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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08 KL   

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https://dejure.org/2009,9054
LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08 KL (https://dejure.org/2009,9054)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2009 - L 7 KA 50/08 KL (https://dejure.org/2009,9054)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - L 7 KA 50/08 KL (https://dejure.org/2009,9054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des § 116b Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) hinsichtlich der ambulanten Krankenhausbehandlung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen; Statthafte Klageart bei dem Begehren der Feststellung der Ungültigkeit von Richtlinienbeschlüssen des ...

  • gkv-spitzenverband.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 116b; SGG § 29 Abs. 4 Nr. 3
    Klagebefugnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Rahmen einer Normfeststellungsklage gegen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    KBV-Klage gegen § 116b SGB V wegen fehlendem Facharztvorbehalt gescheitert

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    KBV hat kein Klagerecht gegen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    KBV unterliegt im Streit um ambulante Krankenhausbehandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Etwas anderes ergibt sich vor allem nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Klagebefugnis von Vertragsärzten gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten (Beschluss vom 17. August 2004, 1 BvR 378/00, zitiert nach juris).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    § 116 b SGB V sei überdies nicht nur verfassungswidrig; er verstoße auch gegen die im europäischen Gemeinschaftsrecht verbürgte Niederlassungsfreiheit (Hinweis auf Urteil des EuGH vom 10. März 2009, Rs. C-169/07).
  • SG Hannover, 04.02.2009 - S 16 KA 654/08

    Zulassung eines Krankenhauses nach § 116b Abs 2 SGB 5 - keine Klagebefugnis einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Entscheidend ist insoweit, dass das SGB V der Klägerin kein allgemeines Mandat zur Wahrnehmung der Rechte der Vertragsärzte bei der Abwehr von Konkurrenz durch die Krankenhäuser zuschreibt; aufgrund ihres gesetzlich genau umgrenzten Aufgabenkreises wird ihr deshalb auch allgemein eine Klagebefugnis bzw. ein Feststellungsinteresse bei Klagen in Zusammenhang mit Maßnahmen oder Richtlinienbeschlüssen nach § 116 b SGB V abgesprochen (vgl. hierzu Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, L 2 B 485/07 ER KA, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15; Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 4. Februar 2009, S 16 KA 654/08 ER, zitiert nach juris; Möller, SGb 2009, S. 345 [350]; Stollmann, NZS 2009, S. 248 [252]; Wenner, GesR 2007, 337 [343]).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Bei den Richtlinienbeschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 116 b Abs. 4 SGB V handelt es sich nicht um Verwaltungsakte, die die Möglichkeit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage eröffnen, sondern um verbindliche untergesetzliche Normen (§ 91 Abs. 6 SGB V; vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 1996, 6 RKa 62/94, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R

    Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses - Klage auf Änderung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gegenüber den Vertragspartnern aufgrund der Schiedsamtsfunktion des Gremiums anfechtbare Verwaltungsakte (vgl. Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 34/01 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19).
  • LSG Hamburg, 11.02.2008 - L 2 B 485/07

    Keine förmliche Beteiligung einer KV bei der Landeskrankenhausplanung zu

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Entscheidend ist insoweit, dass das SGB V der Klägerin kein allgemeines Mandat zur Wahrnehmung der Rechte der Vertragsärzte bei der Abwehr von Konkurrenz durch die Krankenhäuser zuschreibt; aufgrund ihres gesetzlich genau umgrenzten Aufgabenkreises wird ihr deshalb auch allgemein eine Klagebefugnis bzw. ein Feststellungsinteresse bei Klagen in Zusammenhang mit Maßnahmen oder Richtlinienbeschlüssen nach § 116 b SGB V abgesprochen (vgl. hierzu Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, L 2 B 485/07 ER KA, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15; Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 4. Februar 2009, S 16 KA 654/08 ER, zitiert nach juris; Möller, SGb 2009, S. 345 [350]; Stollmann, NZS 2009, S. 248 [252]; Wenner, GesR 2007, 337 [343]).
  • BVerfG, 20.09.1995 - 1 BvR 597/95

    Mangelnde Grundrechtsfähigkeit einer kassenärztlicher Vereinigung als Träger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Sie ist kein Grundrechtsträger (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. September 1995, 1 BvR 597/95, zitiert nach juris) und auf die ihr kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben beschränkt (vgl. Scholz in Becker/Kingreen, SGB V, 1. Aufl. 2008, Rdnr. 4 zu § 77).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Unzulässig ist die Klage gegen den Beklagten zu 1), weil die Klägerin offensichtlich und eindeutig (vgl. zu diesem Maßstab Bundessozialgericht, Urteil vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17) eigene rechtlich geschützte Belange nicht geltend machen kann; der Klage mangelt es an einem in Frage stehenden subjektiven Recht.
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 69/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Festlegung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 KA 50/08
    Allerdings hat das Bundessozialgericht unter Verweis auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Normenkontrollklage juristischer oder natürlicher Personen unter bestimmten Einschränkungen für zulässig erachtet (vgl. Urteil vom 31. Mai 2006, B 6 KA 69/04 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14).
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