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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16   

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https://dejure.org/2021,60493
LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16 (https://dejure.org/2021,60493)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2021 - L 14 KR 474/16 (https://dejure.org/2021,60493)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 (https://dejure.org/2021,60493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 107 Abs 1 SGB 5, § 107 Abs 2 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarpflegekraft - Tätigkeit im stationären Bereich - Honorarvertrag - Bindung an ärztliche Vorgaben - regulatorische Rahmenbedingungen - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 670 BGB, Art 2 GG, Art 12 GG, § 7 SGB 4, § 7a SGB 4, § 107 SGB 5, § 2 SGB 6
    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Honorarpflegekraft - Krankenhausbehandlung i.S.d. SGB V - Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen i.S.d. SGB V - ärztlicher Behandlungsplan - "Auswahl" von Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 193 Abs. 1 S. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Pflegekraft; Fehlende Weisungsfreiheit einer in einem stationären Bereich tätigen Honorarpflegekraft; Vergütung nach Zeiteinheiten

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, m.w.N.).

    Für eine nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne müssen daher gewichtige Indizien bestehen (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, m.w.N.).

    Risikolos in diesem Sinne ist insbesondere die Vereinbarung eines gleichbleibenden Entgelts für geleistete Stunden (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, Rn. 31).

    (4) Dies gilt auch für den Abschluss von Versicherungen, mit denen der Kläger Rahmenbedingungen für eine selbstständige Tätigkeit schuf, die aber für sich genommen zu keiner entscheidenden Prägung der Tätigkeit selbst führen (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, Rn. 31).

    Eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber erhält erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit Gewicht, wie z.B. einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, m.w.N.) Zwar kann eine Tätigkeit für andere Auftraggeber ein Indiz für eine ganz erhebliche Dispositionsfreiheit in Bezug auf die zu beurteilende Tätigkeit sein, wenn sie in relevantem Umfang oder sogar schwerpunktmäßig stattfindet, weil sie dann die zeitliche Verfügbarkeit des Auftragnehmers erheblich einschränkt.

    Die Vorschrift setzt es als möglich voraus, dass die erfassten Pflegepersonen selbstständig tätig sein können, fingiert oder vermutet dies aber nicht allein aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, Rn. 17, m.w.N.).

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG nach den durch das BVerfG entwickelten Kriterien nicht verletzt (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, Rn. 38 ff., m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, und vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - Senat, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, Rn. 111 f.; jeweils juris und m.w.N.).

    Werden die entsprechenden Rechte dem Erwerbstätigen hingegen ausdrücklich vertraglich eingeräumt, spricht dies entscheidend für den Willen der Vertragsparteien, ein Arbeits- und somit auch ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, juris, Rn. 117, m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Steht es Erwerbstätigen - wie hier dem Kläger - im Rahmen wiederkehrender Anfragen frei, ob sie die ihnen angebotenen, typischerweise zeitlich begrenzten Aufträge annehmen, ist auf die Verhältnisse abzustellen, die nach Annahme des jeweiligen Auftrags im Hinblick (allein) auf die konkrete Tätigkeit bestanden (vgl. BSG a.a.O., Rn. 31; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2017 - L 9 KR 234/13 -, juris, Rn. 85, m.w.N.).

    Zum anderen kommt ihr Gewicht allenfalls dann zu, wenn die persönliche Leistungserbringung nicht mehr die Regel ist und die Leistungserbringung durch einen Dritten das Gesamtbild der Tätigkeit wesentlich verändert (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R -, Senat, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2017 - L 9 KR 234/13 -, juris, Rn. 101).

  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Zum einen sieht selbst die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 87, 129; 98, 146) eine solche Möglichkeit lediglich als ein nicht von vornherein ein Arbeitsverhältnis ausschließendes Indiz an.
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Zum einen sieht selbst die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 87, 129; 98, 146) eine solche Möglichkeit lediglich als ein nicht von vornherein ein Arbeitsverhältnis ausschließendes Indiz an.
  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufs (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Nichtannahmebeschluss vom 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 u.a. -, juris, Rn. 18, m.w.N.) § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV regelt keine Berufspflichten, sondern allgemein die Merkmale der Beschäftigung als Grundlage der Versicherungs- und Beitragspflicht.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Zum anderen kommt ihr Gewicht allenfalls dann zu, wenn die persönliche Leistungserbringung nicht mehr die Regel ist und die Leistungserbringung durch einen Dritten das Gesamtbild der Tätigkeit wesentlich verändert (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R -, Senat, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2017 - L 9 KR 234/13 -, juris, Rn. 101).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Zugleich schwächt es die potentielle Bedeutung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bzgl. der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, juris, Rn. 36, m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Maßstab ist ebenfalls Art. 12 Abs. 1 GG, während das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG im Bereich beruflicher Betätigung als Prüfungsmaßstab zurücktritt (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11 u.a. -, juris, Rn. 67).
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
    Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist nicht erkennbar, wie ein Krankenhaus die Gesamtverantwortung für die Behandlung der Patienten tragen können soll, wenn es keinerlei Weisungsrecht gegenüber den dabei eingesetzten Ärzten hat, die wiederum zu fachlich-medizinischen Weisungen gegenüber dem Pflegepersonal des Krankenhauses berechtigt sein müssen (Wahl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4.A., § 107 (Stand: 21.12.2020), Rn. 26, 30, 37, unter zutreffender Berufung auf BSG, a.a.O. sowie Urteile vom 23. März 2011 - B 6 KA 11/10 R -, Rn. 59, und vom 19. September 2013 - B 3 KR 8/12 R -, Rn. 34, jeweils juris; Bockoldt , in: Hauck/Noftz, SGB V, § 107 Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 132/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - L 14 KR 52/16

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Pflegehilfskraft in der ambulanten Pflege

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17

    Betriebsprüfung; Kurierfahrer; Plattformarbeit; Sub-Unternehmer;

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • LSG Hessen, 26.01.2023 - L 8 BA 51/20

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit -hier ungarischer Staatsangehöriger -

    Wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, ist nach allgemeinen Grundsätzen indes auch typischerweise als in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert zu betrachten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, Rn. 36 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche

    Werden die entsprechenden Rechte dem Erwerbstätigen hingegen ausdrücklich vertraglich eingeräumt, spricht dies entscheidend für den Willen der Vertragsparteien, ein Arbeits- und somit auch ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, Rn. 117; Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -?, Rn. 133; jeweils juris und m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - L 4 KR 394/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Handels-/Versicherungsvertreter mit

    Werden die entsprechenden Rechte dem Erwerbstätigen hingegen ausdrücklich vertraglich eingeräumt, spricht dies entscheidend für den Willen der Vertragsparteien, ein Arbeits- und somit auch ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, juris, Rn. 117, m.w.N.; Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, juris, Rn. 133).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - schichtweise Tätigkeit für die

    Werden die entsprechenden Rechte dem Erwerbstätigen hingegen ausdrücklich vertraglich eingeräumt, spricht dies entscheidend für den Willen der Vertragsparteien, ein Arbeits- und somit auch ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, juris, Rn. 117, m.w.N.; Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw

    Daher ist, wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, typischerweise in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert (vgl. Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, Rn. 36 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 24/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - gelernter Restaurantmeister -

    Daher ist, wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, typischerweise in die Arbeitsorganisation des Auftragsgebers eingegliedert (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).
  • LSG Hessen, 26.01.2023 - L 8 BA 51/08
    Wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, ist nach allgemeinen Grundsätzen indes auch typischerweise als in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert zu betrachten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, Rn. 36 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).
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