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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - L 21 R 967/14 NZB   

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https://dejure.org/2015,3870
LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - L 21 R 967/14 NZB (https://dejure.org/2015,3870)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2015 - L 21 R 967/14 NZB (https://dejure.org/2015,3870)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - L 21 R 967/14 NZB (https://dejure.org/2015,3870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 SGB 6
    Zuzahlungspflicht bei stationären Leistungen der Rehabilitation - Zahlungspflicht und Rechtsgrund - Rechtmäßigkeit der Sachleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuzahlungen zur Leistung der medizinischen Rehabilitation; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Anfechtung eines Urteils im Hinblick auf die mündliche Urteilsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 32 Abs. 1
    Zuzahlungen zur Leistung der medizinischen Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - L 21 R 967/14
    Anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss sich eine Rechtsfrage stellen, die noch nicht geklärt ist, deren Klärung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und deren Klärung das angestrebte Berufungsverfahren erwarten lässt (vgl. zum Revisionsverfahren BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59,65).
  • BSG, 10.04.1961 - 10 RV 715/58
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - L 21 R 967/14
    Die mündlich mitgeteilten Gründe haben neben den schriftlichen Urteilsgründen lediglich die Bedeutung einer vorläufigen Information und keine selbständige Bedeutung (BSG v. 10.04.1961 - 10 RV 715/58 - juris, Rn. 2).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - L 21 R 967/14
    Soweit die Klägerin geltend macht, die Funktion der Zuzahlungen habe sich zwischenzeitlich geändert, verkennt sie, dass bereits mit Einführung der Zuzahlungsregelungen durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 20. Dezember 1982 (HBegleitG 1983, BGBl. I, S. 1857) in § 1243 Reichsversicherungsordnung - RVO - in der Zuzahlungsverpflichtung zu stationären Leistungen der medizinischen Rehabilitation auch ein Instrument zur Steuerung des Kostenbewusstseins der Versicherten gesehen wurde (vgl. BSG v. 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R - juris, Rn. 16, m.w.N.) und dies bei der Auslegung des § 32 SGB VI von der Rechtsprechung des BSG berücksichtigt worden ist (vgl. BSG v. 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R - juris, Rn. 16, m.w.N.).
  • SG Berlin, 06.09.2017 - S 31 R 2567/16

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch einen Kontobevollmächtigten nach

    Eine solche kann dann angenommen werden, wenn es in einem Rechtsstreit um eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage geht, deren Entscheidung über den Einzelfall hinaus Bedeutung besitzt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az. L 21 R 967/14 NZB, Rdnr. 19 m.w.N. - zitiert nach juris).
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