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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17 KL   

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LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17 KL (https://dejure.org/2022,7712)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2022 - L 15 SO 154/17 KL (https://dejure.org/2022,7712)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2022 - L 15 SO 154/17 KL (https://dejure.org/2022,7712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 75 Abs 3 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 75 Abs 5 S 1 SGB 12 vom 23.12.2016, § 75 Abs 5 S 3 SGB 12 vom 27.12.2003, § 75 Abs 2 S 12 SGB 12, § 77 Abs 1 S 3 SGB 12 vom 02.12.2006
    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 aF - Investitionskostenvereinbarung - Nichtzustandekommen - Formfehler - Schriftform - externer Vergleich - Zugrundelegung fiktiver Kosten - Nichtvorhandensein vergleichbarer Einrichtungen - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 75 SGB 12, § 76 SGB 12, § 77 SGB 12, § 80 SGB 12, § 97 SGB 12, § 82 SGB 11, § 56 SGB 10
    Vergütungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - Schriftform - Investitionskosten - nicht geförderte Einrichtung - Gestehungskosten - Entscheidung der Schiedsstelle - Begründung des Schiedsspruchs - fiktive Herstellungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütung für gesondert berechenbare Investitionskosten für eine Einrichtung; Aufhebung eines Schiedsstellenbeschlusses; Begriff der Schriftform

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 6/19 R

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der gesondert berechenbaren Investitionskosten in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Eine Bindung der Schiedsstelle an die Begründung des Anfechtungsausspruchs des Gerichts wird mittelbar dadurch bewirkt, dass die Schiedsstelle ihre Rechte nur von den Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens ableitet, die wiederum an den Urteilsausspruch gebunden sind (vgl. Urteil des BSG vom 23. Juli 2014, Az. B 8 SO 2/13 R, juris Rn. 11 und 12 mit zahlreichen weiteren Nachweisen = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1, und zuletzt Urteil vom 28. Januar 2021, Az. B 8 SO 6/19 R, juris Rn. 11 = NZS 2021, 883).

    Es liegt hier kein dem vom BSG mit Urteil vom 28. Januar 2021, Az. B 8 SO 6/19 R, dokumentiert in juris vergleichbarer Fall vor, wonach ein zur Aufhebung einer Schiedsstellenentscheidung führender Formfehler in Gestalt eines Begründungsmangels nicht schon dann vorliegt, wenn die Begründung der Schiedsstelle einer materiellen Überprüfung nicht standhält (dort Rn. 15).

    In dem vom BSG entschiedenen Fall B 8 SO 6/19 R hatte die Schiedsstelle auch inhaltlich eine Begründung gegeben, die das BSG jedoch nicht für zutreffend angesehen hat.

    Nach der Rechtsprechung des BSG in dem Urteil vom 28. Januar 2021, Az. B 8 SO 6/19 R, müssen Ausgangspunkt eines Vergleichs die Kosten von auf gleicher wirtschaftlicher Basis tätigen Einrichtungen sein.

  • OVG Hamburg, 19.03.2008 - 2 Bf 192/05

    Zur Schriftform für einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Unter Umständen kann eine Berufung auf die Nichtigkeit einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 19. März 2008, Az. 2 Bf 192/05, juris Rn. 47; Nielsson, a.a.O., § 56 SGB X Rn. 82).

    Ein Erfüllungsbedürfnis ist durch Treu und Glauben nur gerechtfertigt, wenn eine Rückabwicklung der bereits erbrachten Leistung des Gläubigers nicht möglich ist und Kenntnis der Formnichtigkeit oder Arglist seitens des noch Leistungspflichtigen bestand oder diesem ein anderer, besonders schwerer Treueverstoß anzulasten ist (Hamburgisches OVG, Urteil vom 19. März 2008, a.a.O., juris Rn. 48).

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Es wird also darauf abgestellt, wo die Einrichtung selbst gelegen ist (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, juris Rn. 13 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 2).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, juris Rn. 16 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 2, ausgeführt, dass die Formulierung in § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII a.F. - "entsprechende Vereinbarungen nach dem Zehnten Kapitel" - nicht eindeutig erkennen lasse, welche der möglichen Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII überhaupt in Bezug genommen werden sollen.

