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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2012 - L 1 KR 128/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,30248
LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2012 - L 1 KR 128/12 B ER (https://dejure.org/2012,30248)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2012 - L 1 KR 128/12 B ER (https://dejure.org/2012,30248)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - L 1 KR 128/12 B ER (https://dejure.org/2012,30248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 240 Abs 4 SGB 5
    Schüler - Halbwaise - BaföG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung für Schüler mit Einkommen aus BAföG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung für Schüler mit Einkommen aus BAföG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2012 - L 1 KR 128/12
    Maßgeblich war für das BSG nämlich, dass der dort klagende Schüler die allgemeinen Beiträge aufbringen konnte: Der Senat habe schon entschieden, dass aufgrund der Regelung zur Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Beitragsbemessung die fiktive Mindestgrenze auch bei einkommenslosen Mitgliedern nicht unterschritten werden dürfe (BSG a. a. O, juris-Rdnr. 6 mit Bezugnahme auf BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6) und diese Regelung selbst dann nicht gegen das GG verstoße, wenn fünf Familienangehörige gleichzeitig betroffen seien (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2012 - L 1 KR 128/12
    Auch der Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.03.2000 (B 12 KR 2/00 B), mit dem Leitsatz, es verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, freiwillig krankenversicherte Schüler einer allgemeinbildenden Schule beitragsrechtlich anders zu behandeln als Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule, steht - entgegen der Annahme der Antragsgegnerinnen und des Sozialgerichts - einer Aussetzung nicht entgegen.
  • BVerfG, 19.12.1994 - 1 BvR 1688/94

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbeitragshöhe für Krankenkassenbeiträge freiwillig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2012 - L 1 KR 128/12
    Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, weil jedenfalls der damalige Beschwerdeführer durch die angegriffene Beitragsregelung nicht überfordert worden sei (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2012 - L 1 KR 128/12
    Maßgeblich war für das BSG nämlich, dass der dort klagende Schüler die allgemeinen Beiträge aufbringen konnte: Der Senat habe schon entschieden, dass aufgrund der Regelung zur Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Beitragsbemessung die fiktive Mindestgrenze auch bei einkommenslosen Mitgliedern nicht unterschritten werden dürfe (BSG a. a. O, juris-Rdnr. 6 mit Bezugnahme auf BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6) und diese Regelung selbst dann nicht gegen das GG verstoße, wenn fünf Familienangehörige gleichzeitig betroffen seien (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2).
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