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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18   

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https://dejure.org/2019,47840
LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18 (https://dejure.org/2019,47840)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2019 - L 1 KR 16/18 (https://dejure.org/2019,47840)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2019 - L 1 KR 16/18 (https://dejure.org/2019,47840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 229 SGB 5
    Übergangsleistung; Einschränkung der Erwerbsfähigkeit; Firmenrente; Fluguntauglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 5 § 229
    Übergangsleistung; Einschränkung der Erwerbsfähigkeit; Firmenrente; Fluguntauglichkeit; Sozialrecht; Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Keine Beitragspflicht einer von der Lufthansa wegen Fluguntauglichkeit vorzeitig gewährten Firmenrente als Rente der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - betriebliches Ruhegeld - Leistungen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18
    § 229 SGB V enthält einen eigenständigen Begriff der Versorgungsbezüge, so dass es nicht darauf ankommt, ob es sich bei einer vom Arbeitgeber gewährten Leistung um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 1 BetrAVG handelt (zuletzt BSG v. 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - juris Rn 13).

    Für die Abgrenzung der beitragspflichtigen Versorgungsleistungen zur Altersversorgung von anderen Leistungen hat das BSG für wesentlich gehalten, ob die fragliche Leistung ab einem Lebensalter gezahlt wird, das typischerweise bereits als Beginn des Ruhestands angesehen werden kann und ob die Leistung bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand befristet ist (zuletzt BSG v. 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - juris Rn 14).

    Maßgeblich für das Vorliegen einer Versorgungsleistung ist nach § 229 Abs. 1 SGB V, inwieweit die vom Arbeitgeber gewährten Bezüge mit einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind (BSG v. 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - juris 16).

    Maßstab dafür ist der Arbeitsmarkt, nicht die letzte Tätigkeit (BSG v. 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - juris Rn 21).

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18
    Der Tarifvertrag Übergangsversorgung kennt als mögliche Leistungen die Auszahlung einer Versicherungssumme bei Eintritt von Flugdienstuntauglichkeit vor Vollendung des 45. Lebensjahres (§ 17 Tarifvertrag Übergangsversorgung, vgl. BAG v. 19. Mai 2016 - 3 AZR 6/15 - juris Rn 19), weiter nach § 2 Abs. 2 Tarifvertrag Übergangsversorgung die Zahlung einer Firmenrente ab dem 55. Lebensjahr, bei Eintritt der Flugdienstuntauglichkeit gem. § 2 Abs. 4 Tarifvertrag Übergangsversorgung schon ab dem 45 Lebensjahr, bis zur Vollendung des 63. Lebensjahrs sowie schließlich nach § 6 Abs. 2 Tarifvertrag Übergangsversorgung eine lebenslänglich zu leistende zusätzliche betriebliche Altersrente nach Auslaufen der Firmenrente.

    Die von der L AG gewährte Firmenrente ist grundsätzlich eine Übergangsversorgung (BAG v. 19. Mai 2016 - 3 AZR 6/15 - juris Rn 19).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18
    Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind abzugrenzen von anderen Leistungen wie Überbrückungsgeldern, Überbrückungshilfen und Übergangsleistungen, die nicht der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind (BSG v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - juris Rn 17, 19).

    Der Umstand, dass eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gewährte zusätzliche Leistung mit Eintritt in das Rentenalter endet, belegt gerade ihren Übergangscharakter (BSG v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - juris Rn 20, 22; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 22. Oktober 2003 - L 9 KR 410/01 - juris Rn 33).

  • LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01

    Berücksichtigung einer gewährten Firmenrente bei der Beitragsbemessung in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18
    Der Umstand, dass eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gewährte zusätzliche Leistung mit Eintritt in das Rentenalter endet, belegt gerade ihren Übergangscharakter (BSG v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - juris Rn 20, 22; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 22. Oktober 2003 - L 9 KR 410/01 - juris Rn 33).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2019 - L 9 KR 13/19

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer Übergangsversorgung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18
    Das spricht dagegen, die gewährte Leistung als Versorgungsleistung wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit anzusehen (a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 1. März 2019 - L 9 KR 13/19 B ER - juris Rn 15).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18
    In einem Schreiben vom 18. Juli 2016 hatte sich die Klägerin an die Beklagten gewandt und auf das Urteil des BSG vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/14 R verwiesen, wonach die Bezieher von Überbrückungsgeld beim Arbeitslosengeldbezug keine Beiträge entrichten müssten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - L 9 KR 60/22

    Flugbegleiter - Flugdienstuntauglichkeit - Firmenrente - Versorgungsbezug -

    Eine solche Klage wäre statthaft, wenn es sich bei dem Bescheid vom 7. November 2017, mit dem es die Beklagten abgelehnt haben, die Beiträge des Klägers zu überprüfen, um einen Überprüfungsbescheid gemäß § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) handelte (vgl. zur richtigen Klageart bei Überprüfungsbescheiden BSG, Urteil vom 29. März 2022, B 4 AS 2/21 R, zitiert nach juris, Rn. 13; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2019, L 1 KR 16/18, zitiert nach juris, Rn. 16).

    Dies zugrunde gelegt, hat die streitige Firmenrente nach § 2 TV LH ÜV ab dem Monat nach Vollendung des 55. Lebensjahres (ab ) lediglich einen Überbrückungszweck (vgl. SG Würzburg, Urteil vom 27. September 2022, S 11 KR 598/19, zitiert nach juris, Rn. 31 f.; zustimmend Ulmer, in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, Stand 1. März 2023, § 229 SGB V, Rn. 10; für die nicht vorgezogen gewährte Übergangsversorgung nach § 2 Abs. 1 TV ÜV vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2019, L 11 KR 857/19, zitiert nach juris, Rn. 36; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2019, L 1 KR 16/18, zitiert nach juris, Rn. 18).

  • SG München, 30.01.2020 - S 15 KR 1563/18

    Berücksichtigung einer Direktversicherung bei der Beitragsbemessung eines

    Mit Recht hat demnach die Beklagte in ihrem Bescheid vom 26.03.2018 die Leistung bei der Beitragsbemessung für die freiwillige Versicherung berücksichtigt (vgl. insoweit auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2019 - L 1 KR 16/18 -, Rn. 23, juris).
  • SG München, 21.01.2021 - S 15 KR 193/20

    Unzulässige Klage um strittige Verbeitragung von Versorgungsbezügen

    Mit Recht hat demnach die Beklagte in ihrem Bescheid vom 02.05.2013 die Firmenrente bei der Beitragsbemessung für die freiwillige Versicherung berücksichtigt (vgl. insoweit auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2019 - L 1 KR 16/18 -, Rn. 23, juris; Kammerurteil vom 30. Januar 2020 - S 15 KR 1563/18 -, Rn. 15, juris).
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