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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 34 AS 2550/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,45166
LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 34 AS 2550/12 B ER (https://dejure.org/2012,45166)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2012 - L 34 AS 2550/12 B ER (https://dejure.org/2012,45166)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - L 34 AS 2550/12 B ER (https://dejure.org/2012,45166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende bei Zusicherung der Leistungsgewährung durch eine Eingliederungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; kein Leistungsausschluss für Auszubildende bei Zusicherung der Leistungsgewährung durch eine Eingliederungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 689/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Bindungswirkung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 34 AS 2550/12
    Bei dieser handelt es sich um einen subordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne von § 53 Abs. 1 SGB X, der seine Rechtsgrundlage in § 15 SGB II findet (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007, L 7 AS 689/07, juris, Rn. 15 m. w. N.; Berlit, in: Münder [Hrsg.], LPK-SGB 11, 4.
  • LSG Thüringen, 11.06.2007 - L 7 AS 423/07

    Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende; Begriff der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 34 AS 2550/12
    Angesichts ihrer Entstehungsgeschichte durfte die Antragstellerin den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit so verstehen, dass der Antragsgegner ihr im Falle von Hilfebedürftigkeit auch weiterhin Leistungen nach dem SGB II gewähren würde (vgl. dazu Thüringer LSG, Beschluss vom 11. Juni 2007, L 7 AS 423/07 ER, juris, Rn. 6, das Gericht lehnt die Annahme einer Zusicherung jedoch ab, Rn. 21).
  • LSG Sachsen, 27.02.2014 - L 3 AS 639/10
    Aus diesem Grund werden die die SGB II-Behörde betreffenden Pflichten in einer Eingliederungsvereinbarung zum teil auch als Zusicherung im Sinne von § 34 SGB X verstanden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - L 34 AS 2550/12 B ER - info also 2013, 171= juris-Dokument, Leitsatz 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - L 19 AS 1952/13
    Eine solche Zusicherung ergibt sich aus keiner der mit der Antragstellerin abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (vgl. zur Problematik der Zusicherung von Leistungen nach § 19 SGB II in einer Eingliederungsvereinbarung SG Kassel Urteil vom 13.03.2013 - S 6 AS 854/10; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 11.12.2012 - L 34 AS 2550/12 B ER).
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