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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19 ZVW   

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https://dejure.org/2019,34738
LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19 ZVW (https://dejure.org/2019,34738)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2019 - L 3 U 6/19 ZVW (https://dejure.org/2019,34738)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - L 3 U 6/19 ZVW (https://dejure.org/2019,34738)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 7, § 49 SGB 7, § 50 SGB 7, § 62 SGB 7, § 51 Abs 1 SGB 9
    Gesetzliche Unfallversicherung - rückwirkende Gewährung bzw Wiedergewährung von Verletztengeld - kein Beendigungstatbestand: Zahlung von Verletztenrente und Übergangsgeld - Zeiten ohne Übergangsgeldanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 45 ff SGB 7, § 51 SGB 9, § 44 SGB 10
    Unfall - Verletztengeld - Beendigung - Übergangsgeld - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Rückwirkung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - rückwirkende Gewährung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückwirkende Gewährung, bzw. Wiedergewährung von Verletztengeld - keine Beendigung des Verletztengeldanspruchs gem. § 46 Abs. 3 S. 1 SGB VII durch Zahlung von Übergangsgeld, wenn die Voraussetzungen für die Übergangsgeldzahlung nicht gegeben sind - Regelungen des § 51 SGB IX ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Hierdurch kann die Beklagte dem Gesetzeszweck von § 45 SGB I entsprechend (BT-Drucks. 7/868, S. 30) bei pflichtgemäßer Ausübung eines entsprechenden Ermessens (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 41/04 R -, BeckRS 2006 Rn. 25 ff.) der Aktualität der Sozialleistungen, die im Wesentlichen dem laufenden Unterhalt des Berechtigten dienen sollen, und ihrem Interesse an einer Überschaubarkeit ihrer Leistungsverpflichtungen, mithin dem gleichen Regelungszweck wie § 44 Abs. 4 SGB X Rechnung tragen (vgl. BSG, Urteil vom 09. September 1986 - 11a RA 28/85 -, NJW 1987, 2103).

    Die Beklagte hat die Einrede der Verjährung zwar im Berufungsverfahren mit Schriftsatz vom 05. Februar 2016 pauschal erhoben, jedoch ohne hierbei die erforderliche pflichtgemäße Ermessensausübung (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 41/04 R -, zitiert nach beck-online Rn. 26 f.) vorzunehmen.

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Es geht nicht um eine Rücknahme i.S.v. § 44 Abs. 1 SGB X. Auch liegt kein Fall vor, in welchem aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Leistung rückwirkend verlangt wird, wie dies bei den vom SG im angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Entscheidungen des BSG der Fall war und in denen ein (rechtsgedanklicher oder analoger) Rückgriff auf § 44 Abs. 4 SGB X angebracht sein mag (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.).

    Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass Sozialleistungen nicht über vier Jahre hinaus rückwirkend zu erbringen sind, besteht nicht (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R -, zitiert nach beck-online Rn. 20 f.; Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, 103. Erg.-Lfg. März 2019, SGB X § 44 Rn. 52).

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 28/85

    Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Hierdurch kann die Beklagte dem Gesetzeszweck von § 45 SGB I entsprechend (BT-Drucks. 7/868, S. 30) bei pflichtgemäßer Ausübung eines entsprechenden Ermessens (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 41/04 R -, BeckRS 2006 Rn. 25 ff.) der Aktualität der Sozialleistungen, die im Wesentlichen dem laufenden Unterhalt des Berechtigten dienen sollen, und ihrem Interesse an einer Überschaubarkeit ihrer Leistungsverpflichtungen, mithin dem gleichen Regelungszweck wie § 44 Abs. 4 SGB X Rechnung tragen (vgl. BSG, Urteil vom 09. September 1986 - 11a RA 28/85 -, NJW 1987, 2103).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Zum Anderen ist in Ergänzung der Ausführungen des SG im angefochtenen Urteil darauf hinzuweisen, dass ein Beendigungstatbestand gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 SGB VII schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es die Beklagte unterließ, den hierfür erforderlichen feststellenden Verwaltungsakt mit einer in ihm enthaltenen Prognoseentscheidung zu erlassen (vgl. hierzu grundsätzlich BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R -, zitiert nach juris Rn. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - L 15 U 285/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - erneuter Verletztengeldanspruch - Abbruch der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang zur Untermauerung ihres Standpunktes auf ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2004 - L 15 U 285/02 - verweist, überzeugt dies nicht.
  • LSG Sachsen, 11.09.2006 - L 6 U 81/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Denn für den Beendigungstatbestand ist es nicht maßgeblich, dass Übergangsgeld gezahlt wird, sondern dass ein Anspruch auf Übergangsgeld entstanden ist, was nur der Fall ist, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls LTA (tatsächlich) erhalten, vgl. § 49 SGB VII (und hierzu etwa Sächsisches LSG, Urteil vom 11. September 2006 - L 6 U 81/05 -, zitiert nach juris Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verzinsung - Beginn - Geldleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Der Verweis auf § 44 Abs. 4 SGB X geht im Übrigen auch wertungsmäßig insoweit fehl, als Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen erbracht werden, wie aus § 19 S. 2 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) und §§ 1 Nr. 2 und 26 Abs. 1 Satz SGB VII zu folgern ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2008 - L 1 U 1935/08 -, zitiert nach juris Rn. 21), so dass es der Beklagten auch ohne (erneuernden) Antrag des Klägers beizeiten möglich war, das Verletztengeld rückwirkend zu zahlen.
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