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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 30 AL 1288/05   

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https://dejure.org/2007,19743
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 30 AL 1288/05 (https://dejure.org/2007,19743)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - L 30 AL 1288/05 (https://dejure.org/2007,19743)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - L 30 AL 1288/05 (https://dejure.org/2007,19743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Berufsausbildungsbeihilfe aufgrund eines erhöhten Bedarfs aus personenbezogenen Gründen; Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung der Tagespendelzeit zur elterlichen Wohnung bei der Bewilligung einer Förderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 121 Abs. 4 § 71 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin, 25.06.2004 - L 10 AL 55/03

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); Erhöhung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 30 AL 1288/05
    Sie verweise auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 25. Juni 2004, Aktenzeichen L 10 AL 55/03.

    Auch die Berücksichtigung der Argumentation des 10. Senats des LSG Berlin in dessen von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in Bezug genommenen Urteil vom 25. Juni 2004 (Aktenzeichen L 10 AL 55/03), dokumentiert in juris, ändert nichts an dem gefundenen Ergebnis.

  • LSG Hessen, 27.12.2000 - L 6 AL 845/00

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - auswärtige Unterbringung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 30 AL 1288/05
    Ergänzend verweist sie auf das Urteil des LSG Hessen vom 27. Dezember 2000, Aktenzeichen L 6 AL 845/00.
  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 103/84

    Gesamtfreibetrag bei der Anrechnung des Elterneinkommens - auswärtige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 30 AL 1288/05
    Zu der genannten Vorschrift hatte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 28. November 1985 (Az. 11b/7 RAr 103/84 - dokumentiert in juris - weitere Fundstellen: SozR 4440 § 16 Nr. 4 sowie MDR 1986, 699) entschieden, dass, wenn die Ausbildung in generell geeigneter Weise überhaupt am Wohnort der Eltern erfolgen kann, der Gesamtfreibetrag nicht erhöht wird, selbst wenn eine auswärtige Unterbringung des Auszubildenden aus sonstigen Gründen geboten wäre.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 30 AL 1288/05
    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III. Mit dieser sollten, wie sich aus der Bundestagsdrucksache 13/4941 zu § 71 (S. 167) ergibt, nach dem Willen des Gesetzgebers "aus arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Gründen im Wesentlichen die Regelungen des geltenden Anordnungsrechts zur Förderung der beruflichen Mobilität von Auszubildenden in der betrieblichen Berufsausbildung und zur stärkeren Ausschöpfung des regional unterschiedlichen Ausbildungsplatzangebots übernommen" werden.
  • SG Detmold, 06.02.2009 - S 12 AL 86/07

    Arbeitslosenversicherung

    Daraus ergibt sich, dass Zweck der Vorschrift sein soll, ein Anreiz zur Aufnahme einer Ausbildung in größerer Entfernung vom Elternhaus (Förderung der beruflichen Mobilität) bei schlechtem Ausbildungsangebot in der Region (Ausschöpfung des regional unterschiedlichen Ausbidlungsplatzangebots) zu schaffen (so auch sächsisches LSG, Beschluss vom 19.04.2006, L 1 B 142/05 AL-ER; LSG Berlin Brandenburg Urteil vom 10.05.2007, Aktenzeichen L 30 AL 1288/05).

    Nach Auffassung der Kammer ergibt sich daher in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LSG Brandenburg vom 10.05.2007 a.a.O. aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III, dass zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 30 AL 61/07

    Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Nr. 2 (ab 1.1.2008; Nr. 3) SGB III zur

    Der Senat geht - wie auch in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2007 mit dem Az.: L 30 AL 1288/05, veröffentlicht in juris - davon aus, dass die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III nur erfüllt sind, wenn der Auszubildende aufgrund der Tatsache, dass eine geeignete Ausbildungsstelle am Wohnort der Eltern nicht vermittelt werden kann, also aus Gründen, die in den Risikobereich der Beklagten fallen (z. B. Mangel an Ausbildungsplätzen), außerhalb des Haushalts der Eltern untergebracht werden muss (so auch Fuchsloch in Gagel, SGB III, § 71 Rn. 111).
  • LSG Sachsen, 29.01.2009 - L 3 AL 86/07

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Übernahme der Fahrtkosten für eine

    Dabei kann es dahinstehen, ob dieser Freibetrag dann nicht in Betracht kommt, wenn die Wohnung des Auszubildenden bereits vor dem Anstreben der Ausbildung von diesem bezogen worden war und somit die Entfernung des Auszubildenden vom Wohnsitz seiner Eltern nicht wesentlich auf der ausbildungsbedingten Herauslösung des Auszubildenden aus seinem bisherigen Wohnumfeld beruht (so SächsLSG, Beschluss vom 19. April 2006 - L 1 B 142/05 AL-ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2007 - L 30 AL 1288/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 50 ff.; wohl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 9. Februar 2007 - L 3 AL 43/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 28; a. A. LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 10 AL 55/03 - JURIS-Dokument Rdnr. 29).
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