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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09   

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https://dejure.org/2009,21134
LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09 (https://dejure.org/2009,21134)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2009 - L 3 R 96/09 (https://dejure.org/2009,21134)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2009 - L 3 R 96/09 (https://dejure.org/2009,21134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Regelungen für den Geltungsbereich Ost; Zulässigkeit der Beanstandung einer Rentenanpassung um 0,54 Prozent bei einem zuvor für rechtmäßig anerkannten Ausbleiben einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Insoweit verweist der Senat Gericht auf die ausführlichen Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Dezember 2007 (- B 4 RA 51/05 R -, zitiert nach Juris), 13. November 2008 (- B 13 R 13/08 R -, zitiert nach Juris) und 21. Januar 2009 (- B 12 R 1/07 R -, zitiert nach Juris), die dem wohl informierten Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannt sind und denen der Senat sich vollumfänglich anschließt.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 zur Frage, ob die Aussetzung der sich aus § 68 SGB VI eigentlich ergebenden Rentenanpassung 2004 infolge Art. 2 des 2. SGB VI-Änderungsgesetzes entgegen § 69 Abs. 1 SGB VI zu beanstanden war, darauf hingewiesen, dass das GG keine Anspruchsgrundlage enthält, aus der sich ein Anspruch auf höhere Rentenzahlung gegen die Rentenversicherungsträger ergeben könnte und keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht festgestellt (- B 4 RA 51/05 R -, a. a. O.).

    Der Gesetzgeber ist somit nicht gehindert, andere Systeme der Alterssicherung hinsichtlich der Anpassung ihrer Leistungen anders zu behandeln, da sie wesentliche inhaltliche Unterschiede aufweisen und in ihnen unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 2007 - B 4 RA 51/05 R -, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Greifen nach den Entscheidungen des BVerfG vom 26. Juli 2007 (1 BvR 824/03) und des Bundessozialgerichts vom 31. Juli 2002 (B 4 RA 120/00) die Gesetze zu den Rentenanpassungen bzw. deren Unterlassung seit dem Jahr 2000 bis zum 01. Juli 2007 in ihrer Gesamtheit in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz ein?.

    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 -, in SoR 4-2600 § 68 Nr. 2; BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Es kann dabei laut des Ausführungen des BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007 (- 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 -, a. a. O.) offen bleiben, ob auch die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt, denn selbst wenn diese Beschränkung bzw. Aussetzung der Rentenanpassung den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG berühren würden, wäre die Eigentumsgarantie nicht verletzt.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 06. Januar 2009 aufzuheben sowie die Beklagte zu verurteilen, den Bescheid über die Rentenanpassung/-angleichung zum 01. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05. November 2007 abzuändern und die Rente nach den verbindlichen Vorgaben des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes an die Lohn- und Einkommensentwicklung des Beitrittsgebietes anzupassen und an den Rentenwert West anzugleichen, wobei zum Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG die Inflationsrate nicht unterschritten werden darf (B 4 RA 120/00 R);.

    Greifen nach den Entscheidungen des BVerfG vom 26. Juli 2007 (1 BvR 824/03) und des Bundessozialgerichts vom 31. Juli 2002 (B 4 RA 120/00) die Gesetze zu den Rentenanpassungen bzw. deren Unterlassung seit dem Jahr 2000 bis zum 01. Juli 2007 in ihrer Gesamtheit in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz ein?.

    46 Der Senat sieht auch in der gleichmäßigen Rentenanpassung West und Ost beziehungsweise der von der Klägerin angemahnten Rentenangleichung Ost und West keinen Verstoß gegen Art. 3. Zutreffend hat das BSG in seinem Urteil vom 31. Juli 2002 (- B 4 RA 120/00 -, zitiert nach Juris) ausgeführt, dass Art. 3 Abs. 1 GG erst dann verletzt ist, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seiner Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt und dass dies bei einer prozentual gleichen Anpassung der Renten in West und Ost nicht gegeben ist.

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Insoweit verweist der Senat Gericht auf die ausführlichen Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Dezember 2007 (- B 4 RA 51/05 R -, zitiert nach Juris), 13. November 2008 (- B 13 R 13/08 R -, zitiert nach Juris) und 21. Januar 2009 (- B 12 R 1/07 R -, zitiert nach Juris), die dem wohl informierten Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannt sind und denen der Senat sich vollumfänglich anschließt.

    Die Rechte der Klägerin aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG werden im Übrigen weder durch die Einführung des Altersvorsorgeanteils noch durch die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors verletzt (vgl. hierzu die Urteile des BSG vom 13. November 2008 - B 13 R 13/08 R -, zitiert nach Juris und 21. Januar 2009 - B 12 R 1/07 R -, zitiert nach Juris).

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Insoweit verweist der Senat Gericht auf die ausführlichen Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Dezember 2007 (- B 4 RA 51/05 R -, zitiert nach Juris), 13. November 2008 (- B 13 R 13/08 R -, zitiert nach Juris) und 21. Januar 2009 (- B 12 R 1/07 R -, zitiert nach Juris), die dem wohl informierten Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannt sind und denen der Senat sich vollumfänglich anschließt.

    Die Rechte der Klägerin aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG werden im Übrigen weder durch die Einführung des Altersvorsorgeanteils noch durch die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors verletzt (vgl. hierzu die Urteile des BSG vom 13. November 2008 - B 13 R 13/08 R -, zitiert nach Juris und 21. Januar 2009 - B 12 R 1/07 R -, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 -, in SoR 4-2600 § 68 Nr. 2; BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 -, in SoR 4-2600 § 68 Nr. 2; BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 -, in SoR 4-2600 § 68 Nr. 2; BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 -, in SoR 4-2600 § 68 Nr. 2; BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 788/11
    Soweit die Klägerin vortrage, die Entwicklung der Renten würde immer mehr von der Entwicklung der Einkommen der abhängig Beschäftigten abgekoppelt, könne dies angesichts der durch § 68, 68a, 255a, 225a, 225e bis f SGB VI vorgegebenen Maßnahmen zur Bestimmung der Rentenanpassung nicht zu überzeugen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2009 - L 3 R 96/09 -, zitiert nach Juris, Rand-Nr. 42).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Der Senat hat auch keine Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes über die Bestimmung der aktuellen Rentenwerte ab dem 01. Juli 2008 mit dem GG und schließt sich der dazu ergangenen Rechtsprechung mehrerer Senate des Gerichts an (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13. November 2009 - L 3 R 96/09 -, 15. Dezember 2011 - L 22 R 688/11 - und 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 -, zitiert nach juris).
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