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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - L 16 R 455/13   

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https://dejure.org/2014,30249
LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - L 16 R 455/13 (https://dejure.org/2014,30249)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2014 - L 16 R 455/13 (https://dejure.org/2014,30249)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2014 - L 16 R 455/13 (https://dejure.org/2014,30249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 S 1 Nr 8 SGB 6, § 165 Abs 1 Nr 1 SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung: Versicherungspflicht eines Handwerkers in der Rentenversicherung; Nachversicherung bei Wechsel von einer versicherungsfreien Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer zu einer Tätigkeit als Handwerker; Anforderungen an der Annahme der Verwirkung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - L 16 R 455/13
    Ungeachtet dessen, dass sich entsprechende "Unterlagen", wie der Kläger dann weiter vorgetragen hat (vgl. Schriftsatz vom 12. August 2014), unter den anlässlich der Vorsprache eingereichten und durch Empfangsbestätigung vom 19. Oktober 2000 durch den betreffenden Sachbearbeiter quittierten Dokumenten gerade nicht befinden, hätte es nämlich auch dann eines Nichtstuns der Beklagten bedurft, dass nach den Umständen als "bewusst und planmäßig" anzusehen ist (vgl. BSG SozR 4100 § 40 Nr. 17 Rn. 53).
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - L 16 R 455/13
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 16/09 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14; BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 m.w.N.).
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