Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12143
LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07 (https://dejure.org/2009,12143)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2009 - L 21 R 910/07 (https://dejure.org/2009,12143)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - L 21 R 910/07 (https://dejure.org/2009,12143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neufeststellung der Höhe des Wertes einer Rente wegen Alters unter Berücksichtigung der Ermittlung höherer Entgeltpunkte Ost; Verfassungsmäßigkeit von Sonderregelungen zur Feststellung von Vorleistungen für den Wert einer Altersrente; Reichweite der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Das BVerfG hat bereits das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, als Zielsetzung des öffentlichen Interesses im Rahmen der Schaffung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anerkannt (BVerfG v. 05.02.2009, 1 BvR 1631/04, juris, m.w.N.).

    Der Kläger verkennt zudem, wenn er die geringfügige Absenkung von Entgeltpunkten bei der Anwendung der BBG nach Hochwertung von allen Entgelten mit den Faktoren der Anlage 10 zum SGB VI als nicht gerechtfertigten Eingriff in eine eigentumsrechtliche Position durch Durchbrechung der Beitragsäquivalenz sieht, dass das Rentenversicherungsverhältnis im Unterschied zu einem privaten Versicherungsverhältnis im Grundsatz schon nicht allein auf dem Versicherungsprinzip, sondern auch auf dem Gedanken der Verantwortung und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfG v. 05.02.2009, 1 BvR 1631/04, a.a.O).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Das Recht des Klägers ist nicht verletzt (dh: rechtswidrig beeinträchtigt), weil die Ungleichbehandlung (gemessen am materiellen Differenzierungskriterium des Gesetzes) auf einem vernünftigen Grund von hinreichendem Gewicht beruht (vgl. BVerfGE 100, 138, 174; 101, 54, 101; 107, 218, 244).

    Die gesetzlichen Unterschiede sind auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung (vor dem Hintergrund des Staatsbankrotts der DDR) und der damit - auch im Bereich der Rentenversicherung - zu bewältigenden Gesamtaufgaben des Staates zurückzuführen (vgl BVerfGE 107, 218, 243).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Dies folge aus § 260 SGB VI. Das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - habe sich bereits mit Urteil vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95; 1 BvR 2105/95) umfassend mit der Problematik der Beitragsbemessungsgrenze befasst und diese mit dem Grundgesetz - GG - für vereinbar erklärt und die Annahme einer weiteren Verfassungsbeschwerde abgelehnt.

    Auch für rentenrechtliche Anwartschaften ergibt sich die Reichweite der Eigentumsgarantie jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach  Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ; 116, 96 ).

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S 17; dazu auch: BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 27/05 R, Umdruck RdNr 71, zur Veröffentlichung vorgesehen) (..)".
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Bei der Ausgestaltung kommt dem Gesetzgeber grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 53, 257 ).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Die übergangsrechtliche Sonderbewertungsvorschrift des § 254b Abs. 1 SGB VI stellt in Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicher, dass die Teilhabeberechtigung aus Beitrittsgebietszeiten unter Wahrung des Verhältnisses der im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsentgelte zum Durchschnittsentgelt der dort Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr gewonnen wird (EP ); ebenso wird gewährleistet, dass das Systemversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der versicherten Beschäftigten im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert ) erfüllt wird (vgl BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 2 S 7 f).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Auch für rentenrechtliche Anwartschaften ergibt sich die Reichweite der Eigentumsgarantie jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach  Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ; 116, 96 ).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Ergänzend verweist der Senat auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG - vom 14. März 2006, B 4 RA 41/04 R, SozR 4-2600 § 255a Nr. 1, juris).
  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 53/88

    In Danzig in der Zeit von 1940 bis Frühjahr 1945 zurückgelegte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BSG vom 21.06.1989, 1 RA 53/88 SozR 6710 Art. 4 Nr. 8; Polster in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 260 SGB VI, Rn. 4; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung im SGB, § 260, Anm. 3; Dankemann in: juris BK-SGB VI § 260 Anm. 20).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
    Auch für rentenrechtliche Anwartschaften ergibt sich die Reichweite der Eigentumsgarantie jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach  Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ; 116, 96 ).
  • BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04

    Höhe der Witwengrundrente von Berechtigten aus dem Beitrittsgebiet

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2012 - L 1 R 393/11
    Vor diesem Hintergrund sei die Kammer nach wie vor von der Verfassungswidrigkeit der hier in Frage stehenden Regelung zur Ermittlung der Rentenhöhe aufgrund von Entgeltpunkten nicht überzeugt (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2009 - L 21 R 910/07 -).
  • SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10

    Ostdeutsche Renter erhalten weniger Rente als westdeutsche Rentner; Zulässigkeit

    Zum anderen bedarf es zur Überzeugung des Gerichts heute mehr denn je des Schutzes der Arbeitgeber und aktiven Versicherten in der Rentenversicherung vor einer übermäßigen Inanspruchnahme, da das Rentenversicherungsverhältnis nicht allein auf dem Versicherungsprinzip sondern auch auf dem Gedanken der Verantwortung und des sozial Ausgleichs - auch der Beitragszahler und der Rentenempfänger - beruht (vgl. Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2009, Az.: L 21 R 910/07, Quelle: Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht