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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17 (https://dejure.org/2020,7361)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2020 - L 9 KR 19/17 (https://dejure.org/2020,7361)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2020 - L 9 KR 19/17 (https://dejure.org/2020,7361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Entgeltschätzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
    Damit suspendiert § 28f Abs. 2 SGB IV nicht die Amtsermittlungspflicht des prüfenden Trägers; dieser hat sich grundsätzlich sämtlicher in Betracht kommender Beweismittel zu bedienen, insbesondere beim Versicherten selbst, beim Entleihunternehmen oder bei anderen Stellen und Behörden Auskünfte über die beim Entleiher für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Beschäftigungsbedingungen einschließlich der üblichen Entgelthöhe einholen (Anschluss an Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2015, B 12 R 11/14 R).

    Zwar stehe der bestandskräftige und nicht aufgehobene Prüfbescheid vom 21. Mai 2008 (bezogen auf den Zeitraum Dezember 2003 bis Ende 2007) dem neuerlichen Erlass eines Prüfbescheides für das Jahr 2007 nicht entgegen (Hinweis auf B 12 R 11/14 R, Rdnr. 23).

    Der Kläger könne sich auch nicht auf etwaiges Vertrauen in die Tariffähigkeit des CGZP berufen (Hinweis auf B 12 R 11/14 R, Rdnr. 24-28).

    Allerdings sei die zweite Voraussetzung für eine Schätzungsbefugnis nicht erfüllt, denn die konkreten Vergütungsansprüche der Leiharbeitnehmer hätten sich nicht nur mit unverhältnismäßig großem Ermittlungsaufwand ermitteln lassen (Hinweis auf B 12 R 11/14 R, Rdnr. 57f.).

    Diese Vorgehensweise war statthaft und erforderlich, weil grundsätzlich eine Beiladung der betroffenen Leiharbeitnehmer ebenso wie der betroffenen Sozialversicherungsträger nach § 75 Abs. 2 Satz 1 SGG zwingend gewesen wäre (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2015, B 12 R 11/14 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15 bis 22).

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Forderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
    Eine Schätzungsbefugnis habe das Bundessozialgericht in Zusammenhang mit Tarifanwendern der CGZP zuletzt im Urteil vom 4. September 2018 (B 12 R 4/17 R) bejaht.

    Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Berufung herangezogene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 4. September 2018 (B 12 R 4/17 R) stütze sogar die erstinstanzliche Entscheidung, denn in dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall habe das Zeitarbeitsunternehmen - anders als hier - über keine bzw. unzureichende Aufzeichnungen verfügt, was eine weitere Sachaufklärung unmöglich gemacht habe; dort habe sich das Zeitarbeitsunternehmen nämlich der Betriebsprüfung widersetzt und weder Verleihzeiträume noch Namen der Entleiher oder konkrete Tätigkeiten der verliehenen Arbeitnehmer mitgeteilt.

    Nichts anderes gilt in Ansehung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 4. September 2018 (B 12 R 4/17 R), aus dem die Beklagte die Rechtmäßigkeit ihrer Verfahrensweise ableiten will.

  • LSG Berlin, 09.07.2003 - L 9 KR 373/01

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen und Erhebung von Säumniszuschlägen;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
    So habe es einige Hauptentleiher gegeben, an die ohne Weiteres hätte herangetreten werden können (Hinweis auf L 9 KR 373/01, Rdnr. 19-21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
    Der Höhe nach sei die Schätzung nicht zu beanstanden, denn in der Forschung werde von einem Lohndifferential von bis zu 24 Prozent ausgegangen (Hinweis auf LSG NRW, L 8 R 164/12 B ER).
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
    Im Jahre 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht wiederholt, dass die Tariffähigkeit bereits seit ihrer Gründung nicht gegeben war (Beschlüsse vom 23. Mai 2012, 1 AZB 67/11, und vom 24. Juli 2012, 1 AZB 47/11).
  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
    Im Jahre 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht wiederholt, dass die Tariffähigkeit bereits seit ihrer Gründung nicht gegeben war (Beschlüsse vom 23. Mai 2012, 1 AZB 67/11, und vom 24. Juli 2012, 1 AZB 47/11).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
    Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) ist die CGZP nicht tariffähig, damit sind mit ihr abgeschlossene Tarifverträge nichtig.
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