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LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1852/08 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2009 - L 31 R 1852/08 (https://dejure.org/2009,23202)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2009 - L 31 R 1852/08 (https://dejure.org/2009,23202)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vormerkung von Kindererziehungszeiten sowie von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung; Frage nach dem tatsächlicher Erzieher i.R.d. Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 22.08.2008 - S 11 R 2251/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1852/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1852/08
In der Begründung zum Gesetz war ausgeführt, dass für die Zuordnung der Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeit zum Vater Zeit bis 31. Dezember 1994 bleiben solle, auch für die "alten" Bundesländer sei die Frist entsprechend verlängert worden (Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 12/405, zitiert nach Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, Gesamtkommentar, M 11, S. 24).In der Begründung für diese Gesetzesänderung heißt es, dass die bisherigen Vorschriften durch Zeitablauf überholt seien (BT-Drucksache 12/405, zitiert nach Hauck/Noftz, a. a. O., M 12, S. 36); man ging also davon aus, dass die Zuordnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene und im Beitrittsgebiet erzogene Kinder nunmehr geklärt sei und keiner Regelung mehr bedürfe.
- SG Altenburg, 28.07.2016 - S 14 R 251/15
Berücksichtigung einer vor dem 1. 1. 1992 im Beitrittsgebiet zurückgelegten …
Dabei folgt die Kammer dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG Berlin-Brandenburg) vom 11. November 2009 (Az.: L 31 R 1852/08; zitiert nach juris).