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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15   

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https://dejure.org/2020,42217
LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15 (https://dejure.org/2020,42217)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2020 - L 1 KR 451/15 (https://dejure.org/2020,42217)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2020 - L 1 KR 451/15 (https://dejure.org/2020,42217)
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  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    Soweit das Arbeitsrecht seit einer Gesetzesänderung nunmehr ausschließlich auf das Vorliegen eines vereinbarten Weisungsrechts abstellt, hat das für den sozialrechtlichen Begriff der Beschäftigung keine Bedeutung (BSG v. 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 30).

    Grundsätzlich wird eine Beschäftigung vorliegen, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, eine Beschäftigung kann aber weitergehend auch vorliegen, ohne dass die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis erfüllt sind (BSG v. 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 19).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen nicht allein der auf Vermeidung des Eintritts von Sozialversicherungspflicht gerichtete Willen der Parteien, sondern (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - L 4 R 366/07

    Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche wegen Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    Auch aus § 25 HGB ergibt sich keine Haftung des Betriebsnachfolgers für bereits entstandene Beitragsansprüche zur Sozialversicherung (LSG Rheinland-Pfalz v. 13. August 2008 - L 4 R 366/07 - juris Rn 28), selbst wenn er die bisherige Firma fortführt.
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen nicht allein der auf Vermeidung des Eintritts von Sozialversicherungspflicht gerichtete Willen der Parteien, sondern (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    An diesen Maßstäben hat der 12. Senat des BSG auch in seinen Urteilen vom 7. Juni 2019 festgehalten (B 12 R 6/18 R - juris Rn 15), der Senat legt sie seiner Entscheidung zugrunde.
  • LSG Bayern, 28.01.2011 - L 5 R 848/10

    Betriebsübergang - keine Haftung eines Betriebsübernehmers für rückständige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15
    § 613a BGB über die Haftung des Erwerbers bei Betriebsübergang findet schon keine Anwendung auf Beitragspflichten, die bereits zu Lasten eines früheren Arbeitgebers entstanden sind (Bayerisches LSG v. 28. Januar 2011 - L 5 R 848/10 B ER - juris Rn 22-25).
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