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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20 B ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20 B ER (https://dejure.org/2021,491)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2021 - L 28 BA 68/20 B ER (https://dejure.org/2021,491)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - L 28 BA 68/20 B ER (https://dejure.org/2021,491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 28p SGB 4, § 28f SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Vollzugsinteresse - unbillige Härte - Summenbeitragsbescheid - Aufzeichnungspflichten - kostenlose Mahlzeiten - Sachbezugswerte - Streitwert

  • IWW

    § 28f Abs. 2 S. 1 SGB IV
    SGB IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Forderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Eine Verletzung der behördlichen Pflicht zur Amtsermittlung gemäß §§ 20, 21 SGB X liegt nach Abwägung der erkennbaren Umstände nicht vor (vgl. zu diesem Maßstab der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit eines Summen- bzw. Schätzbescheides BSG, Urteil vom 4. September 2018 - B 12 R 4/17 R - juris Rn. 22).

    Eine unterbliebene Mitwirkung und Nichtvorlage von Unterlagen ist einer fehlenden und unzureichenden Dokumentation gleichzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2018 - B 12 R 4/17 - a.a.O.).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Auf ein Verschulden kommt es insofern nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 22).

    Eine personenbezogene Feststellung war insofern nicht geboten (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2020 - B 12 KR 12/01 R - juris).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Die Träger der Rentenversicherung erlassen nach Satz 5 dieser Vorschrift im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte (den Prüfbescheid, vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - juris Rn. 17) zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern.

    Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Prüfbescheid hat grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 a.a.O. Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Im Übrigen dürften solche entsprechend der überwiegenden obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vorliegen, wenn dem Adressaten Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden, wobei selbst ernsthafte Liquidationsprobleme grundsätzlich nicht ausreichen.

    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der Hälfte von 49.366,46 ? (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - L 1 KR 131/14 B ER - juris Rn. 29; vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - a.a.O. Rn. 6).

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Insofern bestand keine unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungsverpflichtung (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R - juris).
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Gegen die Berechnungsfaktoren für die Höhe der Nachforderung sind im Übrigen weder Fehler erkennbar noch hat die Antragstellerin insofern konkret Einwände erhoben (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BSG, Urteile vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 1/17 R - juris Rn. 25; vom 18. Januar 2018 - B 12 R 3/16 R - juris Rn. 25).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Im Übrigen dürften solche entsprechend der überwiegenden obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vorliegen, wenn dem Adressaten Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden, wobei selbst ernsthafte Liquidationsprobleme grundsätzlich nicht ausreichen.
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 1/17 R

    Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Gegen die Berechnungsfaktoren für die Höhe der Nachforderung sind im Übrigen weder Fehler erkennbar noch hat die Antragstellerin insofern konkret Einwände erhoben (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BSG, Urteile vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 1/17 R - juris Rn. 25; vom 18. Januar 2018 - B 12 R 3/16 R - juris Rn. 25).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20
    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der Hälfte von 49.366,46 ? (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - L 1 KR 131/14 B ER - juris Rn. 29; vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - a.a.O. Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2022 - L 4 BA 28/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verletzung der Aufzeichnungspflicht

    Insofern ist neben den wirtschaftlichen Verhältnissen in die Abwägungsentscheidung auch einzustellen, ob die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2021, L 28 BA 68/20 B ER, Rn. 2; hier und nachfolgend alles zitiert nach JURIS).

    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in den Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig und so auch hier mit der Hälfte des Streitwerts der Hauptsache an, also mit der Hälfte des Nachforderungsbetrages (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2021, L 28 BA 68/20 B ER, Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 2018, L 9 BA 29/18 B ER, Rn. 6; Beschluss vom 29. Juli 2014, L 1 KR 131/14 B ER, Rn. 29).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - illegales Beschäftigungsverhältnis -

    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der Hälfte des Nachforderungsbetrages (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Januar 2021 - L 28 BA 68/20 B ER - juris Rn. 16 m.w.N. und vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - L 4 KR 240/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente

    Der Senat setzt in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in den Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG den Streitwert regelmäßig und so auch hier mit der Hälfte des Streitwerts der Hauptsache an (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2021, L 28 BA 68/20 B ER, Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 2018, L 9 BA 29/18 B ER, Rn. 6; Beschluss vom 29. Juli 2014, L 1 KR 131/14 B ER, Rn. 29).
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