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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 14 AS 2105/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,30800
LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 14 AS 2105/12 B ER (https://dejure.org/2012,30800)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2012 - L 14 AS 2105/12 B ER (https://dejure.org/2012,30800)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2012 - L 14 AS 2105/12 B ER (https://dejure.org/2012,30800)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 8 SGB 2
    Zur Übernahme von wiederholten Stromschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldübernahme von Stromschulden für eine Einschaltgebühr bei bereits zuvor darlehensweiser Gewährung von Energieschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 8
    Zur Übernahme von wiederholten Stromschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Berlin, 31.05.2016 - S 205 AS 6486/16

    Arbeitslosengeld II - abweichende Leistungserbringung - Darlehen - Stromschulden

    Eine wiederholte Übernahme von Schulden ohne besonderen Rechtfertigungsgrund ist nicht gerechtfertigt ( vgl. LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 14 AS 2105/12 B ER - juris Rn 6 ).
  • SG Karlsruhe, 05.02.2014 - S 10 AS 345/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden nach §

    In den mit einer Stromsperre verbundenen Auswirkungen liegt grundsätzlich eine mit der Sicherung der Unterkunft vergleichbare Notlage entsprechend § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II vor (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, L 14 AS 2105/12 B ER).

    Wer sehenden Auges die von ihm eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur im unzureichenden Maß erfüllt, muss die Folgen tragen (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, L 14 AS 2105/12 B ER).

  • SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    In den mit einer Stromsperre verbundenen Auswirkungen liegt grundsätzlich eine mit der Sicherung der Unterkunft vergleichbare Notlage entsprechend § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II vor (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, L 14 AS 2105/12 B ER).

    Dies umso mehr, wenn ihm bereits früher Mittel für Stromschulden gewährt worden sind und er sich sein Verhalten von damals nicht vor Augen geführt hat, sondern wiederum Ursachen für das Auflaufen von Stromschulden setzt (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, L 14 AS 2105/12 B ER).

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