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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11 (https://dejure.org/2013,102713)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2013 - L 22 R 1145/11 (https://dejure.org/2013,102713)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2013 - L 22 R 1145/11 (https://dejure.org/2013,102713)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Die dagegen am 11. Oktober 2007 beim Sozialgericht Berlin erhobene Klage hat das Sozialgericht, nachdem es auf die Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 14. August 2008 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 sowie auf die Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, nach entsprechender Anhörung mit Gerichtsbescheid vom 28. September 2011 abgewiesen und dem Kläger zugleich auferlegt, 150 Euro an die Staatskasse zu zahlen: Es hat sich der Auffassung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen, sondern ist der Rechtsprechung des nunmehr allein zuständigen 5. und 13. Senats des BSG (Urteile vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R, B 5 R 140/07 R, B 5 R 88/07 R; Urteil vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R; Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S) gefolgt, da § 77 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) nach Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung so zu verstehen sei, dass auch bei Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Verminderung des Zugangsfaktors vorzunehmen sei.

    Sie verletzt insbesondere nicht das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, den Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG), den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09, abgedruckt in BVerfGE 128, 138 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 9).

    Dabei ist Bezug genommen worden auf das gerichtliche Schreiben vom 04. August 2011, in dem der Leitsatz des Beschlusses des BVerfG vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 mitgeteilt worden ist.

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Den im Mai 2007 unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R - gestellten Antrag auf Überprüfung lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 15. Juni 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. September 2007 ab.

    Die dagegen am 11. Oktober 2007 beim Sozialgericht Berlin erhobene Klage hat das Sozialgericht, nachdem es auf die Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 14. August 2008 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 sowie auf die Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, nach entsprechender Anhörung mit Gerichtsbescheid vom 28. September 2011 abgewiesen und dem Kläger zugleich auferlegt, 150 Euro an die Staatskasse zu zahlen: Es hat sich der Auffassung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen, sondern ist der Rechtsprechung des nunmehr allein zuständigen 5. und 13. Senats des BSG (Urteile vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R, B 5 R 140/07 R, B 5 R 88/07 R; Urteil vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R; Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S) gefolgt, da § 77 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) nach Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung so zu verstehen sei, dass auch bei Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Verminderung des Zugangsfaktors vorzunehmen sei.

    Die Rechtsfrage, wie § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auszulegen ist, ist zwischenzeitlich mit dem oben genannten Urteil des BSG abschließend geklärt, nachdem auch der 13. Senat des BSG in dem im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R erwähnten Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S sich der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen hat.

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Die dagegen am 11. Oktober 2007 beim Sozialgericht Berlin erhobene Klage hat das Sozialgericht, nachdem es auf die Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 14. August 2008 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 sowie auf die Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, nach entsprechender Anhörung mit Gerichtsbescheid vom 28. September 2011 abgewiesen und dem Kläger zugleich auferlegt, 150 Euro an die Staatskasse zu zahlen: Es hat sich der Auffassung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen, sondern ist der Rechtsprechung des nunmehr allein zuständigen 5. und 13. Senats des BSG (Urteile vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R, B 5 R 140/07 R, B 5 R 88/07 R; Urteil vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R; Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S) gefolgt, da § 77 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) nach Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung so zu verstehen sei, dass auch bei Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Verminderung des Zugangsfaktors vorzunehmen sei.

    Das BSG hat im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R (vgl. auch die weiteren Urteile vom selben Tag B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) dazu wie folgt ausgeführt:.

    Die Rechtsfrage, wie § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auszulegen ist, ist zwischenzeitlich mit dem oben genannten Urteil des BSG abschließend geklärt, nachdem auch der 13. Senat des BSG in dem im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R erwähnten Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S sich der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen hat.

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme kompensiert wird (vgl. BVerfGE 96, 288 (303); 99, 341 (357); BVerfGK 7, 269 (273); vgl. auch Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl 2008 II, S. 1419, für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft seit 26. März 2009, BGBl 2009 II, S. 812)).

