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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 158/07   

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https://dejure.org/2008,17677
LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 158/07 (https://dejure.org/2008,17677)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2008 - L 16 R 158/07 (https://dejure.org/2008,17677)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - L 16 R 158/07 (https://dejure.org/2008,17677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung von weiteren Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Ballettmitglieder (AVB); Zugehörigkeit zu dem Zusatzversorgungssystem der Ballettmitglieder aus der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AAÜG § 5 Abs. 1
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Ballettmitglieder

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2006 - L 6 RA 55/02

    Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Ballettmitglieder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 158/07
    Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Nr. 17 der Anlage 1 sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 AAÜG Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufs, für die nach dem Ausscheiden aus dem Tänzerberuf eine bbZ geleistet werden konnte (vgl. zum Folgenden LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. März 2006 - L 6 RA 55/02 -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 158/07
    Die von dem Kläger erhobene Klage ist auch noch nach dem 1. Januar 2008 weiterhin als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage iS des § 54 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig (siehe dazu BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 7/06 R -), soweit sie sich gegen den Feststellungsbescheid vom 11. April 2006 richtet.
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 158/07
    § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG ordnet die Gleichstellung von Zeiten mit Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung ("gelten als") an, in denen der (zum 1. August 1991) "Versorgungsberechtigte" eine entgeltliche Beschäftigung zu irgendeinem Zeitpunkt (notwendig vor dem 1. Juli 1990) ausgeübt hat, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in einem System vorgesehen war, das in den Anlagen 1 und 2 zum AAÜG aufgelistet ist (vgl. dazu: BSG in SozR 4-8570 § 5 Nr. 6 Rn. 9 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2015 - L 4 R 2666/13

    Fehlen einer handschriftlichen Unterzeichnung in einem Widerspruchsbescheid -

    Deswegen steht einer Klage auf Feststellung von Ansprüchen und Anwartschaften nach dem AAÜG eine Entscheidung über die Rente und deren Höhe jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diese Entscheidung - wie hier - bestandskräftig ist, weil in dieser Konstellation der Versicherte nicht darauf verwiesen werden kann, die geltend gemachten Zeiten im Rahmen eines bereits anhängigen Vorverfahrens und Rechtsstreites um die Rentenbewilligung selbst zu führen (so wohl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2008 - L 16 R 158/07 - in juris, Rn. 15; anders für den Fall, dass der Rentenbescheid Gegenstand eines Klageverfahren ist, LSG Bayern, Urteil vom 22. April 2009 - L 16 R 688/06 - in juris, Rn. 29).
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