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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16 B ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16 B ER (https://dejure.org/2017,7376)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2017 - L 15 SO 321/16 B ER (https://dejure.org/2017,7376)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER (https://dejure.org/2017,7376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a SGB 2 vom 22.12.2016, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2 vom 22.12.2016, § 21 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12 vom 22.12.2016
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht bzw bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für dem Grunde nach Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 - Leistungsausschluss ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 1 EuFürsAbk, Art 2 EuFürsAbk, Art 11a EuFürsAbk, Art 16a EuFürsAbk, Art 16b EuFürsAbk, Anl 2 EuFürsAbk, Anl 3 EuFürsAbk, § ... 7 Abs 1 S 2 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 i.d.F. ab 29.12.2016, § 21 SGB 12, § 23 Abs 2 SGB 12, § 23 Abs 2 SGB 12, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU, § 2 Abs 2 Nr 1a FreizügG/EU, § 3 S 1 Nr 2 FreizügG/EU, § 3 S 2 FreizügG/EU, § 5 FreizügG/EU
    EU-Bürger - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitsuche - Leistungsausschluss - Europäisches Fürsorgeabkommen - Inländergleichstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber einer ausländischen Person; "Verfestigter" Aufenthalt im Inland; Begründung eines Aufenthaltsrechts aus dem Zweck der Arbeitssuche; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 23 Abs. 1 S. 3
    SGB-XII -Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Nach der Änderung des FreizügG/EU zum 29. Januar 2013, die unter anderem die ersatzlose Abschaffung der "Freizügigkeitsbescheinigung" mit sich brachte, sind dann in Entscheidungen des BSG, die weder in der Amtlichen Entscheidungssammlung noch in der Entscheidungssammlung "SozR" veröffentlicht worden sind und auch in Fachperiodika nur geringe Aufnahme gefunden haben, Ausführungen dazu gemacht worden, dass eine Freizügigkeitsbescheinigung nur zeitlich begrenzt Auskunft über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts geben könne (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn 21ff) bzw. dazu, dass nunmehr auf die materielle Freizügigkeitsberechtigung abzustellen sei (die von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu prüfen sei, BSG wie eben und daran anschließend Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R -).

    Im - ebenfalls nicht in den genannten Entscheidungssammlungen veröffentlichten - Urteil vom 17. März 2016 (B 4 AS 32/15 R -, Rn 22) ist dann unter Verweisung auf das Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - ausgeführt worden, dass "jedenfalls" das vom LSG in der Vorinstanz festgestellte Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche ausreiche, um von einem erlaubten Aufenthalt im Sinne des EFA auszugehen.

    Im Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - wird ausgeführt (Rn 22 bis 25):.

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 15/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Ein Anwendungsvorbehalt bezüglich des SGB XII ist - mit Ausnahme der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel des SGB XII) - seitens der Bundesrepublik Deutschland nicht erklärt worden (s. auch BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R -, Rn 29).

    Nach der Änderung des FreizügG/EU zum 29. Januar 2013, die unter anderem die ersatzlose Abschaffung der "Freizügigkeitsbescheinigung" mit sich brachte, sind dann in Entscheidungen des BSG, die weder in der Amtlichen Entscheidungssammlung noch in der Entscheidungssammlung "SozR" veröffentlicht worden sind und auch in Fachperiodika nur geringe Aufnahme gefunden haben, Ausführungen dazu gemacht worden, dass eine Freizügigkeitsbescheinigung nur zeitlich begrenzt Auskunft über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts geben könne (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn 21ff) bzw. dazu, dass nunmehr auf die materielle Freizügigkeitsberechtigung abzustellen sei (die von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu prüfen sei, BSG wie eben und daran anschließend Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R -).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Das EFA ist unmittelbar geltendes Bundesrecht (ausführlich BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 21).

    Dies hat er ua damit begründet, dass insoweit an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis-EG die Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU getreten sei (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 17, 37 f).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Soweit die Antragstellerin ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nur aus dem Zweck der Arbeitsuche ableiten könnte (§ 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU), führt dies zum Leistungsausschluss unmittelbar nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II a.F. Soweit die Antragstellerin ein Aufenthaltsrecht nach anderen Vorschriften nicht hat, führt dies "erst recht" zum Leistungsausschluss (entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F., BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, Rn 19ff.).

    Eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer setzt die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit als Arbeitnehmer voraus, die nicht nur von geringem Umfang oder völlig untergeordneter oder unwesentlicher Bedeutung ist, wobei das erzielte Arbeitsentgelt aber nicht das Existenzminimum der betreffenden Person und ihrer Familienangehörigen vollständig abdecken muss (s. etwa BSG, Urteile vom 16. Dezember 2015 - B 14 AS 15/14 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 46 Rn 23 und vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 43 Rn 26).

