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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - L 3 U 198/15   

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https://dejure.org/2016,58475
LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - L 3 U 198/15 (https://dejure.org/2016,58475)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2016 - L 3 U 198/15 (https://dejure.org/2016,58475)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - L 3 U 198/15 (https://dejure.org/2016,58475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückwirkende Gewährung, bzw. Wiedergewährung von Verletztengeld - Keine Beendigung des Verletztengeldanspruchs gem. § 46 Abs. 3 S. 1 SGB VII durch Zahlung von Übergangsgeld, wenn die Voraussetzungen für die Übergangsgeldzahlung nicht gegeben sind - Keine Anwendbarkeit des ...

  • sozialrechtsiegen.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - L 3 U 198/15
    Zum Anderen ist in Ergänzung der Ausführungen des SG im angefochtenen Urteil darauf hinzuweisen, dass ein Beendigungstatbestand gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 SGB VII schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es die Beklagte unterließ, den hierfür erforderlichen feststellenden Verwaltungsakt mit einer in ihm enthaltenen Prognoseentscheidung zu erlassen (vgl. hierzu grundsätzlich Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R -, zitiert nach juris Rn. 42).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - L 3 U 198/15
    Vorliegend geht es nicht um eine Rücknahme i.S.v. § 44 Abs. 1 SGB X. Auch liegt kein Fall vor, in welchem aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Leistung rückwirkend verlangt wird, wie dies bei den vom SG im angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Entscheidungen des BSG der Fall war und in denen ein (rechtsgedanklicher oder analoger) Rückgriff auf § 44 Abs. 4 SGB X angebracht sein mag (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verzinsung - Beginn - Geldleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - L 3 U 198/15
    Der Verweis auf § 44 Abs. 4 SGB X geht im Übrigen auch wertungsmäßig insoweit fehl, als Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen erbracht werden, wie aus §§ 1 Nr. und 26 Abs. 1 Satz SGB VII zu folgern ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25. August 2008 - L 1 U 1935/08 -, zitiert nach juris Rn. 21), so dass es der Beklagten auch ohne (erneuernden) Antrag des Klägers beizeiten möglich war, das Verletztengeld zu zahlen, mithin auch die Grundvoraussetzung etwa für eine analoge Anwendung von § 44 Abs. 4 SGB X fehlt, die darin besteht, dass eine vergleichbare Interessenlage vorliegen muss.
  • LSG Sachsen, 11.09.2006 - L 6 U 81/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - L 3 U 198/15
    Denn für den Beendigungstatbestand ist nicht maßgeblich, dass Übergangsgeld gezahlt wird, sondern dass ein Anspruch auf Übergangsgeld entstanden ist, was nur der Fall ist, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls LTA (tatsächlich) erhalten, vgl. § 49 SGB VII (und hierzu etwa Sächsisches LSG, Urteil vom 11. September 2006 - L 6 U 81/05 -, zitiert nach juris Rn. 28).
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