Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12397
LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12 (https://dejure.org/2014,12397)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2014 - L 18 AL 155/12 (https://dejure.org/2014,12397)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - L 18 AL 155/12 (https://dejure.org/2014,12397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - L 18 AL 160/09

    Gründungszuschuss; 90-Tage-Regelung; Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
    Es kann offen bleiben, ob der Kläger in Widerspruch zu seinen eigenen Angaben im Antrag vom 30. November 2009 bereits zu einem früheren Zeitpunkt seine hauptberufliche Tätigkeit als Architekt aufgenommen hatte.Eine selbständige Tätigkeit wird dann aufgenommen, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl. BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 11. März 1997 - L 13 AL 2633/95 - und vom 11. August 2009 - L 13 AL 5078/08 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09 -).

    Unabhängig davon, ob die Monate Dezember 2009 bis Februar 2010 ungeachtet ihrer tatsächlichen Länge entsprechend der Übung der Beklagten mit jeweils 30 Tagen anzusetzen sind oder ob - was der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 7 AL 42/00 R = SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) und des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2009 - 18 B 2308/ AS ER -, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09) zur Berechnung der Anspruchsdauer nach § 339 Satz 2 SGB III entspricht - strikt kalendertäglich (31 + 31 + 28 Tage) zu rechnen ist, stand dem Kläger bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zum 1. Dezember 2009 noch für 90 Tage Alg zu.

  • BSG, 17.08.2012 - B 11 AL 40/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
    Eine inhaltsgleiche Folgevorschrift zu § 57 SGB III aF existiert nicht (vgl. ausdrücklich BSG, Beschluss vom 17. August 2012 - B 11 AL 40/12 B - juris).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
    Möglicherweise können daneben auch Vorbereitungshandlungen dann als Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gewertet werden, wenn sie Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten und nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere "Geschäftseröffnung" ausgerichtet gewesen sind (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R = SozR 4-4300 § 57 Nr. 5).
  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
    Unabhängig davon, ob die Monate Dezember 2009 bis Februar 2010 ungeachtet ihrer tatsächlichen Länge entsprechend der Übung der Beklagten mit jeweils 30 Tagen anzusetzen sind oder ob - was der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 7 AL 42/00 R = SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) und des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2009 - 18 B 2308/ AS ER -, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09) zur Berechnung der Anspruchsdauer nach § 339 Satz 2 SGB III entspricht - strikt kalendertäglich (31 + 31 + 28 Tage) zu rechnen ist, stand dem Kläger bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zum 1. Dezember 2009 noch für 90 Tage Alg zu.
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
    Es kann offen bleiben, ob der Kläger in Widerspruch zu seinen eigenen Angaben im Antrag vom 30. November 2009 bereits zu einem früheren Zeitpunkt seine hauptberufliche Tätigkeit als Architekt aufgenommen hatte.Eine selbständige Tätigkeit wird dann aufgenommen, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl. BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 11. März 1997 - L 13 AL 2633/95 - und vom 11. August 2009 - L 13 AL 5078/08 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2001 - L 1 AL 122/00

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
    Vorbereitende Handlungen sind dann als "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" zu qualifizieren, wenn sie zielgerichtet und unmittelbar der Bestreitung des Lebensunterhaltes zu dienen bestimmt sind (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2001 - L 1 AL 122/00 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AL 5078/08

    Existenzgründungszuschuss unmittelbar nach Bezug von Arbeitslosengeld II - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
    Es kann offen bleiben, ob der Kläger in Widerspruch zu seinen eigenen Angaben im Antrag vom 30. November 2009 bereits zu einem früheren Zeitpunkt seine hauptberufliche Tätigkeit als Architekt aufgenommen hatte.Eine selbständige Tätigkeit wird dann aufgenommen, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl. BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 11. März 1997 - L 13 AL 2633/95 - und vom 11. August 2009 - L 13 AL 5078/08 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 22/14

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Als fachkundige Stellen für die Einschätzung der Tragfähigkeit der Existenzgründung können neben den in § 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III a. F. exemplarisch benannten Stellen auch Steuerberater in Betracht kommen (vgl. Hassel in Brandt, SGB 111, 6. Aufl., § 93 Rn. 12; Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2014 - L 18 AL 155/12 -, Rn. 22, juris).
  • SG Darmstadt, 07.12.2017 - S 32 AL 247/14

    Eine selbstständige Tätigkeit kann auch durch eine vorbereitende Handlung mit

    In der Rechtsprechung ist bereits entschieden, dass auch ein Steuerberater eine fachkundige Stelle darstellen kann (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2014, Az.: L 18 AL 155/12 - juris - Rn. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18

    Betriebsaufnahme und Einstellung

    Eine Aufnahme der Betriebstätigkeit liegt dann vor, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird oder wenn zumindest Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung vorliegen, die nach dem zugrundeliegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftseröffnung ausgerichtet sind (vgl. zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2014 - L 18 AL 155/12 - juris Rn. 20 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht