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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04   

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LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04 (https://dejure.org/2010,11819)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2010 - L 8 RA 88/04 (https://dejure.org/2010,11819)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2010 - L 8 RA 88/04 (https://dejure.org/2010,11819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 30 SGB 1, § ... 58 SGB 1, § 37 SGB 1, § 35 SGB 6, § 55 Abs 1 S 1 SGB 6, § 247 Abs 3 S 1 SGB 6, § 1227 RVO, § 1248 Abs 5 RVO, § 1248 Abs 7 RVO, § 1248 Abs 3 RVO, § 1250 Abs 1a RVO, § 1 ZRBG, § 2 ZRBG, Art 3 SozSichAbk USA, Art 5 SozSichAbk USA, Art 3 SozSichAbk ISR, Art 4 SozSichAbk ISR
    "Ghetto-Beschäftigung"; Glaubhaftmachung; Rechtsnachfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Polen jüdischer Abstammung auf Gewährung einer Altersrente aufgrund von Zwangsarbeit in den Konzentrationslagern Auschwitz und Dachau; Glaubhaftmachung von geltend gemachten Beitragszeiten in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung durch ärztliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.10.2008 - B 13 R 407/08 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Es kann dahingestellt bleiben, ob darin die "zu begutachtenden Punkte" im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V. mit § 403 Zivilprozessordnung hinreichend konkret bezeichnet worden sind (s. hierzu auch BSG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - B 13 R 407/08 B und vom 19. November 2009 - B 13 R 303/09 B).

    Die Beweiswürdigung ist seine eigene, gesetzliche Aufgabe (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG; s. auch hierzu BSG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - B 13 R 407/08 B).

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Für Berechtigte, die aufgrund der Vorschriften des ZRBG einen Anspruch auf Rente aus eigener Versicherung oder auf eine Hinterbliebenenrente erworben haben, leitet sich das Recht auf Zahlung dieser Rente an einen beliebigen Ort im Ausland folgerichtig daraus ab, dass das ZRBG - insoweit - eine abweichende Regelung im Sinne des § 37 SGB I betreffend den räumlichen Geltungsbereich darstellt (s. BSG, Urteil vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R, unter 5 b aa der Entscheidungsgründe).

    Im Fall der Anwendung der Reichsversicherungsgesetze ist dies eine nach diesen Gesetzen versicherungspflichtige, im besonderen durch freien Willensentschluss zustande gekommene, Beschäftigung (s. etwa BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3), im Fall der Anwendbarkeit des § 15 FRG eine nach den für den Anspruchsteller am Ort der Beschäftigung maßgeblichen Gesetzen versicherungspflichtige Beschäftigung (wobei dann, wenn - wie hier - die Entrichtung von Beiträgen nicht belegt ist, die Gleichstellung zusätzlich davon abhängt, dass für die Beschäftigung nach Bundesrecht Beiträge zu entrichten gewesen wären, § 15 Abs. 3 Satz 1 FRG) und im Fall des ZRBG gemäß dessen § 1 Abs. 1 Satz 1 eine Beschäftigung, die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommen ist und gegen Entgelt sowie in einem Ghetto ausgeübt wurde, das sich in einem Gebiet befand, welches vom Deutschen Reich besetzt oder diesem eingegliedert war (s. hierzu ausführlich BSG, Urteile vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R und 139/08 R - und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R).

  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    51 Der Status des Versicherten wird dadurch erworben, dass wenigstens ein Beitrag vor Beginn der Rente wirksam gezahlt worden ist oder als wirksam entrichtet gilt (s. stellvertretend BSG, Urteile vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R und in SozR 4-5050 § 15 Nr. 1).

    Im Fall der Anwendung der Reichsversicherungsgesetze ist dies eine nach diesen Gesetzen versicherungspflichtige, im besonderen durch freien Willensentschluss zustande gekommene, Beschäftigung (s. etwa BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3), im Fall der Anwendbarkeit des § 15 FRG eine nach den für den Anspruchsteller am Ort der Beschäftigung maßgeblichen Gesetzen versicherungspflichtige Beschäftigung (wobei dann, wenn - wie hier - die Entrichtung von Beiträgen nicht belegt ist, die Gleichstellung zusätzlich davon abhängt, dass für die Beschäftigung nach Bundesrecht Beiträge zu entrichten gewesen wären, § 15 Abs. 3 Satz 1 FRG) und im Fall des ZRBG gemäß dessen § 1 Abs. 1 Satz 1 eine Beschäftigung, die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommen ist und gegen Entgelt sowie in einem Ghetto ausgeübt wurde, das sich in einem Gebiet befand, welches vom Deutschen Reich besetzt oder diesem eingegliedert war (s. hierzu ausführlich BSG, Urteile vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R und 139/08 R - und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R).

