllungsfiktion verleiht dem Sozialleistungsempfänger somit einen Rechtsgrund, die Leistung zu behalten (BSG, Urteil vom 26. September 1991 - 4/1 RA 33/90 - juris; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 107 Rn. 28).
  • SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15
    Der Beklagte ist der Klage unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid und auf das Urteil des SG Berlin vom 20. Januar 2015 zum Verfahren S 212 SO 850/14 entgegengetreten.
  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15
    In der Mitteilung des 3. Senats des BSG über seine Sitzung vom 18. Februar 2016 im Verfahren - B 3 P 5/14 R - heißt es, der Wohngruppenzuschlag bezwecke nicht die Aufstockung der Leistungen der häuslichen Pflege, sondern diene der Entwicklung und Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15
    Hiervon gehe auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17. Januar 1996 (B 3 RK 4/95) aus.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 AS 1875/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Die Erfüllungsfiktion verleiht dem Sozialleistungsempfänger einen Rechtsgrund, die Leistung zu behalten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2016 - L 23 SO 267/15 - juris Rdnr. 94; Böttiger in Diering/Timme, SGB X, 4. Aufl. 2016, § 107 SGB X Rdnr. 11).

    Der Leistungsträger hat also kein Wahlrecht , die Erstattung entweder vom anderen Leistungsträger oder vom Leistungsempfänger zu verlangen (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 - juris Rdnr. 27; BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95 - juris Rdnr. 19 m.w.N. auch zur früheren, diese Frage offen lassenden Rechtsprechung des BSG; BSG, Urteil vom 22. Mai 2002 - B 8 KN 11/00 R - juris Rdnr. 17; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2016 - L 23 SO 267/15 - juris Rdnr. 94; Böttiger in Diering/Timme, SGB X, 4. Aufl. 2016, § 107 SGB X Rdnr. 12).

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