Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 103 Abs 4 S 5 SGB 5, § 103 Abs 6 S 2 SGB 5, § 32 Abs 2 SGB 10
Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlkriterien - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 19 Abs 3 Ärzte-ZV, § 103 Abs 4 SGB 5, § 103 Abs 6 SGB 5, § 31 SGB 10
Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes - überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - Enden der Zulassung - Auswahlkriterien - Auswahlentscheidung - Verwertungs- und Erhaltungsinteresse - Missbrauchsfall - Rechtsschutzinteresse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in der vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit einer Missbrauchskontrolle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in der vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit einer Missbrauchskontrolle
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jusmedicus.de (Kurzinformation)
Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in Gemeinschaftspraxen - Missbrauchskontrolle
Verfahrensgang
- SG Berlin, 04.05.2011 - S 83 KA 483/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R
Papierfundstellen
- NZS 2013, 240 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes - …
Die Ausführungen des Senats sind verschiedentlich so verstanden worden, dass der Fünfjahreszeitraum mit der Approbation beginnen sollte (so etwa das Berufungsgericht; ebenso LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 70/11 - Juris RdNr 105 - anhängig unter B 6 KA 49/12 R) ; das trifft jedoch nicht zu.Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Zulassungsgremien bei der Auswahl des Nachfolgers bzw der Nachfolgerin auch den Umstand berücksichtigen, ob ein bestimmter Bewerber deutlich mehr die (prognostische) Gewähr für eine länger andauernde kontinuierliche Patientenversorgung ("Versorgungskontinuität") bietet als andere (vgl hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 70/11 - Juris RdNr 107 - anhängig unter B 6 KA 49/12 R) .
- SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12 Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) ist die Wahl einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft lediglich zum Zwecke der Sicherung des faktischen Veto-Rechts der verbleibenden Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, um hierdurch z.B. die Chancen auf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu maximieren, rechtlich unzulässig.
Das Bundessozialgericht hat die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen eine Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwecks Beeinflussung eines Praxisnachfolgeverfahrens nach § 103 SGB V rechtsmissbräuchlich sein kann, wie sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) aufgeworfen wurde, bislang nicht entschieden.
- SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 370/12 Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) ist die Wahl einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft lediglich zum Zwecke der Sicherung des faktischen Veto-Rechts der verbleibenden Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, um hierdurch z.B. die Chancen auf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu maximieren, rechtlich unzulässig.
Das Bundessozialgericht hat die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen eine Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwecks Beeinflussung eines Praxisnachfolgeverfahrens nach § 103 SGB V rechtsmissbräuchlich sein kann, wie sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) aufgeworfen wurde, bislang nicht entschieden.
- SG Hannover, 16.08.2013 - S 65 KA 390/12 Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) ist die Wahl einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft lediglich zum Zwecke der Sicherung des faktischen Veto-Rechts der verbleibenden Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, um hierdurch z.B. die Chancen auf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu maximieren, rechtlich unzulässig.