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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11 (https://dejure.org/2012,22988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2012 - L 17 R 448/11 (https://dejure.org/2012,22988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - L 17 R 448/11 (https://dejure.org/2012,22988)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Damit werde nicht mal mehr der Vorgabe des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 120/00 R - (in SozR 3 - 2600 § 255c Nr. 1) entsprochen.

    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 22. März 2011 aufzuheben, den Bescheid über die Rentenanpassung zum 01. Juli 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. November 2008 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, ihre Regelaltersrente nach den verbindlichen Vorgaben des Einigungsvertrags und des Grundgesetzes an die Lohn- und Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet anzupassen und an den Rentenwert West anzugleichen, wobei hierzu auch die Faktoren in der Rentenanpassungsformel zur Entwicklung der Bruttolöhne gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2005 um 50,- Euro, für das Jahr 2006 um 130,- Euro und für das Jahr 2007 um 3,- Euro zu erhöhen sind und die Anpassung zum Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz die Inflationsrate nicht unterschritten werden darf (B 4 RA 120/00 R),.

    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des BSG vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 120/00 - a. a. O., bezieht, ist die Entscheidung zur Rentenanpassung 2000 auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Das BSG in seinem Urteil vom 31. Juli 2002 (- B 4 RA 120/00 -, zitiert nach juris) ausgeführt, dass Art. 3 GG erst dann verletzt ist, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seiner Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt und dass dies bei einer prozentual gleichen Anpassung der Renten in West und Ost nicht gegeben ist.

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 - B 4 RA 51/05 R - (zitiert nach juris) zur Frage, ob die Aussetzung der sich aus § 68 SGB VI eigentlich ergebenden Rentenanpassung 2004 infolge Art. 2 des 2. SGB VI-Änderungsgesetzes entgegen § 69 Abs. 1 SGB VI zu beanstanden war, darauf hingewiesen, dass das GG keine Anspruchsgrundlage enthält, aus der sich ein Anspruch auf höhere Rentenzahlung gegen die Rentenversicherungsträger ergeben könnte und keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht festgestellt.

    Der Gesetzgeber ist somit nicht gehindert, andere Systeme der Alterssicherung hinsichtlich der Anpassung ihrer Leistungen anders zu behandeln, da sie wesentliche inhaltliche Unterschiede aufweisen und in ihnen unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten (vgl. Urteile des BSG vom 20. Dezember 2007 - B 4 RA 51/05 R -, a. a. O., und - B 4 RA 48/05 R - in SozR 4 - 2600 § 65 Nr. 2).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 33 R 1239/08

    Aktueller Rentenwert (Ost); aktueller Rentenwert; Verfassungsgemäßheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg habe in seiner Entscheidung vom 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 -, auf die sich die Kammer beziehe, entschieden, dass die Zugrundelegung des aktuellen Rentenwerts (Ost) bei der Berechnung der Höhe der Altersrente auch im Jahr 2010 nicht verfassungswidrig sei, denn auch im Jahr 2010 sei der mit dem Einigungsvertrag initiierte Angleichungsprozess der Lebensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschen noch nicht abgeschlossen.

    Der Senat hat auch keine Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes über die Bestimmung der aktuellen Rentenwerte ab dem 01. Juli 2008 mit dem GG und schließt sich der dazu ergangenen Rechtsprechung mehrerer Senate des Gerichts an (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13. November 2009 - L 3 R 96/09 -, 15. Dezember 2011 - L 22 R 688/11 - und 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 -, zitiert nach juris).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 48/05 R

    Rentenanpassung durch die Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Der Gesetzgeber ist somit nicht gehindert, andere Systeme der Alterssicherung hinsichtlich der Anpassung ihrer Leistungen anders zu behandeln, da sie wesentliche inhaltliche Unterschiede aufweisen und in ihnen unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten (vgl. Urteile des BSG vom 20. Dezember 2007 - B 4 RA 51/05 R -, a. a. O., und - B 4 RA 48/05 R - in SozR 4 - 2600 § 65 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 1457/08

    Altersrentenhöhe; Rentenanpassungsmitteilung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Denn erst nachträglich bekannt gewordene andere Daten zu den Bruttolöhnen und -gehältern, als nach § 68 Abs. 7 Satz 1 SGB VI zugrunde zu legen sind, sind unbeachtlich (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 22 R 1457/08 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Diese ist nicht gemäß § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des Klageverfahrens S 23 R 4116/08 gegen den Rentenbescheid vom 23. Mai 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09. Juni 2008 geworden, denn die in den Bescheiden enthaltenen Rentenanpassungen zum 01. Juli des jeweiligen Jahres, die allein die wertmäßige Fortschreibung eines bereits zuerkannten Werts des Rechts auf Rente betreffen (vgl. BSG in SozR 3 - 2600 § 248 Nr. 8), bilden jeweils selbständige Streitgegenstände.
  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R

    Zusammentreffen von fiktiven Pflichtbeitragszeiten einer beruflichen Ausbildung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Streitgegenstand des Verfahrens ist allein die Rentenanpassungsmitteilung zum 01. Juli 2008, die als Verwaltungsakt gemäß § 31 Satz 1 SGB X zu qualifizieren ist (vgl. BSG in SozR 4 - 2600 § 64 Nr. 2).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG das Rentenversicherungssystem nicht derart, dass es den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Juli 2007 in SozR 4 - 2600 § 68 Nr. 2).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Der Senat macht sich nach eigener Prüfung die Ausführungen des BSG hierzu in seinen Urteil vom 13. November 2008 und 21. Januar 2009 ( - B 13 R 13/08 R - und - B 12 R 1/07 R-, zitiert nach juris) voll umfänglich zu Eigen und verweist auf die detaillierten Darlegungen in diesen Entscheidungen.
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Der Senat macht sich nach eigener Prüfung die Ausführungen des BSG hierzu in seinen Urteil vom 13. November 2008 und 21. Januar 2009 ( - B 13 R 13/08 R - und - B 12 R 1/07 R-, zitiert nach juris) voll umfänglich zu Eigen und verweist auf die detaillierten Darlegungen in diesen Entscheidungen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 R 96/09

    Rentenanpassung 2007; Verfassungsmäßigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11

    Rentenwert Ost - Rentenformel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15

    Rechtmäßigkeit der Anpassung des monatlichen Höchstwertes des Rechts auf Rente

    Ohne Erfolg geblieben ist sie bezüglich einer Rente aus eigener Versicherung auch mit Rechtsbehelfen gegen die Entscheidung über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 (Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 18. November 2008; Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 22. März 2011 - S 17 R 7700/08 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2012 - L 17 R 448/11 -, Beschluss des BSG vom 19. November 2012 - B 5 R 305/12 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 2277/12
    Auch eventuell in der Zwischenzeit ergangene weitere Bescheide über die Anpassung der Rente (zB Rentenanpassung 2011 um 0, 99 %) sind nicht Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 15.11.2011 - L 11 R 267/11, juris; LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 14.06.2012 - L 17 R 448/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.02.2016 - L 13 R 3170/14
    Rentenanpassungen entscheiden nicht über den Geldwert des Rechts auf Rente, sondern ausschließlich über den Grad der Anpassung zu einem bestimmten Zeitpunkt (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2012, L 17 R 448/11; s. auch Urteil des erkennenden Senates vom 6. Mai 2014, L 13 R 4388/12, beide veröffentlicht in Juris).
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