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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10   

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https://dejure.org/2011,11746
LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10 (https://dejure.org/2011,11746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 3 R 501/10 (https://dejure.org/2011,11746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 3 R 501/10 (https://dejure.org/2011,11746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 1 SGB 6, § 16 SGB 6, § 43 SGB 6, § 33 Abs 1 SGB 9, § 33 Abs 3 Nr 1 SGB 9
    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 SGB 6, KfzHV
    Eingeschränkte Wegefähigkeit; Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Taxikosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Übernahme der notwendigen Kosten für Taxifahrten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen als Mobilitätshilfe i.R.d. Leistungen zur beruflichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der notwendigen Kosten für Taxifahrten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen als Mobilitätshilfe im Rahmen der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Die unter Bezugnahme auf das Urteil des Sächsischen LSG geäußerte Rechtsauffassung des SG, dass die Gewährung berufsfördernder Leistungen nur bei Versicherten möglich sei, die ein konkretes Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis in Aussicht hätten, widerspreche dem gesetzlichen Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 1997, 5 RJ 16/97, SozR 3-2600 Nr. 10, zu einem arbeitslosen Versicherten).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen KFZ erreichbar ist oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90, 19. November 1997, 5 RJ 16/97, und 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, jeweils a. a. O.; Urteil vom 09. August 2001, B 10 LW 18/00 R, SozR 3-5864 § 13 Nr. 2).

    In Ergänzung hierzu können nach der KFZ-HV im Einzelnen beschriebene Leistungen auf dem KFZ- Sektor zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben (vgl. § 1 KFZ-HV) erbracht werden (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/00, 19. November 1997, 5 RJ 16/97, und 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, sämtlich a. a. O.; Urteil vom 30. Januar 2002, B 5 RJ 36/01 R, in Juris).

    Hieraus folgt zugleich, dass bloße Hinweise des Rentenversicherungsträgers auf eine mögliche Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, eine bloße Wiedergabe des Gesetzestextes oder allgemeine Erklärungen zur Mobilitätshilfe nur für den Fall der tatsächlichen Aufnahme einer Beschäftigung oder des Angebots einer Beschäftigung nicht genügen (BSG, Urteile vom 19. November 1997, 5 RJ 16/97, vom 14. März 2002, B 13 25/01 R, und vom 21. März 2006, B 5 RJ 51/04 R, sämtlich a. a. O.).

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Zur Erwerbsfähigkeit gehöre auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 Urteile vom 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, und 28. August 2002, B 5 RJ 12/02, jeweils in Juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen KFZ erreichbar ist oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90, 19. November 1997, 5 RJ 16/97, und 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, jeweils a. a. O.; Urteil vom 09. August 2001, B 10 LW 18/00 R, SozR 3-5864 § 13 Nr. 2).

    Auch bei einem arbeitslosen/-suchenden Versicherten beseitigt die zumutbare Benutzung eines (eigenen) KFZ das Mobilitätsdefizit (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, a. a. O.).

    In Ergänzung hierzu können nach der KFZ-HV im Einzelnen beschriebene Leistungen auf dem KFZ- Sektor zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben (vgl. § 1 KFZ-HV) erbracht werden (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/00, 19. November 1997, 5 RJ 16/97, und 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, sämtlich a. a. O.; Urteil vom 30. Januar 2002, B 5 RJ 36/01 R, in Juris).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Zwar habe das BSG nicht ausgeschlossen, dass die fehlende Mobilität eines Versicherten durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hergestellt werden könne, habe jedoch offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen die Wegefähigkeit dann als hergestellt gelte (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, B 5 RJ 51/04 R, in Juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG komme es nicht unbedingt auf die tatsächliche Durchführung einer Reha- Maßnahme an, sondern es genüge bereits eine geeignete Leistungsbewilligung, um die Wegeunfähigkeit auch eines arbeitslosen Versicherten zu beseitigen, wobei es aber nicht ausreiche, wenn der Träger lediglich die Bereitschaft erkläre, die Kosten für die Erreichung eines Arbeitsplatzes oder für die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen zu übernehmen, ohne eine verbindliche Bewilligung hinsichtlich der Höhe der Beförderungskosten bzw. des Umfanges der Beförderungsdienste auszusprechen (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, B 5 RJ 51/04 R, a. a. O.; Hessisches LSG vom 19. März 2010, L 5 R 28/09, in Juris).

    Hieraus folgt zugleich, dass bloße Hinweise des Rentenversicherungsträgers auf eine mögliche Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, eine bloße Wiedergabe des Gesetzestextes oder allgemeine Erklärungen zur Mobilitätshilfe nur für den Fall der tatsächlichen Aufnahme einer Beschäftigung oder des Angebots einer Beschäftigung nicht genügen (BSG, Urteile vom 19. November 1997, 5 RJ 16/97, vom 14. März 2002, B 13 25/01 R, und vom 21. März 2006, B 5 RJ 51/04 R, sämtlich a. a. O.).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Zur Erwerbsfähigkeit gehöre auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 Urteile vom 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, und 28. August 2002, B 5 RJ 12/02, jeweils in Juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen KFZ erreichbar ist oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90, 19. November 1997, 5 RJ 16/97, und 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, jeweils a. a. O.; Urteil vom 09. August 2001, B 10 LW 18/00 R, SozR 3-5864 § 13 Nr. 2).

