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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18   

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https://dejure.org/2020,14965
LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18 (https://dejure.org/2020,14965)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2020 - L 9 KR 312/18 (https://dejure.org/2020,14965)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - L 9 KR 312/18 (https://dejure.org/2020,14965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 125 SGB 3 vom 23.12.2003, § 137 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 138 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 138 Abs 5 Nr 1 SGB 3, § 140 SGB 3
    Krankenversicherung der Arbeitslosen (KVdA) - Anspruch auf Krankengeld - Leistungsbezug nach § 145 SGB 3 - Erfordernis des Entgeltausfalls bei Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsloser muss Arbeitslosengeld zumindest für einen Tag beziehen, an dem seine Leistungsfähigkeit nicht auf ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 5, § 46 S 1 SGB 5, § 48 SGB 5, § 192 SGB 5, § 145 SGB 3
    Krankengeld; Leistungsbezug nach § 145 SGB III; Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld; Krankenversicherung der Arbeitslosen; Arbeitsunfähigkeit; 78-Wochen-Frist; hingetretene Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 680
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 55/03 R

    Anspruch des Arbeitslosen auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18
    "Durch die Fiktion gesundheitlichen Leistungsvermögens iS von Arbeitsfähigkeit bis zum Eintritt des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Risikos der verminderten Erwerbsfähigkeit wird ermöglicht, dass längere Zeit arbeitsunfähige und deswegen der Arbeitsvermittlung objektiv nicht zur Verfügung stehende Versicherte wie die Klägerin, deren durch § 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren beschränkter Anspruch auf Krg erschöpft ist, nach dem Leistungsbezug von der Krankenkasse die BA in Anspruch nehmen können (vgl BSGE 93, 59, 61 = SozR 4-4300 § 125 Nr. 1).

    Die Regelung in § 125 SGB III betrifft danach die Beziehungen zwischen dem Versicherten und der BA sowie dem Rentenversicherungsträger, indem sie bei länger dauernden Erkrankungen das Leistungsrisiko bzw die Zuständigkeit zwischen Arbeitslosenversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung abgrenzt." (BSGE 93, 59, 61 = SozR 3-4300 § 125 Nr. 1).".

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18
    Mit anderen Worten: Das bei Entstehen eines Krankengeld-Anspruchs bestehende Versicherungsverhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang als "Versicherter" Anspruch auf Krankengeld hat (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 9/06 R - Rn.10; BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 37/06 R -, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18
    Die Regelung in § 125 SGB III betrifft danach die Beziehungen zwischen dem Versicherten und der BA sowie dem Rentenversicherungsträger, indem sie bei länger dauernden Erkrankungen das Leistungsrisiko bzw die Zuständigkeit zwischen Arbeitslosenversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung abgrenzt." (BSGE 93, 59, 61 = SozR 3-4300 § 125 Nr. 1).".
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18
    Entscheidend war für das BSG, wie es auch im Leitsatz zum Ausdruck kommt: "Hält eine Krankenkasse einen freiwillig Versicherten rechtswidrig für arbeitsfähig, zahlt deshalb kein Krankengeld und drängt ihn damit faktisch, Arbeitslosengeld zu beantragen, obwohl er seinen Krankengeldanspruch mit Rechtsbehelfen verfolgt, endet seine freiwillige Mitgliedschaft für die Dauer des Krankengeldanspruchs nicht." (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 6/06 R).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18
    Mit anderen Worten: Das bei Entstehen eines Krankengeld-Anspruchs bestehende Versicherungsverhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang als "Versicherter" Anspruch auf Krankengeld hat (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 9/06 R - Rn.10; BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 37/06 R -, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 9 KR 312/18
    (BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R, Rn. 17).
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