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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - L 16 R 936/10 ZVW   

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https://dejure.org/2011,20338
LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - L 16 R 936/10 ZVW (https://dejure.org/2011,20338)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2011 - L 16 R 936/10 ZVW (https://dejure.org/2011,20338)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - L 16 R 936/10 ZVW (https://dejure.org/2011,20338)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - L 16 R 936/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dieses Urteil nach Zulassung und Einlegung der Revision durch die Beklagte aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen, weil das LSG verfahrensfehlerhaft dem von der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag, den Standesbeamten zu den Umständen der Trauung als Zeugen zu vernehmen, nicht gefolgt sei (Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R -).

    Die Verwaltungsakten der Beklagten für den Versicherten (Renten- und Rehabilitationsakten), die Akte des BSG - B 13 R 134/08 R - und die Gerichtsakte haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Auf der anderen Seite ist bei Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a SGB VI nicht erfüllt (vgl hierzu BSG im Revisionsurteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R - juris).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - L 16 R 936/10
    Bei diesem Sachverhalt sei nach der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - juris) der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a SGB VI grundsätzlich nicht erfüllt.

    Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den WR-Anspruch geltend macht (BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - L 16 R 487/06

    Große Witwenrente; lebensbedrohliche Erkrankung; Versorgungsehe; Widerlegung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - L 16 R 936/10
    Der Senat hat die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten mit Urteil vom 31. Januar 2007 (- L 16 R 487/06 -) mit der den Tenor des SG-Urteils berichtigenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Gewährung großer WR ab 27. Juli 2004 verurteilt worden ist.
  • SG Aachen, 18.02.2014 - S 13 KN 436/13

    Anspruch auf große Witwenrente trotz Bestehens der Ehe von weniger als einem Jahr

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2009 - L 3 R 80/08; LSG NRW, Urteil vom 10.02.2010 - L 8 R 134/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2011 - L 16 R 936/10 ZVW; LSG NRW, Urteil vom 20.06.2012 - L 8 R 239/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2013 - L 27 R 765/12).
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