    Der Behindertenbegriff des § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 SGB VI der allein auf die Fähigkeiten des Versicherten auf dem Arbeitsmarkt abstellt, ist nicht identisch mit dem allgemein auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellenden Behindertenbegriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, an dessen Vorgängernorm (§ 3 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz) sich der verfassungsändernde Gesetzgeber bei der Schaffung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 orientiert hat (vgl. BVerfGE 96, 288 (301)).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Die dagegen am 11. Oktober 2007 beim Sozialgericht Berlin erhobene Klage hat das Sozialgericht, nachdem es auf die Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 14. August 2008 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 sowie auf die Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, nach entsprechender Anhörung mit Gerichtsbescheid vom 28. September 2011 abgewiesen und dem Kläger zugleich auferlegt, 150 Euro an die Staatskasse zu zahlen: Es hat sich der Auffassung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen, sondern ist der Rechtsprechung des nunmehr allein zuständigen 5. und 13. Senats des BSG (Urteile vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R, B 5 R 140/07 R, B 5 R 88/07 R; Urteil vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R; Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S) gefolgt, da § 77 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) nach Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung so zu verstehen sei, dass auch bei Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Verminderung des Zugangsfaktors vorzunehmen sei.

    Das BSG hat im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R (vgl. auch die weiteren Urteile vom selben Tag B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) dazu wie folgt ausgeführt:.

  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Die dagegen am 11. Oktober 2007 beim Sozialgericht Berlin erhobene Klage hat das Sozialgericht, nachdem es auf die Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 14. August 2008 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 sowie auf die Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, nach entsprechender Anhörung mit Gerichtsbescheid vom 28. September 2011 abgewiesen und dem Kläger zugleich auferlegt, 150 Euro an die Staatskasse zu zahlen: Es hat sich der Auffassung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen, sondern ist der Rechtsprechung des nunmehr allein zuständigen 5. und 13. Senats des BSG (Urteile vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R, B 5 R 140/07 R, B 5 R 88/07 R; Urteil vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R; Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S) gefolgt, da § 77 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) nach Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung so zu verstehen sei, dass auch bei Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Verminderung des Zugangsfaktors vorzunehmen sei.

    Die Rechtsfrage, wie § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auszulegen ist, ist zwischenzeitlich mit dem oben genannten Urteil des BSG abschließend geklärt, nachdem auch der 13. Senat des BSG in dem im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R erwähnten Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S sich der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen hat.

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Der Kläger hat sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 06. Dezember 2012 - C 152/11 bezogen und ausgeführt, diese Entscheidung betreffe zwar nicht die Minderung des Zugangsfaktors.

    Das vom Kläger genannte Urteil des EuGH vom 06. Dezember 2012 C-152/11 besagt dazu nichts, denn es betrifft sowohl einen anderen Sachverhalt als auch eine andere Regelungsmaterie.

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 88/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Die dagegen am 11. Oktober 2007 beim Sozialgericht Berlin erhobene Klage hat das Sozialgericht, nachdem es auf die Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 14. August 2008 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 sowie auf die Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, nach entsprechender Anhörung mit Gerichtsbescheid vom 28. September 2011 abgewiesen und dem Kläger zugleich auferlegt, 150 Euro an die Staatskasse zu zahlen: Es hat sich der Auffassung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen, sondern ist der Rechtsprechung des nunmehr allein zuständigen 5. und 13. Senats des BSG (Urteile vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R, B 5 R 140/07 R, B 5 R 88/07 R; Urteil vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R; Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S) gefolgt, da § 77 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) nach Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung so zu verstehen sei, dass auch bei Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Verminderung des Zugangsfaktors vorzunehmen sei.

    Das BSG hat im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R (vgl. auch die weiteren Urteile vom selben Tag B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) dazu wie folgt ausgeführt:.

  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Dabei ist von einem Rechtsanwalt zu verlangen, dass er sich mit der Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95, abgedruckt in NJW 1996, 1273 ff.).
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
    Der für die Alterssicherung der Landwirte zuständige 10. Senat des BSG hat im Urteil vom 25. Februar 2010 - B 10 LW 3/09 R unter Hinweis auf die jetzt maßgebliche Auslegung des § 77 Abs. 2 SGB VI durch die zuständigen Rentensenate des BSG die vergleichbare Vorschrift des § 23 Abs. 8 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) im gleichen Sinne wie diese Rentensenate ausgelegt.
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 98/07 R

    Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

  • BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12 Abs 2 des niedersächsischen Gesetzes über

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

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