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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16   

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https://dejure.org/2018,49635
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16 (https://dejure.org/2018,49635)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2018 - L 21 U 217/16 (https://dejure.org/2018,49635)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - L 21 U 217/16 (https://dejure.org/2018,49635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 136 Abs 1 5 2 4 Abs 4 SGB 7, § 125 Abs 2 Nr 3 SGB 7, § 126 SGB 7, § 40 Abs 1 SGB 10, § 242 BGB, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 87e GG, Art 107 AEUV
    Zuständigkeit UV - Träger - ausgegliedertes Eisenbahnunternehmen - Zuständigkeitsbescheid - formelle und materielle Zuständigkeit eines UV-Trägers - feststellender Verwaltungsakte - Nichtigkeit - europarechtliche staatliche Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 136 Abs. 1 S. 1
    Zuständiger Unfallversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens ist unzulässig, ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid ist wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (st. Rspr. BSG, vgl. Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 58/90 = BSGE 68, 217; Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 20/07 R - juris, m.w.N).

    Die Überweisung setzt voraus, dass die bisher praktizierte Zuständigkeit den materiellen Zuständigkeitsregelungen des SGB VII "eindeutig" widerspricht oder jedenfalls das Festhalten an ihr zu "schwerwiegenden Unzuträglichkeiten" führen würde (BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 20/07 R -, juris Rn. 23 - 24).

    Ein solches Verfahren wäre einzuleiten gewesen durch Anrufung der Schiedsstelle für Katasterfragen der DGUV zur Einholung eines Votums (vgl. zum Verfahren ausführlich: Feddern, Kasseler Kommentar, a.a.O. § 136 Rn. 34-41), gegebenenfalls durch Erhebung einer Klage (vergleiche zur Möglichkeit einer Widerklage, BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 20/07 R - Juris).

    Diese Gesellschaften waren mit der Verschmelzung auf die Klägerin erloschen; um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden war die Zuständigkeit für das Gesamtunternehmen wie bei einer Neugründung neu festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 20/07 R -, juris; hierzu siehe unten zu 4).

    Der für die Klägerin zuständige UVTräger bestimmt sich nach der seinerzeit bei deren Errichtung bestehenden Rechtslage (vgl. BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 20/07 R -, a.a.O. Rn. 27; Urteil vom 28. November 2006 - B 2 U 33/05 R - BSGE 97, 279, 282, juris, Rn.16).

    Solche Doppelzuständigkeiten sind jedoch aus praktischen Erwägungen unhaltbar und müssen beseitigt werden (BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 20/07 R -, a.a.O.; Ricke in Kasseler Komm, § 136 SGB VII Rn. 7), denn für ein (Gesamt-)Unternehmen soll nur ein UVTräger zuständig sein (BSG a.a.O.).

    Ebenso wie bei der Ausgliederung eines Unternehmens (dies war der dem Revisionsverfahren - B 2 U 20/07 R - zugrundeliegende Sachverhalt), muss auch bei der Verschmelzung, die eine Doppelzuständigkeit nach sich ziehen könnte, das Prinzip der Katasterstetigkeit zurücktreten, um die sachliche Zuständigkeit für das Unternehmen einheitlich zu bestimmen.

  • EuGH, 19.03.2013 - C-399/10

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem dieses die Entscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Als Beihilfen gelten dabei insbesondere Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat, und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil vom 27. Juni 2017 - C-74/16 - a.a.O. Rn 66; Urteil vom 19. März 2013, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission u. a. und Kommission/Frankreich u. a., C-399/10 P und C-401/10 P, EU:C:2013:175, Rn. 101).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH nur solche Vorteile, die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden oder eine zusätzliche Belastung für den Staat darstellen, als Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV anzusehen sind (EuGH, Urteil vom 19. März 2013 - C-399/10 P und C-401/10 P -, juris).

