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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17   

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https://dejure.org/2019,48669
LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17 (https://dejure.org/2019,48669)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2019 - L 7 KA 40/17 (https://dejure.org/2019,48669)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2019 - L 7 KA 40/17 (https://dejure.org/2019,48669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 54 Abs 4 SGG, § 66 Abs 1 SGG, § 66 Abs 2 S 1 SGG, § 67 Abs 3 SGG, § 87 Abs 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Ersatzverpflichtung (Richtgrößenprüfung) - vollständige Aufhebung des Bescheides durch Urteil - Rechtsauffassung des Arztes jedoch in den Entscheidungsgründen überwiegend nicht gefolgt - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106 SGB 5, § 66 Abs 2 SGG, § 67 SGG, § 96 SGG, § 131 Abs 3 SGG, § 141 SGG
    Richtgrößenprüfung; Regressbescheid; Klagefrist; Verwirkung; Wiedereinsetzung; Rechtskraft; Bescheidungsurteil; Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts; Anfechtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Die Bindungswirkung erfasst die Beteiligten und auch die Gerichte in einem späteren Prozess der Beteiligten über denselben Gegenstand (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 27/06 R Rn. 21 a.E., juris).

    Die Bindungswirkung des Urteils umfasst dann aber nicht allein die Gründe, aus denen die behördlich festgesetzte Regressforderung aufgehoben worden ist, sondern erstreckt sich auch auf alle Rechtsauffassungen, die das Bescheidungsurteil der Behörde bei Erlass des neuen Verwaltungsaktes vorschreibt (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 27/06 R, Rn. 22 und 25, juris).

    Eine neue gerichtliche Prüfung ist wegen des Umfangs der Rechtskraft dieser Entscheidung nicht eröffnet (Urteil des BSG vom 27. Juni 2007, B 6 KA 27/06 R, Rn. 18 ff, juris).

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Im Übrigen sei der Beschluss rechtswidrig, denn es gelte der Grundsatz "Beratung vor Regress", sie sei vor Erlass des Beschlusses nicht beraten worden (Hinweis auf B 6 KA 8/14 R).

    Das betrifft den Verweis auf den Grundsatz "Beratung vor Regress" (mit Hinweis auf B 6 KA 8/14 R).

    Da die rückwirkende Anordnung des § 106 Abs. 5e Satz 7 SGB V jedoch erst am 26. Oktober 2012 erfolgt ist, erfasst der Vorrang der individuellen Beratung nur Entscheidungen der Beschwerdeausschüsse, die nach dem 25. Oktober 2012 ergangen sind (näher BSG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - B 6 KA 8/14 R - Rn. 27, juris unter Berufung auf die Grundsätze des intertemporalen Rechts).

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Auch ein schlichter Hinweis auf § 96 SGG ist insoweit als eine "Rechtsbehelfsbelehrung" zu werten (BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 15/96 Rn. 13).

    Er wäre nur eröffnet, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung missverständlich oder mehrdeutig ist oder unzutreffende Adressen für die Einlegung benennt (für die Geltung der Jahresfrist, BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 15/96 Rn. 13, BSG, Urteil vom 27. Januar 1976 - 9 RV 796/64, Rn. 13, juris, jeweils ohne nähere Begründung).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Es ist vor diesem Hintergrund bereits nicht zutreffend, dass mit der Belehrung über einen nicht statthaften Rechtsbehelf zugleich der in Wahrheit statthafte Rechtsbehelf als nicht gegeben dargestellt wird und deshalb keine Klagefrist laufen darf (a.A. BSG Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R, Rn. 54, juris; Timme in: LPK, SGB X, Anhang Gerichtsverfahren, Kap. 3.3.5.4. Rn. 140a. für den fehlerhaften Hinweis auf § 96 SGG).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Für die Beteiligten ergibt sich die beachtenswerte Rechtsauffassung vielmehr erst durch die das Urteil tragenden Gründe (BSG, Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 127/74, BSGE 43, 1, 3).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Die bloße Möglichkeit, dass der Beklagte bei einer Neubescheidung dem klägerischen Begehren in vollem Umfang Rechnung tragen könnte, lässt die materielle Beschwer nicht entfallen (allgemein zur Bescheidungsklage ausgeführt von BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R, Rn. 14, juris).
  • BSG, 27.01.1967 - 9 RV 796/64
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Er wäre nur eröffnet, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung missverständlich oder mehrdeutig ist oder unzutreffende Adressen für die Einlegung benennt (für die Geltung der Jahresfrist, BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 15/96 Rn. 13, BSG, Urteil vom 27. Januar 1976 - 9 RV 796/64, Rn. 13, juris, jeweils ohne nähere Begründung).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Dieser hat vielmehr nach Aufhebung seiner ersten Entscheidung erneut über die Beschwerde zu entscheiden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts." (BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 14a RKa 11/92 -, BSGE 72, 214-221, Rn. 28).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Im Fall der Klägerin sei es unter Berücksichtigung der Grundsätze des BSG (Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 57/07 R) nicht erforderlich, dass der Beklagte hinsichtlich der übermittelten Verordnungsdaten weitere Ermittlungen anstelle.
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17
    Der Fall, dass eine Richtgrößenvereinbarung gänzlich fehle, sei aber nicht mit dem vergleichbar, dass diese nur verspätet veröffentlicht werde (dazu B 6 KA 63/04 R).
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