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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - L 17 SF 70/21 B E   

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https://dejure.org/2021,12504
LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - L 17 SF 70/21 B E (https://dejure.org/2021,12504)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2021 - L 17 SF 70/21 B E (https://dejure.org/2021,12504)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2021 - L 17 SF 70/21 B E (https://dejure.org/2021,12504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Ordnungsgeld gegen Zeugen - Erledigung der Zeugenaussage - Ladung mit Hinweis auf mögliche Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Zeuge - Ladung mit Hinweis auf Folgen einer schriftlichen Beantwortung der Beweisfrage - nachträgliche Erledigung der Zeugenaussage

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen; Gegenbeweis für eine Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - L 27 R 65/15

    Ordnungsgeld - Zeuge - Ladung - auflösende Bedingung - Befundbericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - L 17 SF 70/21
    Ein gesetzliches Verbot für einen solchen Hinweis gibt es nicht (vgl. aber in diesem Zusammenhang Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 27 R 65/15 B -, Juris).
  • OLG Koblenz, 20.04.2020 - 13 WF 241/20
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - L 17 SF 70/21
    Es bleibt deshalb bei dem Ordnungsgeld, wenn die unterbliebene Zeugenaussage sich im Nachhinein erledigt hat oder wenn sich später herausstellt, dass es auf die Aussage des Zeugen gar nicht ankommt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 2013 - XI B 111/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 20. April 2020 - 13 WF 241/20 -, jeweils Juris).
  • BFH, 11.09.2013 - XI B 111/12

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen nach Erledigung des Rechtsstreits in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - L 17 SF 70/21
    Es bleibt deshalb bei dem Ordnungsgeld, wenn die unterbliebene Zeugenaussage sich im Nachhinein erledigt hat oder wenn sich später herausstellt, dass es auf die Aussage des Zeugen gar nicht ankommt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 2013 - XI B 111/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 20. April 2020 - 13 WF 241/20 -, jeweils Juris).
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