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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16   

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https://dejure.org/2018,23464
LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16 (https://dejure.org/2018,23464)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2018 - L 18 AL 52/16 (https://dejure.org/2018,23464)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - L 18 AL 52/16 (https://dejure.org/2018,23464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 183 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3, § 613a BGB
    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - arbeitsgerichtlicher Vergleich - keine Tatbestandswirkung - Betriebsübergang

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 183 aF SGB 3
    Insolvenzgeld - Betriebsübergang - Begrenzung des Streitzeitraums - Insolvenzereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Die Identität des Arbeitgebers wird nicht durch das von ihm betriebene Unternehmen bzw. den von ihm geführten Betrieb oder durch die am Unternehmen beteiligten Kapitaleigner bestimmt, sondern durch den jeweiligen rechtlichen Unternehmensträger bzw. Betriebsinhaber (BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 - a.a.O. Rn. 20).

    Dies gilt mangels Legaldefinition auch für § 183 SGB III a.F., wie sich bereits aus dem Sinnzusammenhang der Begriffe Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis einerseits und dem Zweck des Insolvenzgeldes, rückständiges Arbeitsentgelt aus dem mit dem insolvent gewordenen Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis auszugleichen, ergibt (vgl. zu § 141 AFG BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 - juris Rn. 17).

    Daraus folgt zugleich, dass im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB, wenn der Arbeitnehmer, wie der Kläger, nicht ausdrücklich der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (längstens bis zur bereits ausgesprochenen Kündigung) widerspricht, selbst bei Insolvenz des früheren Betriebsinhabers bei späterer Insolvenz des Betriebsübernehmers erneute Ansprüche des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld entstehen können (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 Rar 26/81 - a.a.O.).

  • BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94

    Konkursausfallgeld bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Eine Bindung zusprechender arbeitsgerichtlicher Urteile besteht bei Nichtbeteiligung der Beklagten im Arbeitsgerichtsprozess auch hinsichtlich ggf. zugesprochenen Arbeitsentgelts nicht; diese begründen wegen § 20 SGB X (Amtsermittlung) lediglich die Obergrenze eines etwaigen Insolvenzgeldanspruchs (BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 21).

    Insofern kann dem arbeitsgerichtlichen Vergleich aber keine weitergehende Tatbestandswirkung zukommen als einem stattgebenden rechtskräftigen Urteil, welches, wie ausgeführt, nicht präjudiziell ist, da andernfalls "Möglichkeiten einer Manipulation zu Ungunsten der Arbeitslosenversicherung Tür und Tor geöffnet wäre" (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 21).

  • BSG, 23.02.1988 - 10 RAr 15/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Übertragung des Anspruches auf Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Bei unberechtigter fristloser Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis i.d.R. bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fort (BSG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 10 RAr 15/87 - juris Rn. 13).

    Zwar dürfte die fristlos dem Kläger ausgesprochene Kündigung rechtswidrig gewesen sein; das Arbeitsverhältnis hätte dann aber gemäß § 622 Abs. 1 BGB bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat, mithin (nur) bis zum 15. Oktober 2009 (ggf. mit der Betriebsübernehmerin) fortbestanden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 10 RAr 15/87 - juris Rn. 13 ff).

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 61/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Nur einer nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG zulässigen Erweiterung des Klageantrags steht nicht die Bindungswirkung des angefochtenen Bescheides entgegen (BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 61/77 - juris Rn. 13).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Eine insofern einschränkungslos zulässige Erweiterung des Klageantrags setzt voraus, dass der Streitstoff insgesamt nicht verändert wird (BSG, Urteil vom 20. September 1989 - 7 RAr 110/87 - juris Rn. 32 f.).
  • BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 14/82

    Einstellung der Betriebstätigkeit - Weiterführung von Betrieben -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Zwar ist die Betriebstätigkeit nicht beendet, wenn der Arbeitgeber von mehreren Betrieben nur einen stilllegt und andere weiterführt (BSG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 10 Rar 14/82 - juris).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93

    Unternehmensstillegung - Lohnbeihilfe - Beantragung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Die Auslegung eines Antrags - ob als prozessuale Verfahrenshandlung oder als materiell-rechtliche Voraussetzung - hat sich danach zu richten, was als Leistung möglich ist, wenn jeder verständige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung angepasst hätte und keine Gründe für anderes Verhalten vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 28/93 - juris Rn. 15, 17).
  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Gewährung weiteren Insolvenzgeldes nach dem Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) für die streitgegenständlichen Monate Oktober und November 2009 (zur Begrenzung des streitgegenständlichen Insolvenzgeldzeitraums: BSG, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R - juris Rn. 7, 11 sowie BSG, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 11 AL 11/11 R - juris Rn. 1, 14).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Ist der Streitgegenstand zeitlich begrenzt worden, hat sich die Prüfung des Klageanspruchs hierauf zu beschränken (BSG, Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 9/85 - juris Rn. 31).
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung des ersten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Gewährung weiteren Insolvenzgeldes nach dem Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) für die streitgegenständlichen Monate Oktober und November 2009 (zur Begrenzung des streitgegenständlichen Insolvenzgeldzeitraums: BSG, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R - juris Rn. 7, 11 sowie BSG, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 11 AL 11/11 R - juris Rn. 1, 14).
  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

  • BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 3/18 R

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Wegen eines Insolvenzereignisses bei dem (bisherigen) Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer Insg dann nur bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu (so auch LSG Berlin-Brandenburg vom 13.6.2018 - L 18 AL 52/16 - juris RdNr 25; Hess in GK- SGB III, § 165 RdNr 189, Stand November 2017; Kühl in Brand, SGB III, 8. Aufl 2018, § 165 RdNr 34; Schmidt in Nomos-Kommentar SGB III, 6. Aufl 2017, § 165 RdNr 27; aA Bissels/Witt, Aktuelles Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz, NZI 2018, 349 f) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18

    Insolvenzgeld; Betriebsübergang; arbeitsgerichtlicher Vergleich;

    Für das Ende des Arbeitsverhältnisses ist das rechtliche, nicht das faktische Ende maßgebend (vgl. m.w.N. das Urteil des Senats vom 13. Juni 2018 - L 18 AL 52/16 - juris Rn. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - L 18 AL 148/19

    Insolvenzgeld - Betriebsübergang - Insolvenzzeitraum

    Wegen eines Insolvenzereignisses bei dem (bisherigen) Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer Insg dann nur bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu (vgl zum Ganzen Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 11 AL 3/18 R - juris - Rn 15 ff mwN; vgl auch schon Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2018 - L 18 AL 52/16 - juris).
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