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 11/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Zutreffend hat bereits das SG ausgeführt, dass die nach Erlass des Widerspruchsbescheids vom 7. November 2013 ergangenen Beitragsbescheide vom 25. und 28. April 2015 betreffend die Jahre 2013 und 2014 gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Rechtsstreits geworden sind, weil sie die zunächst streitgegenständlichen Beitragsvorschussbescheide, d. h. den Beitragsvorschuss-bescheid vom 13. September 2013 für das Jahr 2013 und den Beitrags-vorschussbescheid vom 25. April 2014 für das Jahr 2014, ersetzt haben (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 11/13 R - BSGE 118, 9); wobei der Beitragsvorschussbescheid vom 25. April 2014 seinerseits zuvor bereits gemäß § 96 Abs. 1 SGG den Beitragsvorschussbescheid vom 13. September 2013 für die ersten beiden Vorschussteilbeträge für das Jahr 2014 ersetzt hatte.

    Die zunächst streitgegenständlich gewesenen Beitragsvorschussbescheide für die Jahre 2013 und 2014 haben sich dadurch, dass sie durch die die Beitragsforderungen für diese Jahre endgültig festsetzenden Verwaltungsakte ersetzt worden sind, im Sinne von § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 11/13 R - BSGE 118, 9).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Insoweit ist zu beachten, dass bei der Prüfung, ob für eine Ungleichbehandlung auf dem Gebiet des Sozialrechts rechtfertigende Gründe von hinreichendem Gewicht vorliegen, der besonders weite Gestaltungsspielraum zu berücksichtigen ist, der dem Gesetzgeber auf diesem Gebiet zusteht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Mai 2007 - 1 BvR 866/07 -, juris; vgl. - auch zum beschränkten Prüfungsumfang - BVerfG, 23.01.1990, 1 BvL 44/86, BVerfGE 81, 156 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Ebenfalls fehlt es an einer berufsregelnden Tendenz der Vorschrift des § 126 (jetzt § 125) SGB VII (zur berufsregelnden Tendenz s. die stRspr des BVerfG: BVerfGE 95, 267, 302; BVerfGE 128, 1, 82), so dass auch ein Eingriff in Grundrechte aus Art. 12 GG grundsätzlich ausscheidet.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Zwar kann der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG auch betroffen sein, wenn es sich zwar nicht um eine wirtschaftslenkende Maßnahme mit berufsregelnder Tendenz handelt, die zielgerichtet die Wettbewerbschancen von Konkurrenzunternehmen beeinträchtigen soll, es sich aber um eine mit staatlicher Autorität vorgenommene Handlung handelt, die als nicht bezweckte, aber voraussehbare und in Kauf genommene Nebenfolge eine schwerwiegende Beeinträchtigung der beruflichen Betätigungsfreiheit bewirkt (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 -, Rn. 14, juris).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Denn über die sachliche Zugehörigkeit entscheidet das Unternehmen unabhängig davon, welcher Unternehmer die Tätigkeit ausübt (BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R -, Rn. 26, juris).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Ein zur Mitgliedschaft des neuen Betriebsinhabers bei der bisherigen Unfallversicherung führender Unternehmensübergang liegt dann nicht vor, wenn durch den Übergang etwas wirtschaftlich Neues entsteht (vgl. BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 11/98 R - juris, Leitsatz).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Die Funktion der Eigentumsgarantie, den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögensrechte gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren (BVerfGE 72, 175 (195), wird durch eine - etwaige - mittelbare Bevorzugung der Klägerin durch Belastung mit geringeren Beiträgen bei einem UVTräger der öffentlichen Hand nicht berührt.
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16
    Denn jedenfalls wäre ein in der gesetzlichen Zuordnung als solcher liegender Eingriff durch einen vernünftigen Grund des Gemeinwohls gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 114, 196 ).
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 866/07

    Kein Vertrauensschutz gegenüber Regelungen, welche die Umgehung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90

    Anforderungen an Zweck und Gegenstand eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 21/82

    Deutsche Rote Kreuz - Unfallversicherung - Rettungsdienst - Heilbehandlung

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 67/77

    Blutspendedienst - Bundesausführungsbehörde - Unfallversicherung - Verwandtes

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

  • EuGH, 21.12.2016 - C-20/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen,

  • EuGH, 21.12.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

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