Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2984/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 16 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 45 SGB 3
Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Arbeitsvermittlers gegenüber dem Grundsicherungsträger
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 16 Abs 1 SGB 2, § 45 SGB 3
Grundsicherung für Arbeitssuchende - privater Arbeitsvermittler - Vermittlungsgutschein - Vermittlungserfolg - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.10.2015 - S 200 AS 12711/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2984/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2984/15
Der Wortlaut des der Beigeladenen erteilten Vermittlungsgutscheines lasse auch keine Abweichung hiervon zu, denn darin fände sich - anders als in dem der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 zum Aktenzeichen - B 11 AL 11/10 R - zugrunde liegenden Sachverhalt - keinerlei Hinweis auf das Ausreichen einer Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrages als Zeitpunkt für den Eintritt des Vermittlungserfolges.Ungeachtet der geänderten systematischen Stellung und ungeachtet des teilweise gegenüber § 421g SGB III aF geänderten Wortlauts ist weiter davon auszugehen, dass der private Arbeitsvermittler - so wie nach § 421g SGB III aF - einen eigenen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch hat (vgl BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris) und nicht einen auf ihn übergegangenen Anspruch des Arbeitslosen.
Entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs ist grundsätzlich der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (vgl BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - Rn 21 mwN).
- BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R
Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2984/15
Der Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Beklagten hat im Wesentlichen folgende Voraussetzungen: Erstens die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; zweitens ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; drittens innerhalb der Geltungsdauer des Vermittlungsgutscheins die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden; viertens für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (vgl BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - juris).Vielmehr darf sich der Vermittler auf die im Gutschein selbst angegebene Geltungsdauer verlassen (BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R = SozR 4-4300 § 421g Nr. 5 Rn 15, 16 mwN).
- BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2984/15
Denn auch dann besteht der Vergütungsanspruch (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris).
- SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15 Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang, dass verbindlich Abweichendes nur in dem AVGS geregelt werden kann (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.2.2017 - L 18 AS 2984/15 - Rz. 41/42 …sowie Beschluss vom 6.11.2017, a.a.O., Rz. 20/21, zitiert nach juris; auch in diesen Fällen lag die Arbeitsaufnahme nur einen Tag bzw. zwei Tage nach Auslaufen der Gültigkeitsdauer des AVGS), hier aber entsprechend abweichende Regelungen nicht getroffen wurden, das Gericht wie bereits dargelegt den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum der Behörde zu respektieren hat, die Geschäftsanweisung mit dem Inhalt, auf den sich die Klägerin beruft, zum hier relevanten Zeitpunkt noch gar keine Geltung hatte, ein Verstoß gegen den Gedanken der Gleichbehandlung insoweit nicht erkennbar ist und schließlich, dass Verwaltungsvorschriften lediglich verwaltungsinterne Bedeutung ohne Verbindlichkeit für die Auslegung des zugrunde liegenden Gesetzes haben (BSG…, Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - Rz. 19; zitiert nach juris).