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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 16 AL 308/06   

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https://dejure.org/2009,25369
LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 16 AL 308/06 (https://dejure.org/2009,25369)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2009 - L 16 AL 308/06 (https://dejure.org/2009,25369)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - L 16 AL 308/06 (https://dejure.org/2009,25369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 24; SGB III § 71; SGB III § 72
    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Merkmal der Gefährdung der Ausbildung, Berücksichtigung von Kindergeld bei der Prognoseentscheidung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93

    Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 16 AL 308/06
    Denn die der Bedarfsergänzung dienenden Freibeträge des Auszubildenden, die für ihn einen Anreiz schaffen sollen, durch gelegentliche Nebentätigkeiten einen individuellen, von den auf einen pauschalierten Mindeststandard beschränkten Förderungsleistungen nicht hinreichend gedeckten, Bedarf zu befriedigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 22/93 - FamRZ 1995, 703, 704), könnten als "freigestelltes" Einkommen auch im Rahmen des § 72 SGB III nicht als der Bedarfsdeckung dienend und mithin eine Gefährdung der Ausbildung ausschließend anzusehen sein.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung - Zuschuss gem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 16 AL 308/06
    Der Gesetzgeber hat zwar die frühere ausdrückliche Zuordnung zum Einkommen gestrichen, das Kindergeld aber auch nicht den ausdrücklich nicht zu berücksichtigenden Einnahmen zugeordnet (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2008 - L 32 B 858/08 AS ER -, veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 06.08.1991 - 5 B 18.90

    Ausbildungsförderung - Rückforderung - Bewilligungszeitraum - Aktualisiertes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 16 AL 308/06
    Wesentlich niedriger ist das aktuelle Einkommen nur dann, wenn sich bei Berücksichtigung der Einkommensminderung der Förderungsbetrag um mindestens den in § 75 Satz 2 SGB III genannten Betrag von 10,- EUR erhöhte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 1991 - 5 B 18.90 - FamRZ 1992, 733, 734, zu den §§ 24 Abs. 3 Satz 1, 51 Abs. 4 BAföG).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2012 - 1 K 2105/12

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung in

    In diesem Sinne bereits zur entsprechenden Vorschrift des § 72 Abs. 1 SGB III a.F. (Vorausleistung für Berufsausbildungsbeihilfe): LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2009 - L 16 AL 308/06 - .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2014 - L 7 AL 122/13
    Insbesondere kann dabei auch tatsächlich weitergeleitetes Kindergeld in die Gefährdungsprognose eingestellt werden (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 15.03.2010, Az. L 7 AL 11/12 B ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2009, Az. L 16 AL 308/06 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 7 AL 11/12
    Um solche Widersprüche auszuschließen kann auf der anderen Seite auch nicht angenommen werden, das Kindergeld sei bereits bei der Bemessung des nach dem Gesetz bestehenden Bedarfs (mindernd) berücksichtigt worden, mit der Folge, dass es nicht (nochmals) als Einkommen zur Anrechnung auf den Bedarf gelangen könne (hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.1.2009 - L 16 AL 308/06 = juris Rn 22).
  • VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.2113

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB ausdrücklich zur Erfüllung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs dient und in diesem Umfang den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 Abs. 1 BAföG anzurechnen (BayVGH vom 6. Juli und 20. August 2009 jeweils a.a.O.; ebenso zur entsprechenden Vorschrift des § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 S8 V 3445/07).
  • VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB der Erfüllung des Unterhaltsanspruchs dient und den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 BAföG anzurechnen (vgl. zu § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 Az. L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 Az. S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 Az. S8 V 3445/07).
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