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LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20 |
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Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 3101 BKV
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - Infektionskrankheit - MRSA - funktioneller Krankheitsbegriff - besonders erhöhte Infektionsgefahr - haftungsbegründende Kausalität - Möglichkeit der Infektion - konkurrierendes Infektionsrisiko- ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 9 Abs 1 SGB 7
Berufskrankheit Nr. 3101 - Infektionskrankheit - MRSA - Funktioneller Krankheitsbegriff - Infektionsgefahr in besonderem Maße ausgesetzt - Durchseuchung am Arbeitsplatz - Kausalzusammenhang - Möglichkeit der Infektion - konkurrierendes Infektionsrisiko bei ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Seit Jahren in Notaufnahme tätige Krankenschwester verletzt sich durch eine benutzte Spritze - Anerkennung als (folgenlos ausgeheilter) Arbeitsunfall - Anerkennung als BK Nr. 3101 wird abgelehnt, da zeitlich nur vorübergehender Nachweis einer MRSA-Infektion nicht ...
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§ 9 Abs 1 SGB VII
Berufskrankheit Nr. 3101 - Infektionskrankheit - MRSA - Funktioneller Krankheitsbegriff - Infektionsgefahr in besonderem Maße ausgesetzt - Durchseuchung am Arbeitsplatz - Kausalzusammenhang - Möglichkeit der Infektion - konkurrierendes Infektionsrisiko bei ... - rechtsportal.de
§ 9 Abs 1 SGB VII
Anerkennung einer Berufskrankheit; Beweismaßstab für Anspruchsvoraussetzungen; Begriff der Infektionskrankheit
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 16.09.2020 - S 2 U 17/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
- BSG, 08.11.2022 - B 2 U 120/22 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG…, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R - juris, Rn. 14; Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R = BSGE 103, 45; BSGE 103, 59).Für die haftungsbegründende Kausalität wird dagegen nicht die Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der besonderen Infektionsgefahr und der Infektionskrankheit gefordert, sondern nur dessen Möglichkeit (BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R -, Rn. 34, juris;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Kap. 9.1.3, S. 742).
Da für die Anerkennung der BK 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. BSG, Urteile vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 - und vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 -, juris).
Lässt er sich nicht ermitteln, sind aber Krankheitserreger im Arbeitsumfeld nicht auszuschließen, ist vom Durchseuchungsgrad der Gesamtbevölkerung auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R -, juris).
Kommt indes eine Infektion in Betracht, ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der Durchseuchung und der Übertragungsgefahr festzustellen, ob sich im Einzelfall eine Infektionsgefahr ergibt, die nicht nur geringfügig erhöht ist, sondern in besonderem Maße über der Infektionsgefahr in der Gesamtbevölkerung liegt (BSG, Urteil vom 02. April 2009 -, - B 2 U 30/07 R -, juris).
Der Verordnungsgeber hat insoweit typisierend angenommen, dass die Infektion während und wegen der Gefahrenlage erfolgt ist und die Krankheit wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R -, Rn. 34, juris;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Kap. 9.1.3, S. 742).
- BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Da für die Anerkennung der BK 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. BSG, Urteile vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 - und vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 -, juris).Dies beinhaltet Feststellungen zu der Frage, ob die Verrichtungen der Klägerin sie mit einer infizierten Person oder einem durchseuchten Objektbereich in Berührung gebracht haben oder ob die Verrichtungen im Hinblick auf den Übertragungsmodus des MRSA-Keims sowie ihrer Art, Häufigkeit und Dauer nach besonders infektionsgefährdend waren (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 R -, Rn. 17, juris).
- BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Nach dem vom BSG auch dem Unfallversicherungsrecht zu Grunde gelegten funktionellen Krankheitsbegriff (grundlegend: BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R -, juris) kommt nicht jeder körperlichen Regelwidrigkeit Krankheitswert im Rechtssinne zu.Aus der normativen Differenzierung zwischen drohender BK i. S. des § 3 BKV und eingetretener BK i. S. des § 9 SGB VII folgt zugleich, dass die bloße Aufnahme eines schädlichen Stoffes grundsätzlich der erstgenannten Fallgruppe zuzuordnen ist (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R -, juris).
- BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine berufliche Verursachung ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen infrage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R -, Leitsatz und Rn. 16 juris;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Kap. 9.1.3, S. 742). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
Berufskrankheit - von Tiere auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand setzt weder Arbeitsunfähigkeit noch Behandlungsbedürftigkeit noch eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) voraus (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2014 - L 3 U 228/12 -, Rn. 41, juris, m. w. N.). - KG, 29.04.2021 - 2 U 108/18
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen frühere Aufsichtsräte …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Die Beklagte wies den gegen die Anerkennung als Arbeitsunfall betreffenden Bescheid erhobenen Widerspruch der Klägerin am 23. Oktober 2018 zurück, die hiergegen unter dem Aktenzeichen S 2 U 108/18 erhobene Klage wies das SG Potsdam mit Gerichtsbescheid vom 13. August 2019 ab. - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG…, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R - juris, Rn. 14; Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R = BSGE 103, 45; BSGE 103, 59). - BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R - juris, Rn. 14; Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R = BSGE 103, 45; BSGE 103, 59).