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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15   

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https://dejure.org/2019,39209
LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15 (https://dejure.org/2019,39209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2019 - L 9 KR 52/15 (https://dejure.org/2019,39209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2019 - L 9 KR 52/15 (https://dejure.org/2019,39209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 3 SGB 4, § 5 SGB 4, § 6 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigung in Deutschland aufgrund Entsendung - deutsch-polnisches Entsendeabkommen - Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen D/PL 101 - Aufhebung - anwendbares Recht - keine Einstrahlung im Sinne von § 5 SGB 4, wenn ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28p Abs 1 S 5 SGB 5, § 5 SGB 4, § 6 SGB 4
    Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen D/PL 101; Entfallen nach Prüfmitteilung der Verbindungsstelle; keine Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit einer Aufhebungsverfügung nach polnischem Recht durch deutsches Gericht; keine Einstrahlung im Sinne von § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 5 ; SGB IV § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.01.2006 - C-2/05

    Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt die Entsendebescheinigung, solange sie von der ausstellenden Behörde nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Februar 2000, C-202/97- Fitzwilliam, Urteil vom 30. März 2000, C 178/97 - Banks, Urteil vom 26. Januar 2006, C-2/05 - Herbosch Kiere, jeweils juris).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt die Entsendebescheinigung, solange sie von der ausstellenden Behörde nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Februar 2000, C-202/97- Fitzwilliam, Urteil vom 30. März 2000, C 178/97 - Banks, Urteil vom 26. Januar 2006, C-2/05 - Herbosch Kiere, jeweils juris).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Für die Feststellung der Beitragshöhe gilt das Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip, so dass bei untertariflicher Bezahlung die Beitragshöhe nach dem tariflich zustehenden Arbeitslohn zu berechnen ist (ausführlich BSG, Urteil vom 14. Juli 2004, B 12 KR 1/04 R, Rn. 17 ff., juris).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Zwar schließt dies allein nach der Rechtsprechung des BSG eine Entsendung nicht aus, jedoch muss der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Entsendestaat liegen (vgl. zu § 4 SGB IV BSG, Urteil vom 10. August 1999, B 2 U 30/98 R, Rn. 23, juris) und sichergestellt sein, dass die Beschäftigung im Entsendestaat fortgeführt wird.
  • EuGH, 30.03.2000 - C-178/97

    Banks u.a.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt die Entsendebescheinigung, solange sie von der ausstellenden Behörde nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Februar 2000, C-202/97- Fitzwilliam, Urteil vom 30. März 2000, C 178/97 - Banks, Urteil vom 26. Januar 2006, C-2/05 - Herbosch Kiere, jeweils juris).
  • EuGH, 06.02.2018 - C-359/16

    Die nationalen Gerichte dürfen im Fall eines Betrugs die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Dass es für die Aufhebung der Bindungswirkung der Entsendebescheinigung nicht maßgeblich auf eine nach außen rechtlich wirksame Aufhebung bzw. Annullierung derselben ankommen kann, zeigt auch die Entscheidung des EuGH vom 6. Februar 2018 (C-359/16, Altun Rn. 43, juris), denn nach dieser Entscheidung entfällt die Bindungswirkung der Entsendebescheinigung E 101 zwischen den Sozialleistungsträgern und gegenüber den Gerichten bereits dann, wenn der Empfangsstaat trotz entsprechender Anfrage bei bestehenden Zweifeln und Benennung von Indizien, dass die Bescheinigungen betrügerisch erlangt wurden, beim Entsendestaat von diesem keine Reaktion erhalten.
  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16. Dezember 1999, B 14 KG 1/99 R, Rn. 15 f., zum Abkommen Deutschland-Jugoslawien, juris) ist für die Frage, ob eine Entsendung im Sinne eines bilateralen Abkommens vorliegt, das Recht des Entsendestaats ausschlaggebend.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 1 B 1030/05

    Sozialversicherungspflicht bei Entsendung und Einstrahlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Wegen des Sach- und Streitstandes im Einzelnen sowie wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten L 9 KR 184/15 und L 1 B 1030/05 KR ER sowie die Verwaltungsakte, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
  • BSG, 30.04.1975 - 12 RJ 200/74

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Spanien - Beitragserstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    Dies schließt eine Übertragung der Rechtsgrundsätze eines Vertragspartners auf die Auslegung der Rechtsvorschriften des anderen Vertragspartners grundsätzlich ebenso aus wie Rückgriffe auf andere Abkommen zum Zwecke der Vertragsauslegung (vgl BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 3).
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 160/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
    So ist bereits zweifelhaft, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt, da der Prozessbevollmächtigte der Klägerin aufgrund der bereits am 3. Dezember 2014 über seine Kanzlei erfolgten telefonischen Bekanntgabe der Termins (vgl. zu dieser Möglichkeit BSG, Urteil vom 12. März 2019, B 13 R 160/17 B, Rn. 10, juris) nicht an der Teilnahme am Termin zur mündlichen Verhandlung gehindert war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 184/15

    Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen D/PL 101; Entfallen nach

  • LSG Hessen, 30.08.2022 - L 3 U 211/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Für die Frage, ob eine Entsendung im Sinne eines bilateralen Abkommens wie dem DTSVA vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts das Recht des Entsendestaates ausschlaggebend (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1999, B 14 KG 1/99 R, Rn. 15 f. (zum Abkommen Deutschland-Jugoslawien), s. dazu auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2019 - L 9 KR 52/15 -, Rn. 35, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 184/15
    Wegen des Sach- und Streitstandes im Einzelnen sowie wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten L 9 KR 52/15 und L 1 B 1030/05 KR ER sowie die Verwaltungsakte, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
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