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Der Senat geht davon aus, dass - in Anlehnung an die vormalige Anknüpfung an § 1 Abs. 4 AufenthG/EWG - eine (weiterhin bestehende) materielle Freizügigkeitsberechtigung für einen erlaubten Aufenthalt im Sinne des EFA vorausgesetzt wird (vgl auch zum Grundsatz der "souveränitätsschonenden Auslegung": BVerwG Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139 ff, 144) ...".
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Es bedarf deshalb - unabhängig von der verfassungsrechtlich argumentierenden Auffassung des BSG zum Leistungsniveau bei verfestigtem Aufenthalt - einer besonderen Begründung, warum sich für Unionsbürger trotz eines "Vollzugsdefizits" (BSG wie eben) der Ausländerbehörde ein niedrigeres Leistungsniveau im Vergleich zu vollziehbar ausreisepflichtigen Bürgern aus Drittstaaten rechtfertigen sollte (dazu, dass eine Rückkehrmöglichkeit für sich genommen nicht leistungsausschließend oder begrenzend wirken kann, im Besonderen keine Möglichkeit zur Selbsthilfe im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB XII darstellt, BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 47 Rn 42).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Die der Sache nach geändert erscheinende Rechtsprechung des BSG wirft jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage die Frage auf, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Die der Sache nach geändert erscheinende Rechtsprechung des BSG wirft jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage die Frage auf, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (aus jüngster Zeit : Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - Rn 20) ist grundsätzlich bei der Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine summarische Prüfung verfassungsrechtlich unbedenklich; die notwendige Prüfungsintensität steigt jedoch mit der drohenden Rechtsverletzung, die bis dahin reichen kann, dass die Gerichte unter besonderen Umständen - wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen - dazu verpflichtet sein können, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.
  • VG Magdeburg, 18.04.2013 - 3 A 205/12

    EG-Öko-BVO

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16
    Bei einer derartigen Unterlassung erfolgt grundsätzlich eine Anpassung der Interpretation von völkerrechtlichen Abkommen im Sinne einer Auseinandersetzung mit der Vergleichbarkeit des jeweils im Streit stehenden Aufenthaltsstatus (vgl zB OVG Bremen Urteil vom 18.12.2013 - S 3 A 205/12 - juris RdNr 54 ff; BVerwG Urteil vom 18.5.2010 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200 ff, 204 zur Anpassung bei "redaktionellen Etikettenwechsel" ohne materielle Änderung des Aufenthaltserlaubnistatbestandes).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

  • BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 32/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16

    Unionsbürger - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe - Leistungen zur Sicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 15 SO 293/16

    Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe für einen von Leistungen der

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 23 SO 46/16

    EU-Ausländer - Ermessensleistungen - Ermessensreduzierung - keine "regelhafte"

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 15 SO 53/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 240/18

    Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte Autismus-Therapie; Wesentliche

    Nach einem wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern der Klägerin (Anordnungsgrund) erfolglosen Eilverfahren (SG Bremen, Beschluss vom 8.11.2016 - S 15 SO 321/16 ER -) hat sie Belege für die von Juni 2016 bis Mai 2018 durchgeführte ambulante Autismus-Therapie mit einem durchschnittlichen Umfang von einer Wochenstunde vorgelegt; die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.377,37 EUR.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, der beigezogenen Gerichtsakte des SG betreffend das Eilverfahren (- S 15 SO 321/16 ER -) und der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (Leistungs- und Schullaufbahnakte) verwiesen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des 15. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017, L 15 SO 321/16 B ER), dass die vom Bundessozialgerichts mit Urteil vom 3. Dezember 2015 (B 4 AS 59/13 R) geäußerte Antwort auf die Frage, wann ein Aufenthalt als "erlaubt" im Sinne des Art. 1 EFA in Verbindung mit Art. 11 EFA anzusehen ist, "nicht zwingend" sei und "Fragen aufwerfe".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Hinreichend wahrscheinlich ist ein Anspruch der Antragsteller auf Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der Inländergleichstellung des Art. 1 Europäisches Fürsorgeabkommen (EFA; s. hierzu bereits den Beschluss des Senats vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER -).