    Erwerbsfähigkeit setzt danach grundsätzlich die Fähigkeit des Versicherten voraus, vier Mal am Tag Wegstrecken von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90, a. a. O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2009 - L 10 R 270/08

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung wegen psychischer und physischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Auch bestünde dann die Gefahr, dass Versicherte etwa durch das Übertragen eines KFZ innerhalb der Familie eine rentenrelevante EM herbeiführen könnten, und es würden den Rentenversicherungsträgern und Gerichten umfassende Aufklärungsmaßnahmen auferlegt werden, ob und in welchem Umfang einem Versicherten ein KFZ tatsächlich zur Verfügung stehe (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Dezember 2009, L 10 R 270/08, in Juris).

    Entgegen der vom SG unter Bezugnahme auf das Urteil des SG Niedersachsen-Bremen vom 17. Dezember 2009 (L 10 R 270/08, a. a. O.) vertretenen Auffassung wäre hier das Unvermögen der Klägerin, vier Mal am Tag Wegstrecken von mehr als 500 m jeweils innerhalb von 20 Minuten zu Fuß bewältigen und zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können, als kompensiert anzusehen, sofern ihr ein KFZ uneingeschränkt zur Verfügung stände.

  • LSG Sachsen, 21.01.2003 - L 5 RJ 190/01

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Wegefähigkeit - Behebung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Insbesondere die nur im Rahmen der Härtefallregelung des § 9 Abs. 1 Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung (KFZ-HV) zu übernehmenden Kosten von Beförderungsdiensten, die zudem gegenüber dem gemäß § 2 Abs. 2 KFZ-HV zu erbringenden Regelleistungen der KFZ-HV (Leistungen zur Beschaffung eines KFZ) nachrangig seien, hingen von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Urteil des Sächsischen LSG vom 21. Januar 2003, L 5 RJ 190/01, in Juris).

    Doch ist die Erbringung weiterer Leistungen zur Deckung unabweisbarer behinderungsbedingter Bedarfe, insbesondere die Übernahme der Kosten von Beförderungsdiensten, nach der Härtefallregelung des § 9 Abs. 1 KFZ-HV möglich (Urteil des Sächsischen LSG vom 21. Januar 2003, L 5 RJ 190/01, a. a. O.).

  • LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG komme es nicht unbedingt auf die tatsächliche Durchführung einer Reha- Maßnahme an, sondern es genüge bereits eine geeignete Leistungsbewilligung, um die Wegeunfähigkeit auch eines arbeitslosen Versicherten zu beseitigen, wobei es aber nicht ausreiche, wenn der Träger lediglich die Bereitschaft erkläre, die Kosten für die Erreichung eines Arbeitsplatzes oder für die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen zu übernehmen, ohne eine verbindliche Bewilligung hinsichtlich der Höhe der Beförderungskosten bzw. des Umfanges der Beförderungsdienste auszusprechen (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, B 5 RJ 51/04 R, a. a. O.; Hessisches LSG vom 19. März 2010, L 5 R 28/09, in Juris).

    Hierfür bedarf es der Abgabe rechtlich verbindlicher Erklärungen, da nur so die notwendige Konkretisierung der Mobilitätshilfen erfolgen kann (so Hessisches LSG, Urteil vom 19. März 2010, L 5 R 28/09, a. a. O.).

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Eine Einschränkung der Wegefähigkeit stellt dann keinen Grund für eine EM-Rente dar, wenn der Versicherungsträger geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anbietet und so eine ausreichende Mobilität des Versicherten hergestellt werden kann (so bereits BSG, Urteile vom 17. Mai 1972, SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; vom 06. Juni 1986, 5b RJ 52/85, SozR 2200 § 1247 Nr. 47; vom 13. Juli 1988, 5/4a RJ 57/87, SozR 2200 § 1247 Nr. 53).
  • BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 52/85

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Eine Einschränkung der Wegefähigkeit stellt dann keinen Grund für eine EM-Rente dar, wenn der Versicherungsträger geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anbietet und so eine ausreichende Mobilität des Versicherten hergestellt werden kann (so bereits BSG, Urteile vom 17. Mai 1972, SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; vom 06. Juni 1986, 5b RJ 52/85, SozR 2200 § 1247 Nr. 47; vom 13. Juli 1988, 5/4a RJ 57/87, SozR 2200 § 1247 Nr. 53).
  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R

    Landwirtschaftliche Alterssicherung - Erwerbsunfähigkeitsrente - Anspruch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen KFZ erreichbar ist oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90, 19. November 1997, 5 RJ 16/97, und 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, jeweils a. a. O.; Urteil vom 09. August 2001, B 10 LW 18/00 R, SozR 3-5864 § 13 Nr. 2).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit -

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

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