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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16 ZVW   

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https://dejure.org/2018,36094
LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16 ZVW (https://dejure.org/2018,36094)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2018 - L 18 AL 69/16 ZVW (https://dejure.org/2018,36094)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - L 18 AL 69/16 ZVW (https://dejure.org/2018,36094)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben oder von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung zu eigenmächtig befreien, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (vgl. BAG a.a.O.; BAG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - juris; BAG, Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - juris).

    Denn die Tatsache, dass der Kläger gleichwohl - trotz ausdrücklich bekundetem fehlenden Einverständnis der Arbeitgeberin - am 27. März 2011 nicht zur Arbeit erschien, wobei es weder der Beklagten noch dem Gericht obliegt, dem Kläger, wie er offenbar meint, geeignete Anreisemöglichkeiten zur Arbeit aufzuzeigen, stellte im Gegenteil sogar eine beharrliche und nicht zu entschuldigende Arbeitsverweigerung dar (vgl. BAG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - juris).

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 6/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat auf die Beschwerde des Klägers mit Beschluss vom 17. März 2016 - B 11 AL 6/16 B - das Urteil des LSG aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

    Die Gerichtsakten, die Gerichtsakten des BSG - B 11 AL 6/16 B -, die Leistungsakten der Beklagten und die Leistungsakten des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz haben vorgelegen und sind, soweit erforderlich, Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung oder ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - juris Rn. 46 m.w.N. zur Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers wegen Arbeitsverweigerung; BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 106/89 - juris).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung oder ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - juris Rn. 46 m.w.N. zur Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers wegen Arbeitsverweigerung; BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 106/89 - juris).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, worauf der Arbeitgeber die Kündigung im Einzelfall gestützt hat (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 11 AL 69/02 - juris Rn. 17).
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 - juris Rn. 17; Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - juris Rn. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13

    Berufung ohne Unterschrift - Schriftform - Computerfax

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat mit Urteil vom 10. November 2015 - L 29 AL 68/13 - die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen.
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 - juris Rn. 17; Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - juris Rn. 21).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, soll eine Sperrzeit nur eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 51/06 R - juris).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben oder von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung zu eigenmächtig befreien, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (vgl. BAG a.a.O.; BAG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - juris; BAG, Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - juris).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

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