Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 22/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von seitens eines Spätaussiedlers in der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) zurückgelegten Zeiten in einem Betrieb der Asbestindustrie als knappschaftliche Zeiten bei der Rentenberechnung; Gesetzliche Definition der ...
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin - 28 RJ 444/01
- SG Berlin, 18.06.2004 - S 28 RJ 444/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 22/04
- BSG, 14.08.2008 - B 5 R 220/07 B
- BSG, 18.09.2013 - B 5 R 309/13 B
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.06.1986 - 5a RKn 13/85
Beschäftigungszeit - Knappschaftlicher Betrieb - Versicherungszeit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 22/04
Wegen der nach dem Fremdrentenrecht vorzunehmenden Eingliederung in die Verhältnisse der (alten) Bundesrepublik Deutschland wäre ohnehin nicht auf die durch das sowjetische Wirtschaftsrecht geprägten Strukturen innerhalb des T abzustellen, sondern zu ermitteln, ob die Beschäftigung des Klägers bei gedanklicher Verlegung in die Bundesrepublik Deutschland der Art nach in einem knappschaftlichen Betrieb verrichtet worden wäre (BSG, Urt. v. 12. März 1986 - 5a RKn 9/85 - Urt. v. 5. Juni 1986 - 5a RKn 13/85).Die betrieblichen Rahmenbedingungen sind gedanklich anzupassen (BSG, Urt. v. 5. Juni 1986, 5a RKn 13/85).
- BSG, 22.05.1974 - 5 RKn 7/73
Betriebe der Steine und Erden - Überwiegend unterirdischer Betrieb - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 22/04
Unter einem Betrieb ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 22. Mai 1974 -5 RKn 7/73 - = BSGE 37, 245) eine auf die Erreichung eines arbeitstechnischen Zweckes gerichtete selbständige Einheit zu verstehen, in der personelle, sachliche und andere Arbeitsmittel organisatorisch zusammengefasst sind. - BSG, 12.03.1986 - 5a RKn 9/85
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 22/04
Wegen der nach dem Fremdrentenrecht vorzunehmenden Eingliederung in die Verhältnisse der (alten) Bundesrepublik Deutschland wäre ohnehin nicht auf die durch das sowjetische Wirtschaftsrecht geprägten Strukturen innerhalb des T abzustellen, sondern zu ermitteln, ob die Beschäftigung des Klägers bei gedanklicher Verlegung in die Bundesrepublik Deutschland der Art nach in einem knappschaftlichen Betrieb verrichtet worden wäre (BSG, Urt. v. 12. März 1986 - 5a RKn 9/85 - Urt. v. 5. Juni 1986 - 5a RKn 13/85).
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10 Nach dem im Fremdrentenrecht geltenden Eingliederungsprinzip ist maßgeblich, wie sich die Verhältnisse darstellen würden, wenn die tatsächlich im Ausland vorgenommene Tätigkeit gedanklich nach D. verlegt wird (vgl. BSG, Urt. v. 5.6.1986, - B 5a RKn 13/85 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04-).
Die K. Rentenversicherung erfasst die Betriebe, die durch die Art ihrer Tätigkeit traditionell (und entsprechend eindeutig) dem Bergbau mit seinen besonderen Versicherungssystemen angehörten und außerdem Betriebe der Steine-und Erden-Industrie ohne gewachsene eindeutige und allgemeine Zugehörigkeit, bei denen aber wegen der vom Untertagebau ausgehenden besonderen Gefahren die k. Besonderheiten der Versicherung sachlich gerechtfertigt waren (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04 -, sowie BSG, Beschl. v. 14.8.2008, - B 5 R 220707 B - zum Abbau von Asbest in der ehemaligen S.).
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09 Nach dem im Fremdrentenrecht geltenden Eingliederungsprinzip ist maßgeblich, wie sich die Verhältnisse darstellen würden, wenn die tatsächlich im Ausland vorgenommene Tätigkeit gedanklich nach Deutschland verlegt wird (vgl. BSG, Urt. v. 05.06.1986, - B 5a RKn 13/85 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04 -).
Die knappschaftliche Rentenversicherung erfasst die Betriebe, die durch die Art ihrer Tätigkeit traditionell und entsprechend eindeutig dem Bergbau mit seinen besonderen Versicherungssystemen angehörten und außerdem Betriebe der Steine-und Erden-Industrie ohne gewachsene eindeutige und allgemeine Zugehörigkeit, bei denen aber wegen der vom Untertagebau ausgehenden besonderen Gefahren die knappschaftlichen Besonderheiten der Versicherung sachlich gerechtfertigt waren (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04 -, sowie BSG, Beschl. v. 14.08.2008, - B 5 R 220707 B - zum Abbau von Asbest in der ehemaligen S.).
- SG Cottbus, 02.07.2008 - S 13 R 339/06
Zuordnung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit zur knappschaftlichen …
Ein Tagebau zur oberirdischen Gewinnung von Braunkohle ist also ein knappschaftlicher Betrieb (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, 13.2.2007, L 12 RJ 22/04). - SG Cottbus, 06.08.2012 - S 5 R 666/11
Knappschaftliche Tätigkeit - knappschaftlicher Betrieb - knappschaftliche …
Tagebaue sind den Untertagebergwerken gleichgestellt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 12 RJ 22/04). - SG Cottbus, 02.07.2008 - S 13 R 659/06
Knappschaftliche Rentenversicherung - Zuordnung Beschäftigungszeit
Ein Tagebau zur oberirdischen Gewinnung von Braunkohle ist also ein knappschaftlicher Betrieb (vgl. auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, 13.2.2007, L 12 RJ 22/04).