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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 1221/08   

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https://dejure.org/2009,14946
LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 1221/08 (https://dejure.org/2009,14946)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2009 - L 33 R 1221/08 (https://dejure.org/2009,14946)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - L 33 R 1221/08 (https://dejure.org/2009,14946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung während des Bezuges von Übergangsgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - L 10 RA 4286/02

    Berücksichtigung der Zeit einer Fachschulausbildung zum Techniker während des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 1221/08
    Sinn dieser Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass dieselbe Zeit grundsätzlich nicht zugleich als Beitragszeit wie auch als Anrechnungszeit berücksichtigt wird (Klattenhoff in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VI, Gesetzliche Rentenversicherung, § 58 Rn. 150; Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2004, Aktenzeichen L 10 RA 4286/02, juris Rn. 28).
  • LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 4008/04

    Voraussetzungen einer Anerkennung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 1221/08
    Auch das von der Beklagten benannte Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Bayerisches LSG) vom 30. August 2006, Az. L 1 R 4008/04, dokumentiert in juris, stützt die Auffassung der Beklagten nicht.
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 1221/08
    Im Rahmen eines Vormerkungsverfahrens wird nur geprüft, ob der behauptete Anrechnungszeittatbestand nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt ist und ob generell die Möglichkeit besteht, dass der Sachverhalt in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich relevant werden kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 30. August 2001, Az. B 4 RA 114/00 R, juris Rn. 26 = SozR 3-2600 § 149 SGB VI Nr. 6).
  • Drs-Bund, 08.07.1999 - BT-Drs 14/1424
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 1221/08
    Auch Gürtner im Kasseler Kommentar, § 58 SGB VI, Rn. 65, bezieht die Vorschrift des § 58 Abs. 1 Satz 3 SGB VI auf sämtliche Anrechnungszeittatbestände und führt aus: "Im Rentenreformgesetz 1992 wurden die Zeiten, in denen der Versicherte wegen des Bezuges von Sozialleistungen versicherungspflichtig war, als vollwertige Beitragszeiten geregelt und ihre gleichzeitige Berücksichtigung als Anrechnungszeit in Abs. 1 Satz 3 generell ausgeschlossen [Hinweis auf BT-Drucks. 14/1424 S. 167].
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