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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,20997
LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20 B ER (https://dejure.org/2021,20997)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2021 - L 1 KR 411/20 B ER (https://dejure.org/2021,20997)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - L 1 KR 411/20 B ER (https://dejure.org/2021,20997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35a SGB 4, § 59 Abs 3 S 1 SGB 4, § 197 SGB 5, § 475 StPO
    Krankenversicherung - Selbstverwaltung - Amtsenthebung eines Mitglieds eines Selbstverwaltungsorgans (hier: Verwaltungsrat einer Ersatzkasse) - Verstoß gegen Amtspflicht zu rechtmäßigem Handeln (hier: Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft in laufendem ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 59 SGB 4, § 197 SGB 5
    Grobe Amtspflichtverletzung - Krankenkasse - Verwaltungsratsmitglied - Akteneinsichtsgesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 59 SGB 4; § 197 SGB 5
    Grobe Amtspflichtverletzung - Krankenkasse - Verwaltungsratsmitglied - Akteneinsichtsgesuch

  • rechtsportal.de

    § 59 SGB 4; § 197 SGB 5
    Grobe Amtspflichtverletzung - Krankenkasse - Verwaltungsratsmitglied - Akteneinsichtsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Das BSG halte entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin nicht bei jedem Handeln gegen die Belange des Versicherungsträgers eine Amtspflichtverletzung für gegeben (Hinweis auf Entscheidungen des BSG v. 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 und 28. Januar 1998 - B 6 KA 71/96 B).

    Die Amtspflichten der Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen von Sozialversicherungen ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Versicherungsträger und der den Organmitgliedern im Rahmen der Selbstverwaltung eingeräumten Rechtsstellung (BSG v. 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 - juris Rn. 18).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG v. 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79) hat den Begriff der groben Pflichtverletzung dahingehend konkretisiert, dass er nicht notwendig ein schuldhaftes Handeln voraussetze.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 darauf abgestellt, dass das dortige Mitglied des Selbstverwaltungsorgans einer Krankenkasse Mitgliedsverluste mit erheblichen Folgen für die Rentabilität und die Leistungsfähigkeit der Krankenkasse in Kauf genommen hatte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 10 KR 873/20

    Unzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Zudem habe das LSG Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 21. April 2021 - L 10 KR 873/20 B ER in dem parallelen Verfahren betreffend die Amtsenthebung von Herrn KW L die Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.

    Der Senat unterscheidet sich insoweit zwar von der Rechtsauffassung des LSG Nordrhein-Westfalen in dessen Beschluss vom 21. April 2021 - L 10 KR 873/20 B ER.

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 57/88

    Prozeßführungsbefugnis einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Beispielsweise habe der BGH entschieden, dass ein Organmitglied nicht mehr im Wege der actio pro socio Klage erheben könne, wenn das Kollegialorgan über die Klageerhebung bereits negativ entschieden habe (Hinweis auf BGH v. 28. November 1988 - II ZR 57/88).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2007 - 20 W 141/07

    Aktiengesellschaft: Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Anmaßung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Auch die von der Antragsgegnerin zitierten zivilgerichtlichen Entscheidungen zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern lassen erhebliche Unterschiede zu der vorliegenden Sachverhaltsgestaltung erkennen: So hat das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 20 W 141/07 (FGPrax 2008, 118) ausgeführt, dass alleine die Anmaßung von nichtzustehenden Befugnissen nicht zwangsläufig ein Fehlverhalten beinhalte, das die sofortige Amtsenthebung rechtfertige.
  • LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Enthebung vom Amt des Vorstands einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Es könne dahinstehen, ob die Amtsenthebung des Antragstellers bereits deswegen rechtswidrig sei, weil über sie nicht in öffentlicher Sitzung entschieden worden sei (dazu Hinweis auf Beschluss des LSG Hamburg v. 4. Juli 2013 - L 1 KR 39/13 B ER).
  • LG Frankfurt/Main, 14.10.1986 - 11 T 29/85
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 14. Oktober 1986 - 3/11 T 29/85 (NJW 1987, 505) schließlich hat einen erheblichen Vertrauensverlust nicht nur wegen eines verheimlichten Auskunftsersuchens an das Bundeskartellamt, sondern insbesondere deswegen angenommen, weil sich das dortige Aufsichtsratsmitglied zum Sprachrohr dritter Personen gemacht hatte.
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B

    Rechtsgehalt von Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Das BSG halte entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin nicht bei jedem Handeln gegen die Belange des Versicherungsträgers eine Amtspflichtverletzung für gegeben (Hinweis auf Entscheidungen des BSG v. 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 und 28. Januar 1998 - B 6 KA 71/96 B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2012 - L 5 KR 81/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (Vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2005 - L 4 B 49/04
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20
    So hat bereits das LSG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss v. 5. Januar 2005 - L 4 B 49/04 KR ER eine grobe Amtspflichtverletzung nicht allein daraus hergeleitet, dass gegen Zuständigkeitsvorschriften gehandelt worden ist, sondern auf die konkret drohende Gefahr das Eintritts von Handlungsunfähigkeit der dortigen Krankenkasse hingewiesen.
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