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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 188/13   

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https://dejure.org/2015,46501
LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 188/13 (https://dejure.org/2015,46501)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2015 - L 1 KR 188/13 (https://dejure.org/2015,46501)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2015 - L 1 KR 188/13 (https://dejure.org/2015,46501)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 SGB 5, § 240 SGB 5
    Halbwaise - Schüler - erster Bildungsweg - Pflichtversicherung - freiwillige Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bemessung der Beiträge einer Schülerin zur freiwilligen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 5; SGB V § 240
    Halbwaise; Schüler; erster Bildungsweg; Pflichtversicherung; freiwillige Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Bemessung der Beiträge einer Schülerin zur freiwilligen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 188/13
    Auch der Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2000 (B 12 KR 2/00 B) stehe einer Aussetzung nicht entgegen.

    Ob der Gesetzgeber mit der genannten Ausnahme von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V die bestmögliche Regelung getroffen hat, unterliegt nicht der gerichtlichen Prüfung, sondern ist Sache des gesetzgeberischen Ermessens (BSG, Beschluss vom 30. März 2000 -B 12 KR 2/00 B- juris-Rdnr. 10).

  • BVerfG, 19.12.1994 - 1 BvR 1688/94

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbeitragshöhe für Krankenkassenbeiträge freiwillig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 188/13
    Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, weil jedenfalls der damalige Beschwerdeführer durch die angegriffene Beitragsregelung nicht überfordert worden sei (SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 188/13
    Billigkeitsmaßnahmen dürften jedoch nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes abhelfen (BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 - juris-Rdnr. 35 f).
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