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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2020 - L 9 KR 374/19   

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https://dejure.org/2020,42218
LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2020 - L 9 KR 374/19 (https://dejure.org/2020,42218)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2020 - L 9 KR 374/19 (https://dejure.org/2020,42218)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2020 - L 9 KR 374/19 (https://dejure.org/2020,42218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 24iaF SGB 5, § 47 SGB 5, § 47b SGB 5, § 5 Abs 1 Nr 2 SGB 5, § 157 Abs 3 SGB 3
    Mutterschaftsgeld; befristetes Arbeitsverhältnis; Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs; Höhe des Mutterschaftsgeldes; Nettoentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2017 - L 6 VG 989/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Faustschlag in den Unterkiefer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2020 - L 9 KR 374/19
    Arbeitslosengeld ist auch dann "bezogen" i.S. des § 47b SGB V, wenn es nur zuerkannt wurde, aber nicht zur Auszahlung gelangt (Bienert, NZS 2018, 152).

    Wird danach rückwirkend Arbeitslosengeld I bewilligt, ist damit auch der für § 5 Abs. 1 Nr. 2 (§ 47b Abs. 1) SGB V maßgebliche Arbeitslosengeldanspruch rückwirkend (fiktiv) vor dem Krankengeldanspruch entstanden (Bienert, NZS 2018, 152, 153 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber dem

    Abzustellen ist auf den konkreten Beteiligten und dessen Motivlage (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2021 - L 17 EG 2/21 -, Rn. 39; Urteil vom 10. November 2020 - L 9 KR 374/19 -, Rn. 30; jeweils juris und m.w.N.; Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 192 Rn. 9 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 17 EG 2/21

    Elterngeld - freiwillige gesetzliche Krankenversicherung - Wechsel von einer

    Offensichtlich aussichtslos ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur dann, wenn sich die maßgeblichen Rechtsfragen entweder unmittelbar aus dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften beantworten lassen oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits zweifelsfrei geklärt sind; selbst im letztgenannten Fall darf ein Beteiligter aber durch die Androhung und Auferlegung von Missbrauchskosten nicht daran gehindert werden, auf eine Änderung der von ihm für unzutreffend empfundenen höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuwirken (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2020 - L 9 KR 374/19 -, Rn. 30, juris, mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 R 2464/21
    Diese Vorschrift erfasst nur Fälle, in denen die Berufung auf die Kostenentscheidung beschränkt wird (vgl LSG Berlin-Brandenburg 10.11.2020, L 9 KR 374/19, Rn 29, juris).
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