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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20985
LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09 ER (https://dejure.org/2009,20985)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2009 - L 7 KA 143/09 ER (https://dejure.org/2009,20985)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - L 7 KA 143/09 ER (https://dejure.org/2009,20985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags nach § 199 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.F.d. Nachkommens einer Behörde der Verpflichtung aus einer sozialgerichtlichen Eilentscheidung; Rolle der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Rahmen der nach § 199 Abs. 2 SGG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 175; SGG § 199 Abs. 2
    Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Aussetzungsantrags; Interessen- und Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2007 - L 9 B 572/07

    Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung; Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09
    Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz gehört zu den Rechten, auf die sich auch staatliche Stellen berufen können (LSG Berlin- Brandenburg, 32. Senat, L 32 B 1565/07 AS, Beschluss vom 25. September 2007, sowie 9. Senat, L 9 B 572/07 KR ER, B. v. 7. November 2007, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 32 B 1565/07

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Beschwer; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09
    Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz gehört zu den Rechten, auf die sich auch staatliche Stellen berufen können (LSG Berlin- Brandenburg, 32. Senat, L 32 B 1565/07 AS, Beschluss vom 25. September 2007, sowie 9. Senat, L 9 B 572/07 KR ER, B. v. 7. November 2007, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2006 - L 7 B 18/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 27. September 2006 - L 7 B 18/06 KA ER -, zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung, Ermächtigung oder die Gestattung der Durchführung und Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen - zugesprochen wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11

    Leistungserbringer von Hilfsmitteln - Beitritt zum Versorgungsantrag -

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des für das Vertragsarztrecht zuständigen 7. Senats des LSG Berlin-Brandenburg (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER, vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER sowie vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER, jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2011 - L 6 AS 241/10

    Darlehensweise Übernahme von Energiekosten durch einstweiligen Rechtsschutz

    Zu Recht weist das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 11. Dezember 2009 - L 7 KA 143/09 ER -,m.w.N., zitiert nach juris) darauf hin, dass es nicht im wohlverstandenen Interesse des erstinstanzlich obsiegenden Antragstellers liegen kann, wenn der Leistungsträger unter vorübergehenden Missachtung der erstinstanzlichen Entscheidung veranlasst wäre, auf eine einstweilige Anordnung keine Leistungen zu erbringen, um sich dadurch die Beschwerdemöglichkeit zu erhalten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13

    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

    3 2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - L 7 KA 71/13

    Zulassungsanspruch eines bei einer Einrichtung nach § 311 SGB 5 angestellten

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 7 KA 87/11

    Einstweilige Anordnung - Zulassung/Ermächtigung - Statusentscheidung -

    3 2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER sowie vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER, jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    3 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER sowie vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
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