    Die Begründung für seine spätere - aber nicht als veröffentlichungswürdig angesehene - Rechtsprechung erscheint jedoch nicht zwingend (s. im Besonderen das Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn 22 bis 25, wiedergegeben im Beschluss des Senats vom 14. März 2017 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 24.04.2017 - L 8 SO 77/17

    Kein Anspruch eines ausreisepflichtigen EU-Bürgers mit Behinderung auf Gewährung

    Schließlich ist weiter fraglich, ob die der Sache nach geändert erscheinende Rechtsprechung des BSG jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage dazu führt, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn. 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn. 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn. 12, BVerwGE 138, 353 [358]), vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017, Az. L 15 SO 321/16 B ER.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2017 - L 7 SO 2557/17

    (Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auch nach der Rechtsprechung ist der Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB XII nicht auf Ausländer anwendbar, die sich auf das EFA berufen können (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - juris Rdnr. 39f.; Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R - juris Rdnr. 29; zur ab dem 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER - juris Rdnr. 44; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. März 2017 - L 2 AS 127/17 B ER - juris Rdnrn. 58 ff.).
  • SG Itzehoe, 04.08.2017 - S 14 AS 118/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Unionsbürger bei

    Soweit dem Anspruch Einschränkungen und Leistungsausschlüsse nach § 23 SGB XII entgegenstehen könnten, steht der Anwendung des § 23 SGB XII bei Staatsangehörigen eines der Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens, zu denen neben der Bundesrepublik Deutschland seit dem 01. Juli 1960 auch Griechenland gehört, das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 EFA entgegen (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER -, juris).

    Hiernach besteht bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht, solange gegen die Betroffenen keine Verlustfeststellung gemäß § 6 Abs. 1 FreizügG/EU bzw. keine rechtsmittelfähige Befristungsentscheidung gemäß § 7 Abs. 2 FreizügG/EU ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13/16; siehe zu dem Gedanken insgesamt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER -, beide juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 12 SO 385/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Wege

    Danach reicht es für einen i.S.d. Art. 1 EFA erlaubten Aufenthalt aus, wenn die Betroffenen sich materiell freizügigkeitsberechtigt in der Bundesrepublik aufhalten (BSG Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 59/13 R, juris Rn. 25; LSG Berlin Brandenburg Beschluss vom 02.08.2019, L 5 AS 1357/17 B ER, juris Rn. 112; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 23.05.2014, L 8 SO 129/14 B ER, juris Rn. 27; Siefert in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 23 Rn. 47; vgl. auch BSG Urteil vom 09.08.2018, B 14 AS 32/17 R, juris Rn. 34; ebenso auch: BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R, juris Rn. 38, dort zur Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU a.F.; kritisch: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 14.03.2017, L 15 SO 321/16 B ER, juris Rn. 46 ff.; zur bloßen Freizügigkeitsvermutung aber: BSG Urteil vom 09.08.2018, B 14 AS 32/17 R, juris Rn. 35).
  • LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17

    Einstweilige Anordnung, Aufenthaltsrechts

    Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der Inländergleichstellung des Art. 1 Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA; vgl. dazu z.B. LSG Berlin-Brandenburg vom 14.03.2017, L 15 SO 321/16 B ER juris Rn 43 ff.), weil Rumänien kein Signaturstaat des EFA ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2019 - L 15 AS 157/19
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 1 EFA kann stets nur in dem Ausmaß Berücksichtigung finden, wie es sich aus dem in Anspruch genommenen Gesetz ergibt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - L 31 AS 1431/16 ZVW -, Rn. 36 ff, das darauf abstellt, dass deutsche erwerbsfähige Anspruchsteller Leistungen nach dem SGB XII nicht beanspruchen können; a. A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2017 - L 20 SO 319/17 B ER - Rn. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER -, Rn. 43 f. unter Hinweis auf ein bislang vom deutschen Gesetzgeber nicht in Gang gesetztes Vorbehaltsverfahren nach Art. 16 Abs. b S. 2 EFA; alle: juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 15 AS 243/18
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 1 EFA kann stets nur in dem Ausmaß Berücksichtigung finden, wie es sich aus dem in Anspruch genommenen Gesetz ergibt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - L 31 AS 1431/16 ZVW -, Rn. 36 ff, das darauf abstellt, dass deutsche erwerbsfähige Anspruchsteller Leistungen nach dem SGB XII nicht beanspruchen können; a. A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2017 - L 20 SO 319/17 B ER - Rn. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER -, Rn. 43 f. unter Hinweis auf ein bislang vom deutschen Gesetzgeber nicht in Gang gesetztes Vorbehaltsverfahren nach Art. 16 Abs. b Satz 2 EFA; alle: juris).
  • SG Hannover, 29.05.2018 - S 27 SO 166/18
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