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 75/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Der Ort und die Umgebung gehörten, wie das Sozialgericht bereits dargelegt hat, zum Gebiet "Ost-Oberschlesien", das nach dem deutschen Überfall auf Polen im September 1939 der Provinz Oberschlesien zugeschlagen wurde und in dem mit Wirkung ab 1. Januar 1940 die Reichsversicherungsgesetze in Kraft gesetzt wurden (dazu ausführlich BSG, Urteil vom 14. Juli 1999 - B 13 RJ 75/98 R).

    Die Anerkennung einer Beitragszeit nach Bundesrecht für die Zeit ab dem 1. Januar 1940 kommt auf der Grundlage des § 1250 Abs. 1 Buchstabe a) RVO (bei einem Rentenbeginn bis zum 31. Dezember 1991) bzw. (bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 1992) der §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 247 Abs. 3 Satz 1 SGB VI, in beiden Fällen (lediglich) i.V. mit den im Zeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses geltenden Vorschriften der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung (s. BSG, Urteil vom 14. Juli 1999 - B 13 RJ 75/98 R) oder i.V. mit §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG in Betracht.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Es kann dahingestellt bleiben, ob darin die "zu begutachtenden Punkte" im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V. mit § 403 Zivilprozessordnung hinreichend konkret bezeichnet worden sind (s. hierzu auch BSG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - B 13 R 407/08 B und vom 19. November 2009 - B 13 R 303/09 B).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Im Fall der Anwendung der Reichsversicherungsgesetze ist dies eine nach diesen Gesetzen versicherungspflichtige, im besonderen durch freien Willensentschluss zustande gekommene, Beschäftigung (s. etwa BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3), im Fall der Anwendbarkeit des § 15 FRG eine nach den für den Anspruchsteller am Ort der Beschäftigung maßgeblichen Gesetzen versicherungspflichtige Beschäftigung (wobei dann, wenn - wie hier - die Entrichtung von Beiträgen nicht belegt ist, die Gleichstellung zusätzlich davon abhängt, dass für die Beschäftigung nach Bundesrecht Beiträge zu entrichten gewesen wären, § 15 Abs. 3 Satz 1 FRG) und im Fall des ZRBG gemäß dessen § 1 Abs. 1 Satz 1 eine Beschäftigung, die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommen ist und gegen Entgelt sowie in einem Ghetto ausgeübt wurde, das sich in einem Gebiet befand, welches vom Deutschen Reich besetzt oder diesem eingegliedert war (s. hierzu ausführlich BSG, Urteile vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R und 139/08 R - und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    51 Der Status des Versicherten wird dadurch erworben, dass wenigstens ein Beitrag vor Beginn der Rente wirksam gezahlt worden ist oder als wirksam entrichtet gilt (s. stellvertretend BSG, Urteile vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R und in SozR 4-5050 § 15 Nr. 1).
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 85/95

    Anspruch auf Auslandsrente bei Auslandswohnsitz, der verfolgungsbedingt ist

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Hierfür hat auch keine Bedeutung, ob der Anspruch unter Berücksichtigung der vom Sozialgericht erwähnten "Stammrechts"-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; in SozR 3-5070 § 18 Nr. 2 und 4-6961 Nr. 8 Nr. 1) noch nach den Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) beziehungsweise der Reichsversicherungsordnung (RVO) oder nach dem ab 1. Januar 1992 und damit im Zeitpunkt des Rentenantrags geltenden Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch (SGB VI) zu beurteilen ist.
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 70/06 R

    Zahlbarmachung von Ghettorenten - Zwangsaufenthalt - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Das ZRBG enthält weder eigene Rechtsgrundlagen für Rentenansprüche (s. u.a. BSG, Urteil vom 12. Februar 2009 - B 5 R 70/06 R) noch zum Übergang von Rechten.
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Vererbung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
    Danach werden fällige Ansprüche auf Geldleistungen (die nicht nach § 59 Satz 2 SGB I erloschen sind, zur Prüfungsreihenfolge s. stellvertretend BSG SozR 4-1200 § 56 Nr. 3) nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vererbt, soweit sie nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen.
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

  • EuGH, 25.02.2010 - C-386/08

    Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die

  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78

    Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen -

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 44/88

    Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen durch israelische Staatsangehörige

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

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