  • LSG Hessen, 19.12.2012 - L 4 SO 157/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Das Hessische Landessozialgericht (LSG) habe mit Urteil vom 19. Dezember 2012, Az. L 4 SO 157/11 KL, einen Rückgriff auf die Empfehlungen der AG Invest ausdrücklich für zulässig erklärt.

    Nach dem Urteil des Hessischen LSG vom 19. Dezember 2012, Az. L 4 SO 157/11 KL, dokumentiert in juris, dort Rn. 44, auf das sich der Beklagte bezüglich der Zulässigkeit der Heranziehung der Grundlagen der AG Invest bezogen hat, ergibt sich, dass es sich um fiktive Herstellungskosten handelt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 308/14

    Anfechtung eines Beschlusses der Schiedsstelle - Vergütungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Eine knappe Begründung ist ausreichend, wenn sie die gefundene Kompromisslösung für die Vertragsparteien und das Gericht nachvollziehbar belegt (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 30. September 2015, Az. L 15 SO 308/14 KL, juris Rn. 51).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Ein Schiedsstellenspruch muss nach der Rechtsprechung des BSG auf Nachvollziehbarkeit unter Beachtung der allgemeinen Beweisgrundsätze einschließlich der Denkgesetze überprüft werden können (vgl. Urteil des BSG vom 14. Dezember 2000, Az. B 3 P 19/00 R, juris Rn. 34 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1; ähnlich Dr. Karina Krohn in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, Stand 2. Ergänzungslieferung 2022, § 77 Rn. 18).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Anderenfalls wäre eine Art. 19 GG entsprechende gerichtliche Überprüfung, ob das Schiedsamt seinen Beurteilungsspielraum eingehalten hat, nicht möglich (vgl. Urteil des BSG vom 13. August 2014, Az. B 6 KA 6/14 R, juris Rn. 60).
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 28/16 R

    Übernahme der Kosten für die Erweiterung einer Werkstatt für behinderte Menschen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Die Entscheidung der Schiedsstelle, die eine Schlichtungsmaßnahme eines sachnahen, weisungsfreien, mit Interessenvertretern paritätisch zusammengesetzten Gremiums ist und deren Entscheidungsspielraum sich am Vereinbarungsspielraum der Vertragsparteien misst, ist gerichtlich im Rahmen der normativen Vorgaben der §§ 75 ff SGB XII regelmäßig nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob die verfahrensrechtlichen Regelungen eingehalten sind, der Sachverhalt ermittelt ist und die Schiedsstelle bei der Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange ihren Gestaltungsspielraum nicht verkannt hat (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. hier BSG, Urteil vom 5. Juli 2018, Az. B 8 SO 28/16 R, juris Rn. 12 = SozR 4-3250 § 41 Nr. 2).
  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 19/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Der Abschluss einer Investitionskostenvereinbarung nach § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII a.F. dient aber zugleich der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Einrichtung; denn die - im SGB XI vorgesehene - Umlage der Investitionskosten auf den Heimbewohner bezweckt einen Ausgleich dafür, dass der von einer Einrichtung aufgebrachte Investitionsaufwand entgegen der Finanzierungsstruktur des § 9 SGB XI nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, diese Kosten aber nicht endgültig bei der Einrichtung verbleiben sollen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 19/14 R, juris Rn. 16 = SozR 4-3500 § 75 Nr. 8).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17
    Soweit die Schiedsstelle der Auffassung der Klägerin nicht zu folgen vermöge, wonach es zur Feststellung von betriebsnotwendigen und angemessen Investitionskosten nicht mehr auf die Durchführung eines externen Vergleichs ankomme, sei auf das Urteil des BSG vom 29. Januar 2009, Az. B 3 P 6/08 R, hinzuweisen, wonach das BSG entschieden habe, dass die Regelungen des externen Vergleichs nicht zu einer Vergütungsspirale nach unten führen dürften.
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

  • BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für

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